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Münz- oder Chipzähler

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Cremer:
Hallo Leute,

Bei vielen Endversorgern werden bei Kunden, welche nicht zahlen können, sogenannte Chip- oder auch Münzzähler nach § 14 Abs. 3 der StromGVV/GasGVV einbauen.

So haben die SW KH etwa bei 300 Kunden einen solchen Chipzähler eingebaut.

\"Aufgetankt\" werden kann die  Chipkarte an einem Automaten, welcher sich jedoch im Informationzentrum befindet; dieses ist nur zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr.) zugänglich.

Wenn der Zähler Freitag abend sperrt, hat bis Monatg 9.00 Uhr keinen Strom.

Frage:
Wer hat Kenntnis, welches EVU solche elektronischen Chipkartenzähler für Strom oder ggf.  auch bei Gas ebenfalls einsetzt?

Kennt jemand die Kriterien, wann ein solcher Zähler eingebaut bzw. wieder ausgebaut wird?

Gridpem:
@ Cremer

bei Gas sind Vorkassenzähler meiner Meinung nach aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da nach einer Sperrung immer erst entlüftet werden muss, und das kann nur der Fachmann.

Gruß aus Meck-Pomm

Cremer:
@Gridpem,

das mag zwar stimmen, die GasGVV läßt aber grundsätzlich so etwas zu

userD0009:
@Cremer

Eigene Erfahrungen habe ich keine.

Die Voraussetzungen für den Wegfall müssen vom EVU bei Ankündigung der Vorauszahlung angegeben werden, § 14 Abs. 1 S. 3 StromGVV.

Haben Sie ein solches Schreiben schon einmal gesehen und wurden dort diese Gründe angegeben?

Wurden die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 StromGVV nicht eingehalten, dann ist m.E. auch keine Vorauszahlung zulässig.

Grüße
belkin

Zeus:
@Cremer

Aus unserem Bereich kann ich Ihnen berichten, dass Chipzähler -sowohl bei Gas als auch bei Strom- nur als \"Ultima Ratio\"  eingesetzt werden, weil zu aufwendig. Also wenn keine andere Lösung mehr gefunden werden kann. Sie erfolgt nur bei Kunden bei denen bereits sehr hohe Zahlungsrückstände aufgelaufen sind, trotz Mahnungen, Sperrandrohungen oder gar erfolgter Sperre weil sie reaktionslos blieben. Betrifft natürlich nicht Widersprüchler die Ihre Zahlungen gekürzt haben.
Für den Ausbau ist mir bisher ein Fall bekannt ( die Kundin hatte sich an uns gewendet), weil bei der Betroffenen die finanzielle Lage sich wesentlich verbessert hatte und mit dem Versorger eine vernünftige Abschlags-und Ratezahlung für die Rückstände gefunden werden konnte.
Unabhängig hiervon möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die \"SpreeGas\" z.B. den Chipkartenzähler als eine Hilfe bei der privaten Budgetierung des Erdgasverbrauchs hervorhebt, weil sie eine direkte Kostenkontrolle parallel zum Verbrauch ermögliche. Siehe hier :

http://www.spreegas.de/upload/rohrpost_1_06.pdf

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte

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