Das Urteil des LG Köln vom 24.10.2007 - 26 O 91/06 ist
hier veröffentlicht.
Demnach verstößt eine Heizölbindung in Verbraucherverträgen gegen § 307 BGB, weil die Preise auch dann steigen können, wenn den Lieferanten selbst gar keine höheren Kosten treffen, so dass sich sein im Preis enthaltener Gewinnanteil erhöht.
Das Urteil schließt dabei an die Entscheidung des BGH
vom 11.10.2007 an.
Wer solche Klauseln weiter verwendet, dem kann sogar Haft drohen.