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Autor Thema: Reaktion nach Unbilligkeitseinwand durch die Stadtwerke  (Gelesen 4376 mal)

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Offline Tamor

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Reaktion nach Unbilligkeitseinwand durch die Stadtwerke
« am: 20. Dezember 2007, 11:13:22 »
Hallo Forum Nutzer,

vor einiger Zeit habe ich den Stadtwerken nach Vorlage des Musterschreibens der Homepage die Unbilligkeit der Kalkulation Ihrer Jahresendabrechnung geschickt. Mein Schreiben betraf ausschließlich Stromkosten.

Nun habe ich ein Zweiseitiges Antwortschreiben erhalten und bin etwas verunsichert ob die Einwände der Stadtwerke diesbezüglich Bestand haben.

Im Folgenden zitiere ich einige mir wichtig erscheinende Passagen aus dem Antwortschreiben:

\"Nach Wegfall der Bundestarifordung Elektrizität (BTOElt) unterliegt unser Allgemeiner Stromtarif nicht mehr der Vorabgenehmigung der zuständigen Landesbehörde. Da es im Strombereich schon seit geraumer Zeit wegen des bestehenden Wettbewerbs keine Monopolstellung des Vorortversorgungsunternehmens mehr gibt, hat der BGH mit Urteil vom 28.3.2007 - VIII ZR 144/06 - entschieden dass der anfänglich vereinbarte Strompreis weder direkt noch entsprechend gemäß § 315 BGB überprüft werden kann und dies nach unserer Auffassung auch für die Strompreisänderung gilt. Danach unterliegt der Strompreis im Allgemeinen Tarif nicht der Billigkeitseinrede. Zu Ihrer Information möchten wir weiter ausführen, dass bei den deutschen Haushalten rund 40 % des Strompreises allein auf staatliche Abgaben entfallen.\"

\"Sollte von Ihnen bislang ein Einbehalt von Teilbeträgen bzw. der Vorbehalt von Zahlungen erklärt worden sein, der sich nicht nur auf die von uns vorgenommenen Preiserhöhungen bezieht, entbehrt dies nach der vorstehend dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung allerdings jeglicher Rechtsgrundlage, da sich insoweit auch das Landgericht Hannover bzw. das Oberlandesgericht Celle an diese Rechtsprechung zu halten haben.
Wir sehen und nach diesen Ausführungen nicht veranlasst, zum Nachweis der Billigkeit unserer Tarife, unsere Peiskalkulation generell offen zu legen und bitten Sie, die zukünftigen Abscgalgsbeträge bei Fälligkeit vollständig zu zahlen. Wir kommen anderenfalls nicht umhin, die ausstehenden Beträge Ihnen gegenüber anzumahnen.\"

Der Rest des Schreibens behandelt Gaspreise und Rechtsprechung im Gasbereich. Also offenkundig ein Mustervordruck welcher erst einmal rausgegeben wird.
Ich erwarte hier keinerlei Rechtsberatung oder anderes, nur ein par Sachlich fundierte Kommentare, welche ich möglicherweise nicht bedacht habe.

Offline Zottel

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Reaktion nach Unbilligkeitseinwand durch die Stadtwerke
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2007, 11:38:20 »
Hallo Tamor,

Den im Vertrag unterschriebenen Anfangspreis wirst du schlecht als unbillig bezeichnen können.

Wohl aber den Preis, der später verlangt wurde.

Zitat
Nach Wegfall der Bundestarifordung Elektrizität (BTOElt) unterliegt unser Allgemeiner Stromtarif nicht mehr der Vorabgenehmigung der zuständigen Landesbehörde.

Diese Aussage deines Versorger stimmt, ABER das heißt NICHT dass der verlangte Preis BILLIG ist.

Zitat
Da es im Strombereich schon seit geraumer Zeit wegen des bestehenden Wettbewerbs keine Monopolstellung des Vorortversorgungsunternehmens mehr gibt, hat der BGH mit Urteil vom 28.3.2007 - VIII ZR 144/06 - entschieden dass der anfänglich vereinbarte Strompreis weder direkt noch entsprechend gemäß § 315 BGB überprüft werden kann und dies nach unserer Auffassung auch für die Strompreisänderung gilt.Danach unterliegt der Strompreis im Allgemeinen Tarif nicht der Billigkeitseinrede.

Der rot markierte Teil spiegelt die Einschätzung des Versorgers wider.
Das muss sich noch lange nicht mit deiner Auffassung decken.  :D

Zitat
Zu Ihrer Information möchten wir weiter ausführen, dass bei den deutschen Haushalten rund 40 % des Strompreises allein auf staatliche Abgaben entfallen.\"

Da sag ich nur: \"Jammern auf hohem Niveau\"  ;(

Also nicht dumm babbeln lassen und nen freundlichen Brief geschickt, dass du den Billigkeitseinwand aufrecht erhälst und ab in die nächste Runde.

Offline Tamor

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Reaktion nach Unbilligkeitseinwand durch die Stadtwerke
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2007, 12:26:22 »
Danke für die schnelle Antwort,
da wäre noch eine Kleinigkeit zu ergänzen. Ich habe keinen Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen, jedenfalls nicht in Form einer Unterschrift.
In meinem Fall habe ich neue Abschlagszahlungen bekommen von 53 €.
Dann habe ich die Unbilligkeitserklärung abgeschickt und darin zugesichert, dass ich bereit bin 30 € zu zahlen, vorher zahlte ich 20 € pro monat für Strom.
Sollte ich sicherheitshalber einfach noch einmal Klarstellen, das ich nicht nur die Erhöhung und unangemessen halte, sondern die Höhe des Preises als solchen ?

Offline Zottel

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Reaktion nach Unbilligkeitseinwand durch die Stadtwerke
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2007, 13:38:12 »
@Tamos

Bei dir scheint es sich um die Grundversorgung zu handeln, das hat der Versorger ja auch bereits geschrieben.

Der Unbilligkeitseinwand sollte sich immer gegen den GESAMTpreis richten.

Offline Tamor

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Reaktion nach Unbilligkeitseinwand durch die Stadtwerke
« Antwort #4 am: 10. Januar 2008, 12:16:15 »
Nachdem ich den Stadtwerken abermals geschrieben habe und noch einmal klargestellt habe, das sich der Einwand gegen die Billigkeit sowohl auf die Stromkostenerhöhung als auch auf den eigentlichen Stromprei bezieht haben die Stadtwerke mir heute zwei neue Briefe zukommen lassen.

1. meine monatlich wachsende Kostenabrechnung durch meine Kürzungen
+ Mahngebühren inzwischen auch Inkassokosten. und Androhung auf die Sperrung der Versorgung innerhalb von vier Wochen.

2. Brief eine Antwort auf mein letztes Schreiben, welches den Klaren Einspruch gegen die Androhung der Versorungssperre und die Wiederholte Klarstellung meines Billigkeitseinwandes beinhaltete.

Diese Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten.

\"Der Einwand der Unbilligkeit kann für den Strompreis nicht geltend gemacht werden. Dies haben wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 17.12.07 Mitgeteilt
(siehe beigefügte Kopie)\"

Als Kopie haben mir die Stadtwerke abermals das Schreiben, welches ich oben im Beitrag eingesetzt habe zugesand.

\"Die Androhung der Versorgungssperre wird nicht zurückgenommen. Unser Außendiensmitarbeiter ist bereits beaiftragt eine Sperrung ihrer Versorgungsanlage vorzunehmen, da auch Forderungen aus Ihrer alten Verbrauchsstelle (alte Wohnung) nicht ausgeglichen worden sind.\"

Bei diesen Forderungen handelt es sich um eine Ab und Anstellung der Zählerstände, nachdem Der Sturm Kyrill über Hannover gefegt ist und unser Haus Beschädigt hatte. An diesem Abend mussten alle Bewohner das Haus Auf Polizeiliche Anordung verlassen. Daraufhin musste ich in die neue Wohnung umziehen. Eine Forderung die nichts mit der gegenwärtigen Wohnung zu tun hat und auch unter einer anderen Kundennummer geführt wird. Zudem nicht zulässig aus meiner Sicht, da ab dem Moment der Polizeilichen Räumung, die Wohnung nicht mehr von mir genutzt werden konnte. Zudem wurden die Stadtwerke gerufen um die Energiezufuhr zu kappen, wegen Brandgefahr.

\"Die bisher geleisteten Zahlungen für ihre jetzige Wohnung enthalten in der Mehrzahl keine Zahlungsverwendung, deshalb wurde die älteste Forderung ausgeglichen.\"

Stimmt nicht, zusammen mit dem Unbilligkeitsschreiben habe ich eine Auflistung jeder Zahlung mit ihrem Verwendungszweck eingereicht. Dies habe ich dadurch zusätzlich deutlich gemacht das ich jede Zahlung in einer Seperaten Überweisung auf genau diesen Betrag ausgeführt habe.

So nun meine Frage dazu.  Was soll das ganze nun, ist das ein weiterer Versuch mich einzuschüchtern.
Warum schreiben sie das der Einwand der Unbilligkeit nicht für den Strompreis benutzt werden kann.
langsam werden die schreiben immer verworrener es kommen seltsame Aspekte hinzu bei denen ich nicht sicher bin in welcher Weise sie berücksichtig werden könnten, vor Gericht.

 

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