@RR-E-ft
@Wusel
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
es war in der Lingener Tagespost zu lesen:
„17.01.2007 Flächenbrand in der Zeitungslandschaft? … Ein Ergebnis dürfte aber schon jetzt feststehen: Die beste Brandversicherung ist eine qualitativ hochklassige lokale Berichterstattung. Die Zeitung, die ihren Lesern Orientierung und Hintergrundwissen liefert, die die große und kleine Welt jeden Tag neu erklärt, die recherchiert, analysiert und kommentiert, ist nicht so leicht entflammbar. …Wie können sich Lokaljournalisten den Umarmungsversuchen lokaler Honoratioren entziehen? …wie Zeitungen sich den Verlockungen der immer lauter werdenden PR-Maschinerie der Interessengruppen entziehen können. Denn Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind das höchste Gut einer Zeitung. …
20.01.2007 Forum Lokaljournalismus …’Man braucht gute Leute und genug Leute’ in den Redaktionen, damit eine Zeitung nicht ‚zur Abspielstation von Verlautbarungen’ wird…“
„Der Auskunftspflicht nach § Abs. 1 NdsPresseG (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in der Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen.“ BGH, Urteil vom 10.02.2005 – III ZR 294/04.
29.01.08 Nachtrag:
Der Textauszug zum BGH-Urteil war nicht in der LT, sondern ist auf der Web-Seite des BGH als Download „zu lesen“.
Vieles ist „zu lesen“ was nicht wirklich wirkt:
z.B. §§ 1,2 EnWG; „eine energiewirtschaftlich-rationelle Betriebsführung“; Bundeskartellamt: „…unmittelbar zum Nutzen der Verbraucher zu prüfen …“;
Nieders. Ministerium für Wirtschaft: „…Wir wollen den aufgeklärten Verbraucher. …“ u. a.
Manches wirkt auch nur in bestimmten Gerichtsälen: Der so genannte „Wärmemarkt“, damit die Energiekonzernvertreter dort keine „kalten Füße“ bekommen.