Servus,
das Thema Brennwert scheint ja richtig strittig zu sein.
1. Das Gerücht scheint vom Spiegel zu sein:
Spiegel 7.8.2004 \"Die große Luftnummer - Die Erdgasversorger strecken ihren Rohstoff zum Nachteil der Kunden\"
Kann jemand den genauen Wortlaut davon hochladen?
\"Saar-Ferngas\" schreibt dazu in einer Presseerklärung:
\"In der Bundesrepublik Deutschland wird Erdgas aus verschiedenen Ländern importiert. Erdgas ist ein Naturprodukt und hat je nach Herkunftsland unterschiedliche Qualitäten. Um die Austauschbarkeit der Gase zu gewährleisten, wird insbesondere das aus der Nordsee (Norwegen) stammende hochkalorische Erdgas konditioniert, das heißt, der Brennwert und die brenntechnischen Eigenschaften dieses Gases werden denen des aus Russland stammenden Gases angeglichen. Dafür gibt es verschiedene Verfahren. Konditionierungsanlagen werden bereits seit Jahrzehnten betrieben. Die Prozesse entsprechen den Regeln der Technik.\"
2. Zu meinem Hinweis auf die AGME:
Aus den Ergebnissen der Studie geht aber nicht hervor dass die Stadtwerke total falsch rechnen, nur dass sie nicht fähig sind genau zu rechnen! Die Rechnung an sich ist relativ kompliziert und die Messgeräte richtig zu bedienen und zu warten erfordert Hirn.
Es rechnen zwar viele \"falsch\", es wurden aber kaum Fehler festgestellt deren Auswirkung größer als 1% war.
3. Zur Abrechnung:
Der Brennwert muß in der Rechnung mit 2 Nachkommastellen abgerechnet werden, es darf aber auf eine Stelle gerundet werden, wenn dies \"zum Vorteil\" des Kunden geschieht, d.h. abgerundet wird. (Dies ist kaum zum Vorteil des Kunden, da die Stadtwerke den Verlust, der dadurch entsteht sicher auf den Grund- oder Arbeitspreis aufschlagen.)
Die Zähler müssen alle paar Jahre mal geeicht werden (8 Jahre?), was aber nicht heißt, daß das Eichamt dies macht (die überprüfen stichprobenartig ob richtig geeicht wird). Die Zähler sind auch relativ genau, wenn sie richtig geeicht wurden. Fordern sie vom Hersteller das Datenblatt und vom Versorger die Eichkurve und Datum der letzten Eichung an. Da stehen dann die Messfehler drauf mit denen sie maximal zu rechnen haben.
Wenn ihnen irgendetwas komisch vorkommt, teilen sie dies der zuständigen Eichbehörde mit, die sind sicher dankbar für Hinweise.
Ich habe dem Eichamt mitgeteilt, daß mein Brennwert sich seit 1996 nicht mehr verändert hat und gefragt ob das sein kann. Daraufhin haben die gleich eine Kontrolle durchgeführt und mir mitgeteilt, daß der Brennwert \"gerade noch gesetzlich erlaubt\" ist.
4.Fraglich ist ob Kontrollen oft genug durchgeführt werden:
Aus einer Stellungnahme der Landesregierung BW
Drucksache 13 / 3867
\"Seit der flächendeckenden Einführung der thermischen Gasabrechung hat die
Eichverwaltung Baden-Württemberg ab dem Jahr 1987 damit begonnen, die
Gasversorgungsbetriebe in Baden-Württemberg zu überprüfen. Bis heute
wurden etwa 90 % der 120 Unternehmen untersucht.
Im Jahr 2003 wurden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion bei
10 baden-württembergischen Gasversorgungsunternehmen Überprüfungen
durchgeführt und zusätzlich außerhalb dieser Aktion weitere 3 Unternehmen
kontrolliert. Mit der Schwerpunktaktion sollte festgestellt werden, ob bei der
Abrechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben der anerkannten Regeln
der Technik (DVGW-Arbeitsblatt G 685) richtig angewandt werden.
Aufgrund der Ergebnisse der Schwerpunktaktion wurden die bisherigen
Überprüfungen im Jahr 2004 verstärkt und Kontrollen bei weiteren 19 Versorgungsunternehmen
vorgenommen. Somit wurden in den Jahren 2003 und
2004 bei 32 (entsprechend 27 %) der in Baden-Württemberg ansässigen Versorgungsunternehmen
Überprüfungen der Gasabrechnung vorgenommen.\"
Die Haben es in 17 Jahren nicht geschafft alle Unternehmen zu überprüfen!!
Ich empfehle die Drucksache 13 / 3867 mal ganz zu lesen, da gibt es noch ein paar Ergebnisse aus der AGME-Kontrolle:
http://www3.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/3000/13_3867_d.pdfJens