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Autor Thema: Hilfe bei Nachzahlungsforderung  (Gelesen 4610 mal)

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Offline shimada

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Hilfe bei Nachzahlungsforderung
« am: 29. Dezember 2007, 11:16:02 »
Hallo Forum...

Folgende Situation....

Wir haben den Mietvertrag zum November 06 gekündigt und sind schon 20.11.06 ins Eigenheim gezogen.
Ich war nicht so schnell mit den Arbeiten in der Wohnung...( die wahrscheinlich auch noch überflüssig waren,jedenfalls nicht von mir zu erbringen ),aber der Vermieter sagte, das sei kein Problem,ich hätte bis ende des Jahres Zeit,da eh kein Nachmieter da sei.

Ok,soweit so gut.Dann habe ich durch leichte Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter,was eben ausbesserungarbeiten betrifft dann noch bis mitte Februar gebraucht um die Abnahme zu bekommen.
Die Wohnung ist quasi von mir grundüberholt worden  X(....

Nun flattert mir die Nachzahlungsaufforderung ins Haus. 594,86 Euro !!

Bin da etwas verwirrt wie das denn so hoch sein kann,da ich ab mitte Nov.nicht mehr geheizt hab und die paar liter Wasser sind nicht der Rede wert....

Mir werden in der Auflistung auch Versicherung Gebäude und \"Grundsteuer B \" angerechet.

Ist das so rechtens mit der Grundsteuer B und Versicherung Gebäude ?

Und dürfen die mir für den Zeitraum von 01.07-mitte 02.08 eine weitere Nachzahlung aufbrummen ? Das waren ja mündliche Absprachen,nur eben die Abnahme ist belegt.

Übrigens war auch im März noch kein Nachmieter in der Wohnung.........
Gruß,shimada

Offline userD0009

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Hilfe bei Nachzahlungsforderung
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2007, 14:36:33 »
Hallo shimada,

das sind mietrechtliche Fragen.

Ob und ggf. in welchem Umfang die von Ihnen angeführten Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen hängt vom Mietvertrag ab.

Genauso die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Renovierungsarbeiten vom Mieter geschuldet sind, lässt sich nur auf Grund des Mietvertrages klären.

Auf Grund der umfangreichen Prüfung (Vertrag und u.U. sonstigen Nebenabsprachen) lässt sich eine Klärung nur durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens herbeiführen.
Jede sonstige Antwort wäre hier nur Spekulation.

Grüße
belkin

ich bin´s

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Hilfe bei Nachzahlungsforderung
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2007, 14:38:15 »
@shimada,

Und das alles so kurz vor Jahreswechsel? Sie Ärmste(r)! Ich, alias Neuling, habe zwar so meine Bedenken, ob das hier das richtige Forum für Ihr Anliegen ist. Auch wird sich Ihr Problem schwerlich aus der Ferne und ohne Prüfung Ihrer Unterlagen klären lassen. Aber vielleicht hilft Ihnen das aber schon ETWAS weiter:
 
Grundsteuer und Versicherungen gehören tatsächlich zu den grundsätzlich umlagefähigen Betriebskosten (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de). Ob Sie überhaupt, und wenn ja welche Art von Betriebskosten inwieweit zu tragen haben, richtet sich nach der konkreten Regelung im Mietvertrag, kann also pauschal nicht beantwortet werden.
 
Zur Höhe: Ich muss gestehen, dass ich Ihre Zeitangaben nicht ganz nachvollziehen kann. (Vertragsende zum Nov., Auszug Mitte Nov., Abnahme Mitte Feb. ist noch klar. Aber unten schreiben Sie zudem etwas von einer \"weiteren Abrechnung\" für Juli und August?) Jedenfalls wenn sich Ihre Abrechnung - wie üblich - auf das gesamte Abrechnungsjahr bezieht, finde ich die Höhe nicht ungewöhnlich. Dies erst recht nicht, wenn die vorhergehende Heizperiode (2005/6) zumindest teilweise enthalten ist, da diese bei vielen zu erheblichen/erheblicheren Nachzahlungen geführt hat. Aber das erlaubt natürlich im Hinblick auf Ihren Vorgang nur Mutmaßungen. Ohne vorherige Prüfung Ihrer Unterlagen wird eine fundierte Aussage zu Ihrer Abrechnung nicht möglich sein.
 
Sofern Sie konkrete Abrechnungsfehler bei konkreten Positionen festgestellt haben und/oder eine Rechtseinschätzung benötigen, würde ich es bei frag-einen-anwalt.de versuchen. Sonst, jedenfalls wenn rechtschutzversichert, einen Anwalt aufsuchen.
 
So oder so: Viel Glück & weniger Ärger im neuen Jahr!

Offline shimada

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Hilfe bei Nachzahlungsforderung
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2007, 17:09:02 »
Hi,

Sind ja schonmal Anhaltspunkte...

Ich meinte Januar 07 bis mitte Februar 07,da wurde die Bude endlich abgenommen...
Gruß,shimada

 

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