Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die sog. Ölpreisbindung für Gas vorschreibt.
Die Versorger verweisen selbst darauf, dass es sich dabei um vertragliche Abreden mit ihren Vorlieferanten handelt, die vorgeblich notwendig seien, um die Versorgungssicherheit zu gewährlieisten (vgl. nur Interview Nordwestradio vom 09.11.2004 mit dem EWE-Vorstandsvorsitzenden und VDEW-Präsidenten Dr. Brinker).
Warum die gehandelte Gasmenge knapper und allein dadurch nach den Gesetzen der Marktwirtschaft (Preisbildung über Angebot und Nachfrage) teurer werden könnte, wenn diese vertragliche Preisbindung aufgehoben würde, mag das Geheimnis der Gasversorger bleiben.
In den kundenverträgen sind die Gasversorger ja auch bisher oft nur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Preise bei Änderung der Referenzpreise zu ändern.
Der Dachverband BGW behauptet zwar weiter tapfer, die Ölpreisbindung sei keine Einbahnstraße.
Jedoch ist wohl bisher schon offenbar geworden, dass etwa E.on Hanse seinen Kunden Preisstabilität versprochen hatte und dieses Versprechen wohl auch hielt, indem sinkende Einkaufspreise im vergangenen Jahr nicht an die Kunden weitergegeben wurden. So jedenfalls entsprechende Presseberichte zu dem Thema.
Und wer sagt denn, dass die Kunden in der Vergangenheit genau in dem selben Umfang an den Preissenkungen beteiligt wurden, wie sie jetzt an den Preiserhöhungen beteiligt werden sollen. Über diesen enstprechenden Mechanismus lassen sich also über einen gewissen Zeitraum die Preise künstlich \"aufblasen\", bis sehr viel Luft drin ist.
Prof. Pfaffenberger vom Bremer energie Institut ist jedoch der Auffassung, das teuerste am Gas sei das Gas selbst:
Nur her mit den Importpreisen an der deutschen Grenze für die Endverbraucher! In Wirklichkeit verteuert sich das Gas von der Grenze bis zum Kunden auf wundersame Weise erheblich. Bisher hatte man das mit den teueren Investitionen in die Rohrleitungsnetze gerechtfertigt.
Die Kosten für die Leitungen müssten deshalb wohl den größten Anteil an den Gaspreisen ausmachen.
Herr Prof. Pfaffenberger hatte bei dem Interview mit dem EWE- Vorstandsvorsitzenden und VDEW- Präsidenten Dr. Brinker wohl nicht vergessen, dass er gerade für den VDEW ein umfassendes Gutachten abgeliefert hatte, dass auf eine drastische Erhöhung der Gaspreise abstellte und deshalb den Bau von Kohlekraftwerken anstelle von umweltfreundlichen GuD- Kraftwerken empfiehlt.
Wäre das Gas selbst nicht das teuerste am Gaspreis, wäre dieses ganze Gutachten unter Umständen nichts wert. Immerhin wird es wohl einiges gekostet haben.
Wenn die Gerichte entschieden haben, dass der Kunde keinen Anspruch auf eine andere Vertragsgestaltung als eben mit dieser Klausel habe, sagt dies über die Billigkeit der derzeitigen Preiserhöhungen gar nichts.
Aufschluss kann insoweit nur die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen bringen.
Es ist ja schon nicht klar, ob in jedem Falle und wenn ja wie der Gaspreis an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt ist. Die Frage ist doch schon, ob dabei die Preisentwicklung des Präferenzwertes überhaupt 1:1 nachvollzogen wird. Immerhin könnte der Faktor ja auch anders aussehen.
Außerdem wird in der aktuellen Diskussion oft zu wenig differenziert zwischen den Rohölpreisen auf den Märkten einerseits und dem Preis für leichtes Heizöl als Präferenzwert in den Kundenverträgen andererseits.
Beide Größen könnten durchaus verschiedene Entwicklungen nehmen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt