@DocTom
Die angekündigte Preiserhöhung wird wohl unzulässig sein, weil der Vertrag ein entsprechendes Recht schon nicht hergibt (§307 BGB).
YS wird auf dem regionalen Elektrizitätsmarkt für HuK- Kunden, welcher auf das Netzgebiet eines Netzbetreibers beschränkt ist, wohl keine marktbeherrschende Stellung haben, welche ab einem Marktanteil von einem Drittel vermutet wird. Ohne marktbehersrrschende Stellung stellt sich auch nicht die Frage nach dem missbräuchlichen Ausnutzen einer solchen [OLG Celle, B. v. 10.01.2008].
Ohne marktbeherrschnednde Stellung kann YS mit Ihnen einen Strompreis frei vereinbaren und mit ihrem Nachbarn (im gleichen Haus) ebenso einen Strompreis frei vereinbaren, der nur halb so hoch ist, wie der, zu dem Sie sich bereit fanden. Jeder entscheidet selbst, wieviel er für gelben Strom geben möchte. Wenn Sie 90 Prozent mehr geben möchten als der Nachbar, ist es auch recht. Wenn man gar nichts für gelben Strom geben will, ist das auch in Ordnung. Dann nimmt man ihn nicht.
Warum denn auch nicht? Gerade das ist Marktwirtschaft.