Energiepolitik > Preismeldungen
Steigende Energiekosten bringen immer mehr Menschen in Bedrängnis
Macinally:
--- Zitat ---Original von svenbianca
das Problem ist eigentlich einfach. Wenn es gut läuft und Preise, war alles richtig, wenn es steigende Preise gibt schreien alle nach dem einschreiten des Staates. Als 1998 der Markt liberalisiert wurde sind die Preise für Großkunden um bis zu 50% gefallen. Bei der RWE wurde der Gewerbestrom um mehrere Cent nach unten gesetzt und liegt heute noch Steuerbereinigt unter dem Preis von 1998. Wenn man die Inflationsraten von 1998 bis heute auf den damaligen Strompreis umlegt und die neuen Steuern drauf rechnet liegt man heute noch unter den PReisen von 1998 (wir reden vom Strom). Komisch ist nur das 1998 kein Mensch sich über hohe Strompreise aufgeregt hat. Ich habe auch keinen gesehen der für viele Konzerne die damals rote Zahlen schrieben (EnBW) jemand Mitleid hatte
--- Ende Zitat ---
@svenbianca, was sollen denn diese Wiederholungen?
Also frage ich nochmal: Wenn die steuerbereingten Strompreise unter den Preisen von 1998 liegen, die Abgaben in der Zeit stark gestiegen sind, wie kann es dann sein, dass die EV so gigantische Gewinne anstatt der damaligen Verluste machen ?
Könnte es an der äußerst günstigen Erzeugung aus abgeschriebenen Kraftwerken liegen?
Wenn ja, dann trifft wiedermal § 1 des EnWG zu.
Warum werden die günstigen Erzeugerpreise nicht wie gesetzlich gefordert an die Verbraucher weitergegeben? Also, ungesetzliche Abzocke...
Gruß
Mac
RR-E-ft:
@svenbianca
Es ist wirklich ganz einfach:
Die von Energieversorgungsunternehmen einseitig festgesetzten Strom- und Gastarifpreise bzw. Allgemeinen Preise sind immer dann und nur dann gem. § 315 Abs. 3 BGB angemessen, wenn sie der gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas entsprechen. Wonach sich die Angemessenheit eines einseitig festgesetzten Preises für leitungsgebundene Energieversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz bemisst, hatte der BGH in dem Urteil vom 02.10.1991 - VIII ZR 240/90 unter III 3) umfassend ausgeführt. Insbesondere die Ausführungen unter III 3 c) und III 4) sollten dabei verinnerlicht werden.
Erhellend auch der Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006.
Wenn immer wieder angeführt wird, EnBW habe Verluste geschrieben, so sagt dies überhaupt nichts darüber aus, ob deren einseitig festgelegten Strom- und Gastarife der Billigkeit entsprachen. Die Verluste können durchaus daher gerührt haben, dass sich EnBW unter dem damaligen Chef Goll einen ganzen Gemischtwarenladen zusammengekauft hatte, etwa mit Salamander und anderen Unternehmen. Und auch für die Fusion des Badenwerkes mit der EVS Energieversorgung Schwaben zur EnBW hatte man möglicherweise viel Geld in die Hand genommen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Verluste noch größer gewesen wären, wenn sie nicht durch Gewinne aus etwaig überteuerten Energiepreisen teilweise kompensiert worden wären.
svenbianca:
das ist ja das schöne für RR-Erft
Gerichte werden das zu klären haben und das bringt ihm schönes Geld..........
RR-E-ft:
@svenbianca
Ich wünsche Ihnen auch viel Gesundheit im neuen Jahr. ;)
Nicht jede gerichtliche Klärung bringt mir schönes Geld.
Im Übrigen eine komische Sichtweise.
Wenn die Verbraucher sich nicht gegen unberechtigte Preiserhöhungen zur Wehr setzen, dann bringt das den Versorgern das \"schöne\" Geld.... In Summe Milliardenbeträge. The same procedere as every year. Wo die Versorger am Ende die Verfahrenskosten zu tragen hatten, gehe ich doch davon aus, dass diese zu Lasten der Gewinne gehen. \"Verhungert\" ist deshalb bisher kein einziger Versorger. Und auch da, wo noch so viele Kunden ihre Zahlungen gekürzt haben, hat deshalb bisher kein Energieversorger Insolvenz anmelden müssen.
(Andererseits waren bisher auch noch keine beteiligten Rechtsanwälte gezwungen, ihre Kanzleien wegen Reichtum zu schließen).
Unabdingbares Rüstzeug für einen beauftragten Rechtsanwalt ist u.a. etwa der derzeit einzig verfügbare Kommentar zum neuen Energiewirtschaftsgesetz, als ausgewiesenes Taschenbändchen für 198 EUR im Handel verfügbar. Eine ordentliche, aktuelle Kommentierung zum Kartellrecht sollte man auch zur Hand haben. Sicher ist es auch von Vorteil, wenn die Kanzleibibliothek neben allen Gesetzesmaterialien im Energierecht alle Fachzeitschriften von RdE über ZNER und CuR vorhält. Hinzu kommen Kosten und Zeitaufwand für die ständige Weiterbildung. Viel Neues? Gemessen daran und an den landläufig geringen Gegenstandswerten verwundert es wohl nicht, dass noch kein Anwalt wegen Reichtum schließen musste. Daran wird sich wohl auch im neuen Jahr nichts ändern. Sollte mich hingegen ein solches Schicksal wider Erwarten ereilen, werde ich rechtzeitig hierüber berichten. :D
Einige Anwälte scheinen schon gezwungen, sich zu zerteilen. Herr Kollege Dr. Jost Eder (BBH) ist wohl am 15.01.08 in Berlin und zugleich in Frankfurt am Main zum Thema § 315 BGB angesagt. 9.15 Uhr Berlin, 9.30 Uhr Frankfurt. Das sind die Herausforderungen, vor denen Anwälte heute stehen. Da kommt man ohne Privatjet kaum noch hinterher. Will man dabei nichts verpassen, kosten nur diese beiden Veranstaltungen zusammen 2.944 € netto. Die Kosten des Learjets lassen wir hier außen vor. Wegen der weltweit gestiegenen Energienachfrage hat sich bekanntlich auch das Fliegen mit Privatflugzeugen verteuert, ohne dass die Anwaltsgebühren deshalb erhöht wurden. Da macht sich ja keiner ein Bild von. Darüber haben Sie sich wohl auch noch nicht beklagt. Ich auch nicht, obschon ich sonst über fast alles klagen kann. :rolleyes:
Netznutzer:
und nicht zu vergessen, auch 1:50 ist ganz schön teuer geworden...
Gruß
NN
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