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Autor Thema: Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen  (Gelesen 10000 mal)

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Offline greatHunter

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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich habe vor ca. drei Wochen die Jahresabrechnung 2007 erhalten. Die ist aber falsch, da meine Abschläge  um meine Gaspreisminderung aus der VOR-Jahresrechnung (2006) reduziert ausgewiesen wurden. Ich habe 2007 monatlich und getrennt nach gemindertem Gaspreis und den anderen Verbrauchsarten, mit jeweils eindeutigem Verwendungszweck bei meinen Überweisungen, selber überwiesen.

Ich habe zunächst schriftlich mit einem Widerspruch um Richtigstellung der Jahresrechnung 2007 gebeten.

Nun muß ich ja noch nach §315 widersprechen und auch die Gegenabrechnung (ist schon fertig) dem EVU zusenden.

-Gibt es eine Frist, innerhalb der ich das tun sollte?
-Wie kann ich nach §315 auch einer noch zu erwartenden korrigierten Abrechnung widersprechen? Oder sehe ich das alles zu kompliziert?

freundliche Grüße,
greatHunter
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Offline Christian Guhl

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Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen
« Antwort #1 am: 01. April 2008, 18:40:56 »
@greatHunter
Folgendes Vorgehen :1. Falsche Rechnung kommt 2.Rechnung als nach §17.1 GVV als offensichtlich falsch reklamieren und Korrektur fordern 3.Korrigierte Rechnung kommt 4.Gegen korrigierte Rechnung Widerspruch gem. § 315 BGB einlegen 5.Korrigierte Rechnung kürzen und gekürzte Abschläge ausrechnen.
Frist = zeitnah

Offline greatHunter

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Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen
« Antwort #2 am: 01. April 2008, 19:18:31 »
Herzlichen Dank.

War mir etwas im Zweifel, nicht daß sich ein blöder, vermeidbarer Formfehler einschleicht.
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Offline greatHunter

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Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen
« Antwort #3 am: 06. Mai 2008, 22:47:12 »
@admin
warum mein Beitrag hierhin verschoben wurde, bleibt mir immo verschlossen. Ist das ein Archiv hier? Ich muß ja noch nicht einmal zwingend Kunde bei diesem EVU sein. Könnte ja auch mal ins schöne Bad Kreutznach ziehen. Dann trifft es nen ganz anderen armen Versorger :-D


Hallo Herr Guhl

habe mir gerade gedacht, man könnte ja auch mal ohne Not schreiben, wie es denn gelaufen ist.
Ich habe also alles so gemacht, wie von Ihnen aufgeführt.

Etwa 14 Tage, nachdem der erste Abschlag fällig gewesen wäre (eine Erinnerung hatte ich bis dahin auch schon erhalten) kam dann die korrigierte Abrechnung mit einem freundlichen Beischreiben und mit einer neuen (geringeren) Abschlagsforderung. (Aber wir rechnen ja selber!!!)
Da ich bei Strom (aufgrund der vielen Sparvorschläge des BdE) etwa 30% weniger verbraucht habe, blieb trotz Abschlagskürzung (Gas) für das abgelaufene Jahr noch ein Guthaben, das auch bereits an mich überwiesen wurde.

mfG
greatHunter
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Offline DieAdmin

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Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen
« Antwort #4 am: 07. Mai 2008, 17:19:35 »
Zitat
Original von greatHunter
@admin
warum mein Beitrag hierhin verschoben wurde, bleibt mir immo verschlossen. Ist das ein Archiv hier? Ich muß ja noch nicht einmal zwingend Kunde bei diesem EVU sein. Könnte ja auch mal ins schöne Bad Kreutznach ziehen. Dann trifft es nen ganz anderen armen Versorger :-D

@greatHunter,

um etwas wieder die Falschposting-flut in \"Grundsatzfragen\" und \"Ich brauche dringend Hilfe\" zu unterbinden, habe ich den Thread in den Bereich Ihres lieben Versorgers verschoben, damit andere Mitstreiter gleich die Info haben, sollte diesen es ähnlich gehen.

Denn eigentlich ist das Problem schon unzählige Male im Forum diskutiert worden.

Genau solche Threads lassen die \"Grundsatzfragen\" und \"Ich brauche dringend Hilfe\" überquellen. Und der nächste wird von der Vielzahl der Suchergebnisse erschlagen. Und eröffnet wieder einen neuen Thread. Geht ja fixer als zu suchen.

Offline greatHunter

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Widerspruchsfrist auf Jahresrechnung - EVU verrechnet mit Abschlägen
« Antwort #5 am: 08. Mai 2008, 22:24:24 »
@evitel

ja, Sie haben natürlich recht. So ist das nun mal in den Foren.

greatHunter schaut evitel an und zuckt leicht mit seinen Schultern.

Ich habe schon etwas Bauchgrimmen gehabt, als ich da gepostet habe. (Richtig weh hats aber nit getan ;-) )

zischend öffnet greatHunter eine eisgekühlte Flasche Bier und schaut fragend zu evitel

Vielleicht findet ja ein konstruktiv gemeinter Vorschlag in der Adminrunde Gehör: Ich habe nämlich unter \"Energiepreis-Protest\" eine Diskussionsmöglichkeit vermißt. Gerne hätte ich dort gepostet. Vielleicht ergeht es ja anderen auch so? Ich möchte nicht die vielen gut gemeinten Verschiebungen (das erfordert ja viel Fleiß) kritisieren, aber statt dessen nach einer Lösung dafür suchen.

greatHunter denkt kurz nach

Also, mich interessiert das schon, wenn da jemand von Flexstrom über den Tisch gezogen wird. (Ich erzähls in der Firma) Aber unter \"F\" wie Flexstrom würde ich nicht in einen Thread schauen. ... und es gibt derer recht viele EVUs (also Verzeichnisse).
Auch habe ich \"Bitte zuerst lesen\" editiert. Da gibt es keine Aussage, was dort reinkommt und was nicht.

Also bitte nicht allzu böse sein, auf uns Falschposter, ja?

mfG
greatHunter
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