Energiepreis-Protest > EWE
Neuer Tarif von EWE ????
angeljustus:
--- Zitat ---Original von superhaase: Unsinnige Frage das....
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von RR-E-ft: Wird man selbst nicht verklagt und hat man auch selbst keinen Grund zu klagen, hat man keinerlei Aussicht darauf, sich vor Gericht durchzusetzen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. In diesem Fall kann man also schlecht gerichtlich bestehen, weil es schon gar kein Gerichtsverfahren gibt. Wer ein Gerichtsverfahren will, muss kürzen. Wird man deshalb nicht verklagt und will aber trotzdem ein Gerichtsverfahren, so muss man selbst auf Feststellung klagen. Nur so und nicht anders hat man eine Chance, vor Gericht zu bestehen. Sonst nicht.
Sonst hat man nur die Möglichkeit, sich als Zuschauer Gerichtsverhandlungen anzusehen, aber nie Gelegenheit als Kläger oder Beklagter an einem Gerichtsverfahren teilzuhaben.
--- Ende Zitat ---
Wohl kaum so unsinnig, wenn man nicht den Hintergrund kennt...... :D
Schöne Grüße
angeljustus
RR-E-ft:
@angeljustus
Wer kürzt und nicht verklagt wird, mit der Unsicherheit darüber, ob die Forderungen des Versorgers zu Recht erhoben werden oder nicht, nicht weiter leben möchte, der kann mit einer Feststellungsklage selbst eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Für einen einzelnen ist das regelmäßig unsinnig, weil man sselbst die Verfahrenskosten vorschießen muss, zudem der Gegenstandswert einer (negativen) Feststellungsklage (3,5- fache des Jahresbetrages) höher liegt als der Gegenstandswert einer zahlungsklage des Versorgers (Gegenstandswert = gekürzter Rechnungsbetrag).
Eine Feststellungsklage macht regelmäßig wegen der Kostendegression nur in Form einer sog. \"Sammelklage\" mit einer großen Anzahl zugleich und gelichermaßen betroffener Verbraucher Sinn. Üblich sind 100 bis über 200 Verbraucher, die dabei gemeinsam klagen.
angeljustus:
@ RR-E-ft
Genau die Sammelklagen, die das Landgericht OL vor kurzem abgelehnt hat.
Ich für meine Person, werde meine Widersprüche aufrechterhalten und weiterhin kürzen.
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.
Ich sehe lediglich die Gefahr, wenn EWE Recht bekommt, die gekürzten Beträge nachzuzahlen. Würde ich jetzt wechseln, könnte ich ab sofort Geld sparen, was ja bei einer Nachforderung im Falle der positiven Rechtsprechung für EWE nicht der Fall wäre. Oder sehe ich das falsch?
Danke und Gruß
angeljustus
Emsländer:
Zitat:
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.
Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...
Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?
angeljustus:
@ RR-E-ft
--- Zitat ---Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen. Ich sehe lediglich die Gefahr, wenn EWE Recht bekommt, die gekürzten Beträge nachzuzahlen. Würde ich jetzt wechseln, könnte ich ab sofort Geld sparen, was ja bei einer Nachforderung im Falle der positiven Rechtsprechung für EWE nicht der Fall wäre. Oder sehe ich das falsch?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?
--- Ende Zitat ---
Ja was sagen hier die Experten???
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