Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Berufung eingelegt?

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RR-E-ft:
Berufung zurück genommen

kplaczek:
Und wie verhalten Sie sich? Weiter kürzen und weigern die Erhöhungen zu begleichen? Es ist schon still im Forum geworden. Allgemeine Ratlosigkeit.

RR-E-ft:
Wer den Kopf in den Sand steckt, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihn andere in den Hintern treten. Die Verbraucher müssen sich selbst organisieren und organisiert halten, auch losgelöst von Gallionsfiguren, die ggf. mal längere Zeit in den Urlaub fahren.

Sclerocactus:
Die Frage ob die Gaspreise gerechtfertigt sind, richten sich ja wohl danach das der Energieversorger alles mögliche dazu getan hat das Gas so günstig wie möglich eingekauft zu haben.

Zu prüfen wäre ob die Stadtwerke München den Bezug des Erdgases europaweit ausgeschrieben haben.

Damit hat bereits eine Kommune 5% Kosten eingespart.
Nachzulesen unter
http://www.david-energie.de/downloads/Erdgasausschreibung.pdf

Bei Strom besteht eine Ausschreibungspflicht bei einer Summe die Höher als 200000 Euro liegt.

Aber das hat den Bürgermeister von Starnberg auch nicht gestört und den Strombezug für die Beleuchtung wieder an EON vergeben.

Ob es beim Gas eine Ausschreibungspflicht gibt, weiss ich leider nicht.

Aber bei meinem Kampf gegen EON habe ich wieder eine Argumentation mehr die Strompreiserhöhung nicht mitzumachen.

Wünsche euch viel Erfolg beim Kampf in München.


Viele Grüße aus Niederbayern

energienetz:
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.

Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2007__2051/ContentDetail__8460/

Gruss aus Unkel

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