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Autor Thema: Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen  (Gelesen 10764 mal)

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Offline hagemeier

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« am: 16. Dezember 2007, 21:09:12 »
Guten Abend und schönen 3. Advent!

Ich habe vom Amtsgericht Hagen einen Mahnbescheid erhalten: Die AVU fordert das ausstehende  Geld der letzten 2 Jahre ein (Gaspreis gemäß Musterbriefe seit 2005 gekürzt).

Bin ich der Einzige bzw. Erste, der von der AVU einen Mahnbescheid erhalten hat?

Die *rsche haben das taktisch klug direkt vor Weihnachten geschickt, wo jeder viel Zeit hat und auch Anwälte nur noch darauf warten, sich neuer Mandanten anzunehmen GRRRRR

Ich bin verwundert, dass hier im Forum zu AVU Gevelsberg der letzte Beitrag von Mitte des Jahres ist und keine aktuelleren Einträge zu finden sind!?!?

Wie sieht die Lage bei den anderen AVU-Gaspreisverweigerern aus? Hat sich hier noch niemand gemeldet? Sind alle eingeknickt? Meines Wissens ist die Rechtslage nach wie vor unverändert oder sogar aufgrund diverser Urteile für den Gaskunden besser geworden.

Die Frage ist nur, ob man die Sache dann auch gerichtlich durchziehen möchte. Jedenfalls hat die AVU ab Februar einen Strom- und Gaskunden weniger.

Lasst mal von Euch hören! Danke und Grüße!!

Offline eislud

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2007, 21:36:51 »
@hagemeier
Infos wie man mit einem Mahnbescheid umgehen sollte.
Guckst Du hier. Dort dann nach dem Punkt \"Der Versorger schickt einen Mahnbescheid\" stöbern.
Hier ist zumindest zuerst mal, also vor den Feiertagen, noch kein Anwalt notwendig.

Gruss eislud

Offline marten

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2007, 22:02:08 »
@hagemeier

Auf jeden Fall dem Mahnbescheid widersprechen. Dazu braucht man keinen
Anwalt.
Das Gericht prüft bei Versendung des Mahnbescheides nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Näheres dazu, siehe link von eislud.
Man sollte nur nicht den Fehler machen gar nichts zu tun, da dann der Versorger die Möglichkeit hat per Gerichtsvollzieher die Forderung einzuziehen.
Wenn der Versorger dann die Nachricht vom Gericht erhält, das man dem Mahnbescheid widerspricht, können schon einige Wochen ins Land gegangen sein.
In der Zeit kann man sich in Ruhe einen Anwalt suchen, der einen bei einer zu erwartenden Zahlungsklage vertritt.
Vielleicht macht der Versorger dann aber auch einen Rückzieher, da er gemerkt hat, das man sich wehrt.
Es besteht ja für den Versorger die Gefahr, das er seine Kalkulation offenlegen muss.
Also nicht aufgeben.

Gruss marten

Offline gastrom

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2007, 23:04:13 »
@hagemeier

Nur Mut und auf eislud und marten hören, obwohl marten mit seinem Einwand \"... können schon einige Wochen ins Land gehen\" nicht ganz die Realität getroffen hat.

Der Mahnbescheid meines Versorgers stammt von 09/2006 (!).

Fröhliche Weihnachten wünscht
gastrom

Offline marten

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #4 am: 17. Dezember 2007, 01:08:01 »
Zitat
Original von gastrom
@hagemeier

obwohl marten mit seinem Einwand \"... können schon einige Wochen ins Land gehen\" nicht ganz die Realität getroffen hat.
Der Mahnbescheid meines Versorgers stammt von 09/2006 (!).

gastrom

Gastrom, wie ist das gemeint?

Verstehe diese Aussage nicht ganz.
 
Nach Erhalt des Mahnbescheides hat man maximal 2 Wochen Zeit bis der Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein muss.
Dann muss das Amtsgericht noch den Widerspruch des Mahnbescheides bearbeiten, und dem Versorger mitteilen.
Dann kann er eine Zahlungsklage beantragen.
Das dauert zumindest lange genug um sich in der Zwischenzeit einen Anwalt suchen zu können.

Gruss marten

Offline nomos

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2007, 09:37:32 »
Zitat
Original von marten
Zitat
Original von gastrom
obwohl marten mit seinem Einwand \"... können schon einige Wochen ins Land gehen\" nicht ganz die Realität getroffen hat.
Der Mahnbescheid meines Versorgers stammt von 09/2006 (!).

gastrom
Gastrom, wie ist das gemeint?

Verstehe diese Aussage nicht ganz.
 
Nach Erhalt des Mahnbescheides hat man maximal 2 Wochen Zeit bis der Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein muss.
Dann muss das Amtsgericht noch den Widerspruch des Mahnbescheides bearbeiten, und dem Versorger mitteilen.
Dann kann er eine Zahlungsklage beantragen.
Das dauert zumindest lange genug um sich in der Zwischenzeit einen Anwalt suchen zu können.
    @marten, er, der Versorger, hat halt nach dem Mahnbescheid nichts mehr beantragt.  Vielleicht ging ihm es ja zunächst nur um die Hemmung der Verjährung, die er mit dem Mahnbescheid erreicht hat.

Offline marten

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2007, 10:25:19 »
Wie oft der Versorger jetzt bei anderen Mitstreitern nach einem gerichtlichen Mahnbescheid, eine Zahlungsklage nachschiebt weiß ich nicht.
Es besteht aber auf jeden Fall die Möglichkeit dass er das tut, auch wenn das bei gastrom bisher nicht der Fall war.
Wie man hier im Forum liest, ist die Anzahl der Zahlungsklagen gegen die Mitstreiter aufgrund des BGH Urteil vom Juni dieses Jahres aber gestiegen.
Und deshalb sollte man jeden Fall vorbereitet sein.
Nomos, wir wissen es nicht ob es dem Versorger wirklich nur um die Hemmung der Verjährung geht, wenn er dann doch klagt, ist es sicherlich besser wenn man nicht noch hektisch einen geeigneten Anwalt suchen muss.
Wenn man gute Nerven hat und sich erstmal das Geld für den Anwalt sparen will, dann kann man natürlich auch warten bis wirklich die Zahlungsklage in Haus flattert.

Gruss

marten

Offline hagemeier

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2007, 20:30:35 »
Danke erst einmal für die Beiträge!

Bzgl. Fortgang im Falle meines Widerspruchs noch eine Kleinigkeit:

Auf dem Mahnbescheid steht:

\"Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.\"

Ist das damit definitiv entschieden und muss die AVU dann prozessieren oder kann AVU die Sache doch noch unter den Tisch fallen lassen, falls ich widerspreche? (Im letzteren Fall könnte der - evtl. vorläufige -  Antrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens auch nur ein Druckmittel sein).

Weiß hier wer Rat?

Offline RR-E-ft

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #8 am: 17. Dezember 2007, 20:35:10 »
@hagemeier

 So ein Mahnbescheid kommt immer unpassend. Entweder ist man im Urlaub/ auf Weltreise, die Schwiegereltern feiern Goldene Hochzeit, der Garten muss umgegraben werden oder der Dackel hat Durchfall  usw. usf..


Man sollte einfach davon ausgehen und sich darauf einrichten, dass es nach dem Widerspruch im normalen Verfahren vor dem Streitgericht weitergeht. Schließlich liegt es doch im eigenen Interesse, dass die Sache abschließend gerichtlich geklärt wird, um die Ungewissheit zu beenden.

Legt man keinen Widerspruch ein, kommt der Versorger zu einem gerichtlich vollstreckbaren Titel, ohne dass sich der Gerichtsvollzieher dann noch für die eigene Lebensgeschichte zu interessieren hat.

Bis zur mündlichen Verhandlung (Stellung der Anträge) kann die Klage ohne Zustimmung des Beklagten auch wieder zurück genommen werden.

Gab es auch schon....

Offline FrankH

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2007, 17:42:22 »
Jo, habe auch am 14.12.07 den Mahnbescheid bekommen, nachdem monatelang nichts von der AVU zu hören war

Da im Vorfeld schon ein Anwalt in dieser Sache tätig war, habe ich den MB einfach nur unterschrieben und ihm zugeschickt.

Er wird Widerspruch gegen die gesamte Forderung einlegen und dann soll die AVU halt klagen; wenn sie Lust hat. Oder nicht; wenn sie Lust hat.

Ich jedenfalls habe keine Lust mehr, mich mit Larifaribriefen und Drohgebärden der AVU herumzuschlagen oder mit nichtssagenden Gutachten, die von der AVU in Auftrag gegeben wurden.


Gruß
Frank

Offline avu-kunde

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #10 am: 11. Januar 2008, 10:05:40 »
Hallo,
ich bin auch AVU Kunde und habe den Mahnbescheid auch bekommen und Widerspruch eingelegt.
Nun habe ich noch einige allgemeine Fragen, welche sich speziell auf die AVU beziehen:
Kann es sein, dass die AVU für die Gaslieferung nur Grundversorger beliefert und Sonderabkommen lediglich mit der Industrie abschließt? Ich habe jedenfalls keine Möglichkeit gesehen ein Sonderabkommen als Privatperson abzuschließen. Somit wären wir doch alle Kunden in der Grundversorgung - oder? Dann ist interessant, dass die AVU all diesen Kunden letztes Jahr die Verträge gekündigt hat, obwohl das bei der Grundversorgung nicht möglich sein soll...die Verbraucherzentrale NRW interessiert sich sehr dafür und wenn sich viele Kunden bei der Verbraucherzentrale (Hagen oder Rechtsabteilung Düsseldorf) melden, wird eventuell eine Abmahnung angeregt.

Viel interssanter finde ich jedoch, dass die AVU lt. WP-Gutachten ihr Gas von der RWE Westfalen-Weser-Ems AG bezieht, diese aber WESENTLICH (50%) an der AVU beteiligt ist!!! Aus der WP-Bescheinigung geht hervor, dass \"der Gaspreis je Quartal in Abhängigkeit von den Lohn- und Heizölpreisebtwicklungen....\" bestimmt werden. Hallo? Also einerseits denke ich, dass bei solch einer Beteiligung die Lieferverträge der RWE zur AVU anzuzweifeln sind, da diese nicht wirklich verhandelt werden, anderer seit seht hier ja klar drin, dass nicht nur die Importpreise die Grundlage bilden. Müssen nicht die Bezugskosten der RWE überprüft werden? Die RWE hat übrigens 2006 ein super Jahr hingelegt mit dicken Kosteneinsparungen! Die Geschäftsberiche der RWE und auch der AVU sind wirklich interssant und im Internet abrufbar.

Sollten wir uns nicht alle auf einen richtig guten Anwalt aus der Region einigen? Viele Einzelanwälte können m.E. für den kleinen Streitwert nicht wirklich effektiv arbeiten. Desweiteren hätten wir ein einheitliche Vorgehen.

Offline FrankH

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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
« Antwort #11 am: 13. Januar 2008, 15:31:40 »
Hinsichtlich des Anwalts habe ich mir damals die Liste, die der Bund der Energieverbraucher zur Verfügung stellt, angesehen und mir daraus einen Anwalt ausgesucht.

Damals wohnte ich in Gevelsberg, jetzt in Schwelm, und es ist wohl nicht schwer zu erraten, für welchen Anwalt ich mich entschieden habe.  ;)

 

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