Energiepreis-Protest > EWE
Neuer Tarif von EWE ????
Endverbraucher:
Neuer Tarif \"Classic Fix\" von EWE?
Aufgrund Ihres Artikels \"Das Kartellrecht als Waffe der Verbraucher \" in der Energie-Depesche Nr. 4 vom Dezember habe ich an EWE diesen Musterbrief geschickt. Vorher habe ich bereits gegen die beiden letzten Strompreis-Erhöhungen vom März und Nov. 07 protestiert.
Jetzt kommt als Antwort ein Schreiben von EWE, daß sie die Kalkulation für den erhöhten Tarif \"Classic\" nicht offenlegen können und werden.
Sie bieten einen neuen Tarif \"Classic fix\" mit Festpreisen bis 2010 an.
Grundpreis Eur 60,80 p. Jahr und
Arbeitspreis \" 0,2059 p. kw/h.
Soll das ein Entgegenkommen sein? Hat jemand auch solche Erfahrungen?
mfg. endverbraucher :P
RR-E-ft:
@Endverbraucher
Ob das ein Entgegenkommen sein soll, müsste man EWE fragen. Bei genauer Betrachtung kann es ein solches wohl nicht sein, weil EWE sich gar nicht von der Stelle bewegt.
Warum sind Sie nicht vor dem 01.11.07 zu E wie einfach gewechselt, um so statt der Preiserhöhung eine deutliche Preissenkung zu erfahren mit Preisdeckel für 24 Monate, was gegenüber den neuen EWE- Preisen eine deutliche Ersparnis bedeutet?
Hier wurde immer wieder auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Selbst schuld, wer weiter bei EWE Kunde ist.
Mancher mag es lieber kompliziert, so mit Gerichtsverhandlung und den Nervenkitzel um eine solche und mit Kostenvorschuss für einen Rechtsanwalt.
Manchmal könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass sich manche Verbraucher in der Opferrolle gefallen.
Endverbraucher:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Natürlich habe ich die Möglichkeit zu E wie einfach zu gehen auch mitbekommen.
Aber da ich bei der ersten Strom- Tariferhöhung im März 07 mit Musterschreiben Nr. 1 gegen die Billigkeit nach § 315 BGB protestiert und bis heute noch keine weiteren Antworten seitens EWE bekommen habe, wollte ich halt abwarten bis zur nächsten fälligen Jahres-Endabrechnung im März 08. Dann wird die Differenz der Kürzung strittig.
Grüsse Endverbraucher
RR-E-ft:
@Endverbraucher
Aber der Wechsel hätte doch wohl gegenüber den bis zum 01.11.2007 geltenden Strompreisen eine Ersparnis um 1 Ct/ kWh gebracht, ganz ohne jeden Streit und diesen Preis garantiert für weitere 24 Monate.
Wenn man nicht aufpasst, kommt es schon durch die Abschlagszahlungen zu Überzahlungen, so dass nie eine Differenz strittig wird. Dann müsste man auch noch aufwendig den Versuch einer Rückzahlungsklage unternehmen. :rolleyes:
Ich verstehe deshalb nicht, wie man als Kunde nur so anhänglich sein kann, statt einfach zu sparen.
Liegt der Sinn dafür, beim alten Versorger zu bleiben, etwa darin, dass man gegen dessen Preiserhöhungen protestiert, um sich dann ggf. verklagen und den Launen eines Amtsrichters aussetzen zu lassen ?
Was für eine Logik.
Endverbraucher:
@ RR-E-ft
Der Grund meines Einwandes wegen der Billigkeit war die inzwischen angewachsene Preisdifferenz von seinerzeit -,1437 ct/kw auf heute -,2047 ct/kw, also -,0610 per kw. Es handelt sich um 2 Preiserhöhungen innerhalb von 8 Monaten. Ich habe die Einzugsermächtigung zurückgezogen und überweise heute Abschlagszahlungen aufgrund der alten Preisbasis. Eine Überzahlung ist daher ausgeschlossen.
Den Anbieterwechsel mit einem Preisvorteil von 1 ct kann ich heute auch noch haben. Und das Ganze Prozedere habe ich bestimmt nicht gemacht, um mich den Launen eines Amtsrichters auszusetzen. Wegen § 315 BGB haben ja wohl einige Kunden bei ihren Stromlieferanten Einspruch eingelegt und Prozesse werden geführt.
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