Sonstiges > Der Wasserpreis
Wasserpreis steigt zum 1.1.2008 um 8%
kamaraba:
guckts du hier
und hier
--- Zitat ---Der vom Gesetzgeber geforderte höhere Aufwand für Versorgungssicherheit und Qualitätskontrollen ist der Grund für eine Erhöhung des Wasserpreises nach drei Jahren Preisstabilität.
--- Ende Zitat ---
Ist jemand hier im Forum bekannt, dass es eine Verschärfung der Trinkwasserverordnung gegeben hat (Fundstelle!)
ich bin´s:
Aus http://www.sokolowski.org/blog/sonstiges/neuregelung-der-trinkwasserverordnung-zum-1-januar-2008/332/ Neuregelung der Trinkwasserverordnung zum 1. Januar 2008, Autor: Joachim Sokolowski:
\"Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) tritt die lfd. Nr. 4 der Anlage 2 Teil I am 1. Januar 2008 in Kraft. In Anlage 2 werden Grenzwerte für chemische Parameter festgesetzt, die im Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht überschritten werden dürfen. Die lfd. Nr. 4 bezieht sich auf den chemischen Parameter Bromat, für den ab dem 1. Januar 2008 der Grenzwert von 0,01 mg/l gilt. Bis zum 31. Dezember 2007 ist ein Grenzwert von 0,025 mg/l festgesetzt.
Damit tritt – im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – im Hinblick auf den Parameter Bromat eine Verschärfung in Kraft. Bromat kann während der Aufbereitung, etwa durch Oxidation bromidhaltigen Rohwassers mit Ozon entstehen. Aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaften ist in der TrinkwV 2001, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, erstmalig ein Grenzwert für Bromat festgesetzt worden. Damit die Wasserversorgungsunternehmen sich auf die Einhaltung des Grenzwertes von 0,01 mg/l auch hinsichtlich ihrer technischen Vorkehrungen einrichten können, war zunächst der bis zum 31. Dezember 2007 gültige, niedrigere Grenzwert bestimmt worden.\"
Text der o.g. Anlage 2 z.B. hier: http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/anlage-2/
EDIT: 1. LINK BERICHTIGT - dank des freundlichen Hinweises von Herrn RA Sokolowski. (Wegen eines von mir quasi \"eigenkreativ eingebauten\" Doppelpunkts war sein Blog nicht abrufbar. Werde mich nun freiwilllig bis auf weiteres in die Ecke stellen...).
kamaraba:
@ich bin´s
Danke für die prompte Antwort. Lese daraus, dass sich lediglich der Grenzwert für Bromat geändert hat, seit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung im Jahre 2003!!!???
nomos:
--- Zitat ---Original von kamaraba
@ich bin´s
Danke für die prompte Antwort. Lese daraus, dass sich lediglich der Grenzwert für Bromat geändert hat, seit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung im Jahre 2003!!!???
--- Ende Zitat ---
@kamaraba, jetzt stellt sich nur die Frage, ob das Karlsruher Wasser überhaupt bromidhaltig ist.
Aber alle Achtung, sollte das der Grund für die Erhöhung sein, dann kann man den Karlsruher Stadtwerken schon bescheinigen, dass sie ihre Verordnungen immerhin gründlich durchlesen. ;)
ich bin´s:
@kamaraba,
Soweit ich weiß, ist es die einzige sich aus der TrinkwV unmittelbar ergebende (und wegen der karzigonenen Wirkung wohl wichtigste) Verschärfung für 2008. Theoretisch denkbar sind auch andere, nur mittelbar auf die VO zurückzuführende Änderungen, z.B. wenn das Gesundheitsamt für einen Anbieter Abweichungen für eine bestimmte Zeit zugelassen hatte (vgl. z.B. § 6 Abs. 6 der VO) und diese Frist nun zum 01. Jan. 2008 ausgelaufen war. Oder, wenn die Liste der Aufbereitungsstoffe sich ändert (vgl. § 11 der VO).
Ich kann nicht ausschließen, dass es darüber hinausgehende Verschärfungen gibt, zumal ich nicht vom Lebensmittel- bzw. Wasserfach bin und - als Nichtchemiker - auch wenig Freude an einer vertieften Befassung mit chemischen Anforderungen habe ;-).
Wenn Sie insofern weniger lethargisch und/oder wissbegieriger sind als ich, sind die Seiten des DVGW sicher hilfreich (http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung). Weniger aufwändig wäre vermutlich eine Anfrage dort oder beim Gesundheitsamt oder Wasserwerk...
Viel Spass! :-)
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