Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck

Arbeitspreise nochmals kürzen

<< < (2/2)

Zottel:
@ m.e.

Hier nennst du selbst schon den ersten Stolperstein:

Der §315 kommt bei Sonderverträgen gar nicht zur Anwendung.
Beim Sondervertrag kommt es darauf an, ob das Recht zu einer einseitigen Preiserhöhung wirksam bei Vertragsabschluss eingeschlossen wurde.
Daher ist der Preis bei Vertragsschluss interessant.

Daher ist bei Sonderverträgen der §307 relevant.

Ansonsten, wie oben schon mal beschrieben verfahren.

superhaase:
Zottel hat absolut Recht.

eislud:
Ich schließe mich auch an.

@m.e.
Hier noch etwas Lektüre wie man als Sondervertragskunde kürzt
Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?
und ob man auch noch nachträglich bis auf den Anfangspreis kürzen kann.
Sondervertrag seit dem Jahr 2000
RWE Antwort Wiederspruch zur Kündigung

Gruss eislud

Zottel:
...........und hier noch der Link zu einer weiteren Sammlung:

Sondervertragskunden Argumentationshilfen

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln