Energiepreis-Protest > ENSO

Besteht Sondervertrag S-1 weiter?

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bigfamily:
Habe letztes Jahr Kündigung zum Sondervertrag S-1 erhalten - und widersprochen. Irgendwann Anfang des Jahres kam ein Eingangsbestätigung der ENSO, indem  mit geteilt wird, dass dammit \"kein Anerkenntnis des Widerspruchs verbunden\" ist. Viel später kam allerdings ein Preisänderungsschreiben, welches sich auf den Sonderpreis S-1 bezieht. Nun wieder die Aufforderung, doch den Vario-Vertrag zu unterschreiben (werde ich nicht tun), sonst Grundversorgung ab 01.01.2007.
Nun meine Fragen:
1. Erkennt ENSO mit der Preisänderung von 2007 den Fortbestand des Sondervertrages S-1 an? (Das Schreiben ist leider überhaupt nicht unterschrieben, nicht mal gescannt)
2. WEnn nicht, welchen Preis setze ich für die Kürzung des Grundversorgungsbetrages an? Den den ich bisher im Rahmen des Sondervertrages gezahlt habe?

Cremer:
@bigfamily,

welches schreiben trägt keine Unterschrift?

Die Preismitteilung? Braucht sie auch nicht

Zottel:
Die Kündigung eines Sondervertrages nach Widerspruch gemäß §315 ist kartellrechtswidrig und kann ein Kartellverfahren gegen den EV nach sich ziehen!!!

Ich habe letzten Montag ein Schreiben an meinen EV verschickt, in dem ich auf das kartellrechtswidrige Verhalten hinwies. Kopien der Kündigungsschreiben meines EV s habe ich an das Bundeskartellamt und das hessische Wirtschaftsministerium versandt.

Meinem EV habe ich eine Frist bis zum 14.12.2007 gesetzt, bis dahin erwarte ich eine schriftliche Bestätigung dass mein Sondervertrag fort gesetzt wird.

Mal schauen was als Antwort kommt.

bigfamily:
@ Cremer

Die Preismitteilung trägt keine Unterschrift, auch ein mir später zugegangenes Schreiben \"Vertragsbestätigung Grundversorgung\" gekoppelt mit einem erneuten Angebot, doch den ENSO-Erdgas-Vario-Vertrag rückwirkend zum 1.1.07 zu unterschreiben.


@ Zottel

Gibt es dazu irgendwo noch nähere Infos? Außerdem liegt die Kündigung jetzt schon fast 1 Jahr zurück... :(

MfG
bigfamily

Cremer:
@bigfamily,

ein allgemeines Preisblatt trägt im Normalfall auch keine Unterschrift.

Ein schreiben \"Vertragsbestätigung\" muss m.E. eine Unterschrift tragen, sonst wird der Vertrag nicht wirksam.

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