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Autor Thema: Umsatzrendite von 10 % und mehr von EU Kommission beanstandet?  (Gelesen 3564 mal)

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Offline uwes

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Ein interessanter Bericht in der Financial Times Deutschland (FTD) findet sich in der Ausgabe vom 28.3.2008 über die Deutsche Bahn AG.
http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/336187.html?mode=print

Danach hat die EU Kommission offenbar ein Verfahren der EU-Komission wegen möglicherweise unerlaubter Subventionen gegen die Bahn angestrengt.

Die Bahn erziele mit dem Regionalverkahr eine Umsatzrendite von rund zehn Prozent. Die EU-Kommission hält grundsätzlich eine Rendite von zwei bis fünf Prozent für angemessen.

Soviel also zu möglichen Argumentationen über eine angemessene Umsatzrendite oder auch Gewinnspanne für die Gasversorgungsunternehmen.

Im Hinblick auf einige Gerichtsverfahren, in denen Gutachten der Wirtschaftsprüfer der Wibera von den Energieversorgern vorgelegt wurden, ist der letzte Absatz dieses Berichts interessant. Hier heißt es noch ganz vorsichtig, aber zwischen den Zeilen deutlich:
\"Außerdem hat die EU-Kommission \"Bedenken\", ob die von der Bahn mit der Ermittlung der Zahlen beauftragte Beratungsgesellschaft Wibera unparteiisch ist. Wibera habe in der Vergangenheit bereits andere Aufträge von der Bahn bekommen. Und im Fall des strittigen Verkehrsvertrags habe Wibera \"ausschließlich Daten der Deutschen Bahn benutzt, ohne dass ein internationaler Vergleich vorgenommen oder andere vergleichbare Unternehmen gesucht wurden\".

Soviel auch  zur Parteilichkeit der Wirtschaftsprüfer.

Mit freundlichen Grüßen


Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline tangocharly

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Umsatzrendite von 10 % und mehr von EU Kommission beanstandet?
« Antwort #1 am: 17. April 2008, 16:38:01 »
Diese Einschränkungen oder Abschlußbemerkungen sind, was Wibera anlangt, hier auch bekannt. Diese Bemerkungen finden sich aber auch bei den anderen WP\'s.

Schön ist allerdings, dass auch die Kommission diese Bedenken gegen dieses \"Unwesen\" anmeldet, welches bei der Gasversorgung zur angeblichen \"Bezugskostensteigerung ohne Kostenreduzierung sonst\" ins Feld geführt wird. Diesen Artikel sollten sich diejenigen Richter zur Abend-/Bett-Lektüre machen, die sich bei der Urteilsbegründung auf derartige Grundlagen stützen.

Darauf wird man sicherlich gelegentlich mal andernorts hinweisen müssen.
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