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Autor Thema: Streichung der Einzugsermächtigung ??  (Gelesen 4996 mal)

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Streichung der Einzugsermächtigung ??
« am: 22. März 2005, 19:08:47 »
Aufgrund eines Rundschreibens ,das ich mit einer Bürgergemeinschaft gestartet hatte , wobei es sich um den Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung handelte, wurde einem Gemeindemitglied zur Antwort die Streichung der Einzugsermächtigung mitgeteilt.Da dieses nun kein größeres Problem darstellt ,hätte ich trotzdem die Frage wie man sich in solchem Falle richtig verhält.Der Energieversorger hatte sich eigentlich recht Kundenfreundlich im Bezug auf mein erstes Schreiben in diesem Forum bei mir gemeldet.

 

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