Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?
RR-E-ft:
@Free Energy
Manchmal tut es ganz gut, wenn man seine andauernden Grübeleien mit sich selber ausmacht. ;)
Nicht zuviel grübeln und nicht die Flinte ins Korn werfen, dann klappt´s auch mit dem Versorger.
marten:
@Wusel
Deine Situation ist mir nur zu bekannt. Ich stehe gerade vor der selben Situation.
Deshalb stelle ich mir die selbe Frage.
Soll ich den Preis von 2002 oder zahle ich weiter den bisher von mir gekürzten Preis auf den Stand von Ende 2004.
Ich verstehe schon die Ausführungen der Mitstreiter, die sagen das man bei einen Sondervertrag den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zu zahlen hat, nicht mehr und nicht weniger. Dies gilt sofern es keine gültige Preisanpassungsklausel gibt.( Die soll es in der Regel nicht geben )
Zitat wusel:
Und wenn es dann doch kein Sondervertrag sein sollte, dann habe ich zuviel gekürzt und der Versorger könnte mich diesbezüglich zu Recht verklagen und gewinnen. Wer will das schon riskieren?
Eine gewisse Verunsicherung bleibt aber doch.
Wie ich es mache, weiss ich heute noch nicht.
Vielleicht bin im nächsten Jahr, wenn die Jahresrechnung kommt, klüger, bis dahin habe ich noch etwas Zeit.
mfg
marten
Kampfzwerg:
Hey Leute,
na, Ihr seid ja wirklich süß !!! ;)
Glaubt Ihr vielleicht, dass mir die Erfahrungen der letzten zwei Jahre alle auf einmal erschienen sind,
wie ein Komet am Horizont?
Huibuh, hier bin ich?
Und hier kommt die Erleuchtung? Oder die Maus?
Dass ich niemals Zweifel hatte?
Keine Unsicherheiten?
Alles easy und die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade?
Tag ist, wenn hell und Nacht, wenn dunkel ist? Schwarz oder weiss.
Grau, was ist das denn?
Schön wär`s!
Leider ist kein Heinzelmännchen, oder war es die Fee?, gekommen und hat mir was geflüstert.
Keine Eingebung nachts im Traum.
Step by step habe ich in mühevoller Kleinarbeit ein Puzzle-Teilchen nach dem anderen zusammengetragen.
Diskussionen ohne Ende. Lesen ohne Ende. Fragen, Fragen, Fragen.
An Herrn Fricke, im Forum, und an den Versorger!
Es hat 2 (in Worten zwei) Jahre gedauert bis ich mir sicher war ein Sondervertragskunde zu sein!!! Alles nachzulesen!
Und der Versorger hat es mir niemals bestätigt. Bis heute nicht. Im Gegenteil. Und trotzdem bin ich mir heute sicher!
Und mutig. Und ich habe mich für einen Weg entschieden!
Auf Basis meiner Informationen und meines Risikobewusstseins und meiner Konsequenz!
Trotz aller Zweifel.
Und das wird, irgendwann, jeder von Euch auch müssen!
Informationen gibt es genug, wenn man sie denn sucht.
Und oft ist das eben sehr mühsam.
Manchmal sind die Informationen auch widersprüchlich.
Hilfe gibt es ebenfalls, nicht immer, aber sehr häufig, und manchmal eben auch gar nicht.
Manchmal nützlich, manchmal weniger.
Die Entscheidung trifft jeder schlussendlich allein!
Ohne Garantie. Ohne Netz und doppelten Boden.
Wie bei einer Hochzeit. ;)
Das ist nun einmal so im Leben, jeder ist selbst für sich verantwortlich, soweit es ihm eben möglich ist.
So what? Was wollt Ihr?
Wenn jemand d i e Lösung hat, bitte Info, gerne auch per PN =)
noro:
wer hat den schon auf den anfangspreis gekürzt?
und was war die reaktion des EVU?
mein sonderabnehmer-vertrag (nachtstrom) ist aus 1979!!!
(bruttokWh damals ca. 3,5Cent)
ich habe z.Z. lediglich den preis auf stand 2005 gekürzt.
gruß
noro
eislud:
@noro
Ich habe auf den Anfangspreis gekürzt.
Die Reaktion des Versorgers ist meines Erachtens keine andere als bei Mitstreitern die nicht bis zum Anfangspreis gekürzt haben.
Möglicherweise wird man den Versorger zur Kündigung des Vertrages oder zu einer Klage veranlassen, je weiter man kürzt, weil es immer schmerzlicher für den Versorger wird. Das muß aber nicht sein.
Dafür hat man dann aber in wenigen Jahren das gespart, was man ansonsten in vielen Jahren sparen würde, wo ja auch schon nicht klar ist, ob sich der Versorger zu einer Vertragskündigung oder Klage veranlaßt fühlen wird.
Ich würde doch lieber so viel wie möglich kürzen. Das was ich gekürzt habe, das habe ich. Und unter welchen Bedingungen der Versorger den Vertrag kündigt oder klagt, kann ich ja ohnehin nicht wissen.
Gruss eislud
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