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Autor Thema: Gaspreisurteil LG Oldenburg  (Gelesen 9771 mal)

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Offline 07010714

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Gaspreisurteil LG Oldenburg
« am: 02. Dezember 2007, 11:26:33 »
Hallo,

bei der Klage des Delmenhorster Ehepaares war es u. a. problematisch, dass lediglich die Erhöhungen der Preise seit 2004 als unbillig gerügt wurden, nicht aber der Gaspreis an sich. Verstehe ich das so richtig?

Dann ergibt sich folgende Frage: Ist der Musterbrief, der hier heruntergeladen werden kann dementsprechend korrekt formuliert?
 
Danke schon einmal für die Anworten.

Liebe Grüße aus dem Norden

Offline eislud

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Gaspreisurteil LG Oldenburg
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2007, 12:59:47 »
@07010714
In den Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher ist die Rede von \"Preisforderung\". Damit wird der gesamte Preis und nicht nur die Preiserhöhungen angesprochen.

Gruss eislud

Offline uwes

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Gaspreisurteil LG Oldenburg
« Antwort #2 am: 09. Januar 2008, 17:45:36 »
Zitat
bei der Klage des Delmenhorster Ehepaares war es u. a. problematisch, dass lediglich die Erhöhungen der Preise seit 2004 als unbillig gerügt wurden, nicht aber der Gaspreis an sich. Verstehe ich das so richtig?

Nein, es wurde der Gesamtpreis als unbillig gerügt.

Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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