Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

Tarifkunde/ Grundversorgung oder Sondervertragskunde ?

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RR-E-ft:
Die früheren Sonderpreise S I und S II waren keine Allgemeinen Tarife, sondern Sonderabkommen, unter anderem erkennbar an der weit geringeren Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 Cent/ kWh.

 Diese Vertragspreise wurden in \"Klassik\" umbenannt. Die \"Klassik\" Preise liegen deutlich unter den Tarifen für die Grund- und Ersatzversorgung, die sich \"Standard\" nennen.

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