Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Gelsenwasser hat die Faxen dicke

(1/3) > >>

userD0008:
Neues von Gelsenwasser:

\"Sie halten Ihren Widerspruch gegen die Angemessenheit der Anpassung unserer Gaspreise weiterhin aufrecht und zahlen auch die Rückstände aus vorhergehenden Jahresrechnungen nicht.

Aus diesen Gründen müssen Sie nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klagewege geltend machen.\"

BerndA:
Moin Moin,

dieses Schreiben hat jeder bekommen, der weiter \"kürzt\".  Solange nicht wirklich geklagt wird, alles \"\"Säbelrasseln\".

Und selbst wenn geklagt wird, so ein Versorger kann auch verlieren......siehe Wilhelmshaven, Bremen usw........

Also, munter bleiben !

Bernd Ahlers

Bund der Energieverbraucher
Regionalvertretung Münsterland

Pelikan:
moin moin,

..ausserdem:
Bei Widerspruch nach BGB§315 wird die Rechnung(bis zu einem Gerichtsendscheid) nicht fällig.
Ohne Fälligkeit kann kein Verzug vorliegen.
Ohne Verzug gibt es keine Verzugszinsen.

Kein weiterer Kommentare notwendig.

Mit Gruß vom
Pelikan

eislud:
@Pelikan

--- Zitat ---Ohne Verzug gibt es keine Verzugszinsen.
--- Ende Zitat ---
Das muß nicht so sein, siehe beispielsweise Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitskontrolle von Tarifen der Versorgungsunternehmen (von 2006).

Auszug Seite 23:

--- Zitat ---... 9. Bei der auf die Beweisaufnahme folgenden Urteilsfindung hat das Gericht zu beachten, dass bei der Leistungsbestimmung nach § 315 BGB der Bestimmungsberechtigte einen Ermessensspielraum besitzt. Es kommt also darauf an, ob die Tariffestsetzung sich im Rahmen der Billigkeit hält. Bejaht das Gericht dies, so sind die Rechtsfolgen klar: Der Tarif war von Anfang an wirksam, der Kunde verliert deshalb den Prozess, er muss die zurückbehaltenen Rechnungsbeträge nachzahlen und außerdem Verzugszinsen entrichten. ...
--- Ende Zitat ---
Gruss eislud

eislud:
Wenn der Tarif von Anfang an wirksam war, dann könnte man vielleicht auch daraus schlussfolgern, dass die Forderungen des Versorgers von Anfang an fällig waren und sie deshalb auch von Anfang an einer Verjährung unterlagen.

Gruss eislud

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln