Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst
Gaspreisurteil LG Oldenburg
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07010714:
Hallo,
bei der Klage des Delmenhorster Ehepaares war es u. a. problematisch, dass lediglich die Erhöhungen der Preise seit 2004 als unbillig gerügt wurden, nicht aber der Gaspreis an sich. Verstehe ich das so richtig?
Dann ergibt sich folgende Frage: Ist der Musterbrief, der hier heruntergeladen werden kann dementsprechend korrekt formuliert?
Danke schon einmal für die Anworten.
Liebe Grüße aus dem Norden
eislud:
@07010714
In den Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher ist die Rede von \"Preisforderung\". Damit wird der gesamte Preis und nicht nur die Preiserhöhungen angesprochen.
Gruss eislud
uwes:
--- Zitat ---bei der Klage des Delmenhorster Ehepaares war es u. a. problematisch, dass lediglich die Erhöhungen der Preise seit 2004 als unbillig gerügt wurden, nicht aber der Gaspreis an sich. Verstehe ich das so richtig?
--- Ende Zitat ---
Nein, es wurde der Gesamtpreis als unbillig gerügt.
Uwes
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