Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Rechtsgutachten von Prof. Markert zum Kartellrecht
Bubi:
@RR-E-ft
Mich würde nun - wie auch sweet sue - interessieren, wie wir Verbraucher uns denn weiter zur Wehr setzen sollen. Meinen Fall habe ich schon im Forum \"Stadt/Versorger\" gepostet. Je mehr ich in diesen Foren lese, je verwirrter und unentschlossener werde ich. ?(
Welchen \"Musterbrief\" gilt es denn nun taktisch klug und sinnvoll zu verwenden - und welchen evtl. besser nicht?
1) http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/
2) http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=955&file=dl_mg_1197034253.doc
Für Ihre fachmännische Unterstützung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
nomos:
@Bubi, das ist doch eigentlich alles bei den Musterschreiben sehr gut beschrieben. Beide Musterschreiben machen Sinn und können parallel verwendet werden.
Beim ersten Schreiben handelt es sich quasi um ein Universalmusterschreiben, das von Verbrauchern in der Grundversorgung und mit Sondervertrag einsetzbar ist. Es berücksichtigt eine eventuell ungültige Preisanpassungsklausel beim Sondervertrag und enthält hilfsweise den Unbilligkeitseinwand nach §315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Also kann man das Schreiben in aller Regel nutzen. Exakt so wie es dort erklärt wird.
Das zweite Musterschreiben kann zusätzlich verwendet werden. Es macht Ansprüche aus einem möglichen wettbewerbswidrigen Missbrauch aufgrund überhöht geforderter Preise des Versorgers geltend. Nach dem GWB in Verbindung mit § 134 BGB können die überhöhten Preisforderungen nichtig sein.
Also beide Schreiben sind nützlich.
RR-E-ft:
@Bubi
Wer sich selbst überfordert wähnt, sollte gleich zum Anwalt und dem die gesamte Sache von der Prüfung im Einzelfall bis zur Korrespondenz mit dem Lieferanten und der Prozessvertretung im Falle einer Klage zu überlassen. Es kann schließlich nicht jeder erst eine juristische Ausbildung durchlaufen, für die Anwälte selbst Jahre brauchten.
Bubi:
@RR-E-ft
Ihrem letzten Satz stimme ich voll und ganz zu.
Der Rest hilft mir aber nicht wirklich weiter. Können Sie mir denn einen im Energierecht qualifizierten RA-Kollegen im PLZ-Gebiet 67... nennen?
Auch die im Forum aufgeführten Links halfen nicht wirklich weiter.
RR-E-ft:
@Bubi
Ich bewerbe ganz gewiss keine Kollegen. Das mögen die mal selbst tun. Das ganze gehört auch sicher nicht in den Bereich \"Grundsatzfragen\" und bestimmt auch nicht in diesen Thread.
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