Hallo,
ich möchte gerne meinen Stromlieferanten wechseln, weil ich dabei etwa 130 €/Jahr sparen kann.
Derzeit liefert mir der Betreiber einer Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) den Strom und hat sich an den relativ günstigen Tarif des örtlichen Stromanbieters gebunden.
In meinem Vertrag mit dem Lieferanten ist eine Kündigung spätestens zum Ende September vereinbart, die aber erst zum Beginn des übernächsten Jahres wirksam wird.
Nun meine Frage:
Ist eine solch lange Kündigungszeit (mindestens 15 Monate) rechtens? Oder ist sie sittenwidrig?
Vielleicht hat ja jemand da Erfahrungen gemacht.
Freundliche Grüße
bigwesti
