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Autor Thema: erste eigene wohnung...stromwirrwarr  (Gelesen 3776 mal)

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Offline zuki

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« am: 01. Januar 2008, 21:06:20 »
hallo,
mein freund und ich sind ab dem 16.11.07 in die erste eigene wohnung gezogen (vorher lebten wir noch bei den eltern-also kein vorheriger eigener stromanbieter vorhanden). am 16.11 riefen wir auch den stromanbieter nach wahl an und kurze zeit später bekamen wir auch post, wo unser einzugsdatum etc stand und wir nur noch unterschreiben mussten.
gesagt, getan. man sagte uns, dass es eine weile dauern kann, da man erst ab dem übernächsten monat berechnen würde (da wir nach dem 15. eingezogen sind) aber es würde jetzt von der firma alles in die hand genommen werden und dann müssten wir ab dem übernächsten monat rückwirkend noch bissl was zahlen. war alles bisher nachvollziehbar.
im dezember kam dann ein brief vom stromanbieter der vorherigen mieterin, die unsere daten einfach weitergereicht hatte. anbei war auch schon ein vertrag, in dem wir unterschreiben sollten. da wir aber schon einen vertrag bei der anderen firma abgeschlossen haben, riefen wir nochmals bei selbiger an und fragten um rat. man sagte, dass man den anbieter der vorherigen mieterin anschreiben würde, um den zählerwechsel zu vollziehen.
wir sollen bloss nichts anderes unterschreiben, man würde alles für ns regeln.
da immer noch kein neuer brief mit einer endgültigen bestätigung, sondern noch ein vertrag von der firma der vormieterin kam, riefen wir wieder bei unserem stromanbieter an. da sagte man uns, wir sollen doch unterschreiben. wir waren verwirrt und riefen darauf hin einen tag später noch einmal an und da riet man uns wieder nichts zu unterschreiben....
wir telefonierten darauf hin mit dem stromanbieter der vormieterin und man sagte, dass von der wunschenergiefirma noch keine anfrage wegen stromanbieterwechsel vorliegt.
wir sind jetzt ein wenig verwirrt, weil alles doch länger und komplizierter läuft, als gedacht.
meine fragen wäre deshalb:
- müssen wir jetzt doch den vertrag mit dem anbieter der vormieterin abschliessen? und wenn ja, muss ich dann dem wunschanbieter kündigen, weil wir ja dort schon nen vertrag unterschrieben haben? ich habe angst, dass man uns sonst doppelt stron berechnet.
- wieso sind wir vertragspartner der firma der vormieterin, wenn wir doch zum einzug einen vertrag mit anderer firma gemacht haben?

tut mir leid, wenn die schreibweise etwas verwirrend ist. die ganze sache läuft jetzt seit 16.11. und so langsam hätten wir gerne einen festen anbieter und würden gerne regelmäßig an wen strom zahlen.

Offline marten

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« Antwort #1 am: 01. Januar 2008, 22:19:20 »
@zuki


Ich gehe mal davon aus, das ein Strombezug seit dem 16.11.2007 erfolgt ist.
Wenn noch keine Umstellung auf den Stromwunschanbieter erfolgt ist,
so erfolgt der Strombezug über den Grundversorger. ( Stromanbieter der Vormieterin ?)
Durch die Entnahme von Strom aus dem Stromnetz ist ein Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger entstanden.
Die Entnahme muss man dem Grundversorger mitteilen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__2.html

Solange die Umstellung auf den Stromwunschanbieter nicht erfolgt ist, solange wird man die Zahlung an den zur zeit leistenden Stromanbieter(Grundversorger) zahlen müssen, da Ihr ja seinen Strom bezieht.

Wenn der Wunschanbieter günstiger ist als der bisherige Anbieter würde ich den Vertrag erst mal nicht kündigen.

Vielleicht hilft aber ein Schreiben an den Wunschanbieter mit einer Fristsetzung für die Umstellung.

Gruss

marten

Offline bjo

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« Antwort #2 am: 01. Januar 2008, 23:31:51 »
Hallo,

Grundsätzlich: NICHT anrufen sondern immer schriftlich. Dann hat man was in der Hand!

mit dem Einzug in die Wohnung und \"Licht anmachen\" hattet Ihr bereits einen Stromvertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen.
dieser Stromanbieter muß dir eine Kundennummer geben. Mit dieser Kundennummer hättest du dann einen neuen Anbieter suchen können.

-
zu euerer Situation!
- dem neuen gewünschten Anbieter schriftlich mitteilen das man bei Ihm Kunde werden will. Zur not mit einer Fristsetzung.
- beim alten Anbieter nichts unterschreiben was eine Laufzeit von mehr als 1 Monaten hat!

Offline zuki

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« Antwort #3 am: 02. Januar 2008, 09:15:25 »
ich danke sehr für die antworten! okay, fakt ist dann also, dass wir mit einzug und strom-benutzung automatisch einen vertrag eingegangen sind.
da die laufzeit bei dem anbieter der vormieterin 1 jahr läuft, ist es also besser, erst einmal nichts zu unterschreiben (sofern ich immer noch beim anderen wunschanbieter sein möchte)?
wisst ihr - sofern mich der wunschanbieter ab februar übernimmt - wie das mit der zahlung der letzten 1 1/2 monate abläuft und an wen?
ich würde ja bis februar an den anbieter der vormieterin überweisen, aber so einfach so geht das nicht, oder?!

Offline bjo

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« Antwort #4 am: 02. Januar 2008, 09:51:37 »
Hallo,
überlass das doch den Anbietern. Einzugeermächtigung erteilen!

Vorteil:
- keiner kann sich beschweren das er kein Geld bekommen hat
- bis zu 6 Wochen kannst du ohne angabe von Gründen das Geld zurückholen!


Überweisungen:
Nachteil
- wenn überwiesen ist das Geld weg!
- du mußt immer wissen an wehn!

Offline zuki

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« Antwort #5 am: 02. Januar 2008, 10:03:16 »
im grunde hast du recht. das blöde ist nur, dass auf dem wisch, wo wir unsere einzugsermächtigung für den anbieter der vormieterin abgeben, auch der vertrag mit inne behalten ist. wenn ich das also ausfülle und abschicke, bin ich doch automiatisch den 1jahres-vertrag eingegangen und mein wunschanbieter kann nicht den zähler übernehmen, oder?!
zudem habe ich angst, dass dann auf einmal 2 anbieter geld abziehen, weil dann beide ne einzugsermächtigung haben....

Offline bjo

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erste eigene wohnung...stromwirrwarr
« Antwort #6 am: 02. Januar 2008, 10:06:11 »
Hallo,
um  eine Einzugsermächtigung zu erteilen / zu löschen reicht ein formloses Fax an die Anbieter unter Angabe der Zählernummer + Adresse.
Sendebericht aufheben!
Wie bereits geschrieben bei einer Einzugsermächtigung hast du 6 Wochen Zeit das Geld zurückzuholen!

 

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