Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GVG hat Vertrag gekündigt  (Gelesen 18398 mal)

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Offline Familienvater

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GVG hat Vertrag gekündigt
« am: 01. Januar 2008, 18:27:55 »
Hallo zusammen,

erhoffe mir einen Rat von den Forums-Profis: Ich habe seit Sep. 2004 immer brav allen Preiserhöhungen widersprochen und bei meinen Schreiben an die GVG immer alle Tips und Hinweise aus diesem Forum befolgt. Nun wurde mein Vertrag gekündigt, weil ich (siehe anderes Thema hier bei GVG) mich geweigert habe, die \"Ergänzenden Bedingungen\" schriftlich mit meiner Unterschrift zu bestätigen. Ich habe in meinen Schreiben aber ausdrücklich die neue GasGVV befürwortet bzw. akzeptiert. Ich hatte das neue Gesetz bisher so verstanden, dass die neuen gesetzlichen Regelungen von den Kunden nicht schriftlich bestätigt werden müssen.
Zitat: Für die GVG ist es jedoch wichtig im Kundenverhältnis eine sichere Vertragsgrundlage zu haben. Wir sehen uns daher bedauerlicherweise gezwungen, den Erdgasliefervertrag hiermit zum 31.03.2008 kündigen zu müssen. Natürlich möchten wir Sie gerne auch in Zukunft weiter mit Erdgas beliefern und würden Ihnen ab dem 01.04.2008 einen neuen Erdgasliefervertrag unter Einbeziehung der GasGVV anbieten.
Soll ich nun den Anbieter wechseln und eine Klage riskieren oder kann man sich gegen dieses Vorgehen in irgendeiner Weise erfolgreich wehren?
Wie gesagt: Der GasGVV habe ich nie widersprochen, lediglich die hausgemachten GVG-Zusatzbedingungen habe ich verweigert.

Offline marten

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #1 am: 01. Januar 2008, 19:35:55 »
@familienvater

Schau mal im RWE Westfalen-Weser-Ems Thread nach.
Dort wird diese Thematik besprochen.

Siehe hier

http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7697


gruss

marten

Offline bjo

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #2 am: 01. Januar 2008, 23:35:35 »
Hallo,

Grundsätzlich
- Grundversorgte Kunden können nicht gekündigt werden. Vertragsumstellung erfolgt automatisch.
- Sondervertragskunden sollten Kündigungsrecht anzeifeln.
siehe den genannten Link.

Bist du Grundversorgter Kunde. Die Kündigung der Bundesnetzagentur zur Kenntnis geben!

Offline lunatic71

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #3 am: 02. Januar 2008, 19:17:40 »
Hallo,

bin auch auch ein wiederborstiger GVG Kunde, soweit ich weiss bietet die GVG nur den Grundversorgungstarif an, da keine anderen Sondertarife angeboten werden!

Offline Familienvater

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #4 am: 02. Januar 2008, 21:11:33 »
@marten und bjo: Vielen Dank für den Link. Habe mich durch sieben Seiten gekämpft und mir wurde Einiges klarer.

Da es bei der weiteren Vorgehensweise maßgeblich darauf ankommt, ob man nun Sondervertragskunde ist oder nicht, habe ich versucht dies heraus zu finden. Leicht ist das allerdings nicht. Fakt ist: a) Ich habe bei Vertragsbeginn einen Erdgas-Liefervertrag unterschrieben. b) Laut Vertrag heißt mein Tarif \"Vollversorgung 3\" (für Heizungen von 19 bis 30kW3). Dieser ist preislich deutlich vom Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif abgegrenzt (sprich: billiger).
Beides spräche dafür, dass ich Sondervertragskunde bin. Kann das jemand bestätigen oder bin ich vielleicht auf dem Holzweg?
Oder hat lunatic71 recht mit seiner Vermutung, dass die GVG nur die Grundversorgung anbietet???

Offline bjo

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #5 am: 02. Januar 2008, 21:50:21 »
Zitat
Original von Familienvater
@marten und bjo: Vielen Dank für den Link. Habe mich durch sieben Seiten gekämpft und mir wurde Einiges klarer.

Da es bei der weiteren Vorgehensweise maßgeblich darauf ankommt, ob man nun Sondervertragskunde ist oder nicht, habe ich versucht dies heraus zu finden. Leicht ist das allerdings nicht. Fakt ist: a) Ich habe bei Vertragsbeginn einen Erdgas-Liefervertrag unterschrieben. b) Laut Vertrag heißt mein Tarif \"Vollversorgung 3\" (für Heizungen von 19 bis 30kW3). Dieser ist preislich deutlich vom Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif abgegrenzt (sprich: billiger).
Beides spräche dafür, dass ich Sondervertragskunde bin. Kann das jemand bestätigen oder bin ich vielleicht auf dem Holzweg?
Oder hat lunatic71 recht mit seiner Vermutung, dass die GVG nur die Grundversorgung anbietet???

Du hast doch was unterschrieben. Was für §§, Gesetze werden dort herangezogen?
Was hat der Lieferant bisher auf deinen Einwand mit §§315 geantwortet?

Offline marten

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #6 am: 02. Januar 2008, 22:54:06 »
@familienvater

Welche Zusatzbedingungen werden im Vertrag  genannt?
Enthält der Vertrag Preisänderungsklauseln?

Zitat von Energieverbraucher.de:

\"Deshalb kann der jeweilige Versorger nach eigenem Ermessen festlegen, ab welcher Verbrauchsmenge Kunden als Sonderkunden eingestuft werden. Liegt die Grenze z.B. bei 10.000 kW/h pro Jahr, so gelten Kunden bis zu diesem Jahresverbrauch als „Tarifkunden\". Wer mehr verbraucht, ist Sonderkunde. Haushalte, die Gas zu Heizzwecken oder zu Heiz- und Kochzwecken (=Vollversorgung) beziehen, sind daher fast ausnahmslos Sonderkunden\"

Siehe auch hierzu

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/#Tarifkunde1

gruss

marten

Offline lunatic71

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #7 am: 03. Januar 2008, 11:38:13 »
Hallo,

ich bin im Tarif Vollversorgung2 bei der GVG.
http://www.gvg.de/privatkunden/erdgaspreise/erdgaspreise-ab-1-januar-2007.html

Mir stellt sich dies so dar, dass dies die reinen Grundversorgungtarife sind, da hier keine Sonderveträge wie z.b. bei der Rheinenergie die Fair Regio Sonderverträge, angeboten werden!

Oder liege ich da falsch!?

Laut der Definition von energieverbraucher.de wäre ich aufgrund der bezogenen Menge (grösser als 10000 kwH) Sondervertragskunde!

Offline marten

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #8 am: 03. Januar 2008, 12:35:01 »
@lunatic71

Die genannten Preise in dem link beziehen sich auf Grundversorgungskunden.
Das heisst aber nicht, das es keine Sondervertragskunden bei der GVG  für Gas gibt oder gegeben hat.

Wie bjo schon ausführte können grundversorgte Kunden aufgrund der Umstellung auf die neue GasGVV gar nicht gekündigt werden. Die Vertragsumstellung erfolgt automatisch.

Von der RWE Westfalen-Weser Ems gibt es mittlerweile neue Verträge und Preisblätter ( Stand 1. November 2007) in dem man ab einen Verbrauch von 10000 kWh  Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde sein kann.
Es gelten unterschiedliche Preise.
Vorher gab es nur einen Preis gestaffelt nach Jahresverbrauch.

Mir wurde mein bisheriger Gasliefervertrag per Einschreiben auch gekündigt.
Dazu hat man mir dann einen Grundversorgungsvertrag geschickt, den ich unterschreiben sollte.
Zitat:
\"damit das neue Vertragsverhältnis für beide Seiten dokumentiert werden kann.\"

Warum sollte man mich kündigen, wenn ich Grundversorgskunde war, wenn die Umstellung für Grundversorgungskunden doch automatisch erfolgt.
Und wozu soll ich einen neuen Vertrag unterschreiben?

gruss

marten

Offline lunatic71

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #9 am: 03. Januar 2008, 12:38:33 »
@ Marten,

danke für die Klarstellung, dass war mir so nicht bewusst!

Offline marten

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #10 am: 03. Januar 2008, 15:33:22 »
Beim Strom ist wie bei Gas auch eine neue Verordnung in Kraft getreten

Die Strom GVV.

Siehe hier

http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__1.html


Mein Versorger RWE  hat mir aber keinen neuen Vertragsentwurf für Strom geschickt, den ich unterschreiben sollte, sowie beim Gas.

Mag es vielleicht daran liegen, das ich Grundversorgungskunde bin?
Der Vertrag wurde anscheinend automatisch angepasst!
Geht doch.

gruss

marten

Offline Familienvater

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #11 am: 03. Januar 2008, 17:30:03 »
Vorab vielen Dank an alle für die rege Teilnahme an der Diskussion. Hier nun auszugsweise der Wortlaut meines Vertrages zu den in Frage kommenden Punkten:

§2 Erdgaspreise:
1. Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Die z.Zt. gültigen Erdgaspreise entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Preisblatt
(dieses beinhaltet eine einfache Tabelle mit den verschiedenen Tarifen und deren Grund- und Arbeitspreisen sowie den Hinweis, dass die jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und die hierzu veröffentlichten Anlagen gelten).
2. Die GVG ist berechtigt, die Erdgaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GVG erfolgt. Änderungen von Preisen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

§5 Vertragsdauer:
1. Der Vertrag tritt am tt.mm.jjjj in Kraft und kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und danach jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres (31.03.) von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate.
2. Bei Wohnungswechsel oder sonstigen Rechtsnachfolgen ist abweichend von Absatz 1 eine Kündigung des Vertrages jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen auf das Ende eines Kalendermonats möglich.

§6 Bestandteile des Vertrages:
1. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart wird, gelten die jeweils gültigen \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV)\" und die hierzu veröffentlichten Anlagen, die wesentliche Bestandteile des Vertrages sind.


Mein Verbrauch im Jahr 2005 betrug ca. 12.000 kwh. Aufgrund des milden Winters im Jahr 2006 aber \"nur\" 9.994 kwh. Bin ich nun Sondervertragskunde oder nicht?

Bisher habe ich in meinen Briefen immer den Gaspreis insgesamt als auch die einzelnen Erhöhungen gem. §315 gerügt und mich zusätzlich auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel gem. §307 berufen.

Die GVG hat in Ihrem letzten Statement zu dem Thema sinngemäß argumentiert, dass nunmehr seit dem BGH-Urteil vom 13.06.2007 Rechtsicherheit für Kunden und Versorger bestehe. Die GVG leitet aus diesem Urteil ab, dass Versorger ihre Preise einseitig durch Bekanntmachung ändern können und Preiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten nicht zu beanstanden wären. Der BGH wäre der Forderung nach Offenlegung der Kalkulation nicht gefolgt. Auch die vorgelagerte Bindung des Gaspreises an den Heizölpreis sei nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle. In der Anlage liegt mal wieder ein Persilschein von PWC bei, der angeblich bestätigt, dass die GVG die vom BGH vorgegebenen Kriterien für einen Billigkeitsnachweis erfülle. Aufgrund dieser \"Tatsachen\" wird der Ausgleich der offenen Beträge gefordert. Auf den Einwand der ungültigen Preisänderungsklausel (§307) wird mit keiner Silbe eingegangen.

Ach und nochwas: Das Kündigungsschreiben kam NICHT per Einschreiben, sondern als normaler Brief, den ich theoretisch ja nie bekommen haben könnte (wenn Ihr versteht was ich meine).

Ich bin aber insbesondere aufgrund des Vertragspassus mit der Kündigung nach wie vor verunsichert, wie ich mich nun verhalten soll...

Offline marten

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #12 am: 04. Januar 2008, 14:16:58 »
@familienvater

Wenn die GVG der Grundversorger für das Gebiet ist, darf der Grundversorgungsvertrag durch den Versorger gar nicht gekündigt werden.

Beim Sondervertrag sieht das anders aus.

Durch die Kündigung meines Gaslieferungsvertrages bin ich automatisch in der Grundversorgung gelandet.
(Ich habe das neue Vertragsangebot nicht unterschrieben)

Siehe Energiewirtschaftgesetz § 36

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html

Ausnahme § 21 GasGVV (Fristlose Kündigung)
( z.B. wenn die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Versorgung wiederholt vorlagen)


Meiner Meinung nach sind die neuen Vertragsangebote unter dem Vorwand der Vertragsanpassung auf die GasGVV nur dazu die Kunden zu verunsichern.
Der Kunde soll dazu bewegt werden, diese zu unterschreiben damit der dann gültige Preis akzeptiert wird.

Übrigens ist die GasGVV schon am 08.11.2006 in Kraft getreten.

Ich hoffe, das hat dir weitergeholfen.

gruss

marten

Offline eislud

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #13 am: 04. Januar 2008, 17:12:56 »
Nur so.

Über die Verbrauchsmenge läßt sich NICHT feststellen, ob es sich um einen Grundversorgungsvertrag oder um eine Sondervertrag handelt. Daran kann und will auch der Bund der Energieverbraucher nicht rütteln.

Der verlinkte Artikel des Bundes der Energieverbraucher sagt darüber auch nichts aus. Die 10.000 kWh pro Jahr sind wie ersichtlich auch nur beispielhaft benannt.

Eine Grundversorgungspflicht besteht für Privatpersonen völlig unabhängig von der Verbrauchsmenge. Das gilt für Strom und für Gas.

Häufig gehen die Versorger aber hin und wählen für einen Neukunden, entsprechend des zu erwartenden Verbrauches, den günstigsten Tarif aus. So auch vermutlich bei der GVG.

Wie hier in der zweiten Spalte zu erkennen ist, handelt es sich bei den Verbrauchsmengen um Empfehlungen. Empfohlen wird es deshalb, weil die jeweiligen Tarife ab einem bestimmten Verbrauch günstiger sind als die vorangegangenen.

Die heutigen Vollversorgungstarife 1 bis 4 sind meines Erachtens Sonderverträge.
Nur bei dem Kleinverbrauchstarif und Grundpreis handelt es sich wegen des Bezugs auf Fußnote 1 um die Grund- und Ersatzversorgung.  

Zur Kündigung von Sonderverträgen vielleicht auch noch mal hier  reinschauen.

Gruss eislud

Offline RR-E-ft

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GVG hat Vertrag gekündigt
« Antwort #14 am: 04. Januar 2008, 18:01:18 »
@familienvater

Es handelt sich eindeutig um ein Sonderabkommen, wie man allein an der Regelung über die Vertragsdauer und über die Preisanpassungen ersehen kann.

Die Vertragsdauer und Kündigungsfrist war anders geregelt als in der AVBGasV. Zudem gibt eines eine Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle unterliegt, von der ich meine sagen zu können, zu welchem Ergebnis eine solche führt.

Man sollte die Sache von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Fraglich ist dabei auch, ob das Unternehmen auf dem relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und ob die Kündigung ggf. eine kartellrechtswidrige Ungleichbehandlung darstellt. Das kann dann der Fall sein, wenn nicht zugleich alle vergleichbaren Vertragsverhältnisse gekündigt wurden.

Fraglich weiter, ob die Kündigung - sollte sie hiernach überhaupt zulässig sein - form- und fristgerecht erfolgte.

Wenn hier viele Gutmeinende \"mit der Stange im Nebel köchern\", hilft dies nicht ebenso wie eine gründliche rechtliche Prüfung.

 

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