Energiepreis-Protest > Gaswerksverband Rheingau AG
Gaswerksverband fordert Ausgleich offener Rechnungen - Nachweis der Billigkeit ???
j.stephan:
Besten Dank für den Hinweis mit dem Regenwald. Man sollte wirklich öfters daran denken. - Positiver Aspekt: mein Beítrag ist gelesen worden. Beste Grüße ;-)
wapi:
Wenn ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hier einem Versorger die Billigkeit eines Gaspreises nachweist, ist das nicht rechtens, weil dieser Nachweis nur von ordentlichen Gerichten festgestellt werden kann. Es ist längst bekannt und unumstritten, dass solche Parteiengutachten in der Zivilprozessordnung gar nicht zugelaqssen sind. Also kann man daraus schließen, dass es sich hier um eine Amtsanmaßung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmen handelt, womit prostestierende Energieverbraucher hinters Licht geführt werden sollen.
mfG
Wapi
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