Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Landgericht entscheidet gegen die Kunden
Cremer:
Heute in der Rhein-Zeitung
Das Landgericht Koblenz hat in der Sache zweier Kunden gegen die EVM für den Versorger entschieden.
Die Kunden hatten auf Festsetzung der Billigkeit zuvor geklagt
RR-E-ft:
@Cremer
Mit diesem Beitrag kann keiner etwas anfangen. :rolleyes:
Wurde die Klage etwa deshalb abgewiesen, weil das Versorgungsunternehmen schon gar kein einseitiges Leistungsbetimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB hatte und die Klage allein deshalb unbegründet war ?
So kann es nämlich Sondervertragskunden ergehen, die einen Antrag nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB bei Gericht stellen.
Sollte das Gericht festgestellt haben, dass schon kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 3 BGB besteht, wäre dies sehr gut für alle anderen Kunden mit Sondervertrag. Dann sind nämlich die einmmal vereinbarten Preise auch für den Versorger weiter bindend und er ist nicht zur einseitigen Preisneufestsetzung berechtigt.
Es sind also weitere Informationen erforderlich
Pressemitteilung der EVM zum Urteil
Es muss sich wohl um Tarifkunden handeln oder um Sondervertragskunden, die das Recht auf einseitige Leistungsneubestimmung nicht bestritten, sondern sogar zugestanden hatten. Wie weit deren Bestreiten im Prozess reichte, ist nicht ersichtlich.
Auf die Mitteilung aus der Propagandaabteilung des Unternehmens sollte man sich dazu nicht verlassen. Man hätte zunächst das Urteil im Wortlaut zu lesen und zu analysieren.
Frühere Mitteilung aus der Propagandaabteilung der Versorger
--- Zitat ---Der Koblenzer Richter hat in diesem Zusammenhang klar gestellt, dass im vorliegenden Liefervertrag § 315 BGB zur Billigkeit der Gaspreise nicht angewendet werden kann. Die Parteien hätten aufgrund einer Preisanpassungsklausel eine konkrete Vereinbarung zur Preisanpassung geschlossen.
--- Ende Zitat ---
Beide Mitteilungen ein und den selben Versorger betreffend widersprechen sich deshalb wohl.
Für die Verbraucher wäre es am besten, wenn § 315 BGB auf die Lieferverträge gar keine Anwendung findet. So hatte es die EVM wohl auch noch 2005 in der Presse behauptet. Heute möchte man davon nichts mehr wissen.
nomos:
--- Zitat ---....dass Erdgas auf dem Wärmemarkt im Wettbewerb mit anderen Energieträgern, wie Heizöl, ...
--- Ende Zitat ---
.. und bei nächster Gelegenheit beruft sich eine der Propagandaabteilungen wieder auf die Ölpreisbindung.
Das ist ein Wettbewerb! Einige Richter sollten sich mal wieder mit der Intention des Gesetzgebers befassen. Im Namen des Volkes ....[/list]
RR-E-ft:
@Nomos
Ziemlich müßig, hier in jeden Thread das selbe Gedudel reinzuschreiben. Das wollte der Gesetzgeber nämlich auch nicht. ;)
Cremer:
@Herr Fricke,
ich habe dies in gekürzter Weise wiedergegeben.
Auch die Rheinzeitung hatte dies nur als eine kurze Meldung ( 1Spalte ca. 10 Zeilen) gebracht.
Daraus konnte man auch keine näheren Einzelheiten ableiten.
Man muss da das Urteil im Original abwarten.
Auch die EVM lässt sich in der Pressemitteilung nicht weiter auf konkrete Einzelheiten ein.
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