Hallo,
ich habe die Frage schonmal an das Thema von Uli gehängt, aber da hat es wohl niemand gefunden:
Ich würde gern wissen, wie denn die Schlussabrechnung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter aussieht, wenn man zuvor die Zahlungen auf einen Preis x eingefroren hat.
Eon hanse wird ja den gesamten Betrag haben wollen und ich würde sagen, solange Billigkeit nicht nachgewiesen wurde, will ich den nicht bezahlen. Dann schwebt ja noch eine Forderung x von eon gegen den Wechsler in der Luft.
Wird der dann dort auch \"hängengelassen\" bis es ein Gerichtsurteil zur Zahlung gibt? Oder versucht eon im Wechselfall die Forderung gerichtlich einzutreiben?
Ich bin am überlegen, ob ich einen Wechsel vornehme - zwar zahle ich zur Zeit mit dem August 2004 Preis auch einen wesentlich niedrigeren Preis als den, den die neuen Mitbewerber anbieter, aber es schwebt ja auch jährlich eine immer größere potentielle Nachzahlung im Raum. (Wie macht ihr das? Rechnet ihr mit dem günstigen eingefrorenen Preis und wechselt nicht, oder vergleicht ihr den geforderten Preis und wechselt??.)
Vielen Dank schon einmal für die Antwort(en),
viele Grüße von Nina