Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Antwort auf Musterschreiben
Bernd M.:
Hallo lieber Leser,
auf mein Musterschreiben an E.ON haben diese folgendermaßen geantwortet:
Am 28.03.07 hat der BGH im Urteil VIII ZR 144/06 klargestellt, dass eine gerichtliche Billigkeitskontrolle der bei Abschluss des Vertrages vereinbarten Preise für Stromlieferungen im liberalisierten Strommarkt weder in direkter noch in analoger Anwendung des §315 BGB in Betracht kommt. Das LG München II hat mit Urteil vom 24.5.2007 klargestellt, dass dies auch für die nach §4 Abs.2 AVBEltV geänderten Preise gilt.
Ihrem Wunsch nach Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen kommen wir nicht nach. . . .
Seit 1999 können alle Stromkunden den Stromanbieter frei wählen . . . .
Ihren Widerspruch halten wir für nicht gerechtfertigt . .
Meine Frage: Gibt es ein Musterschreiben, das sich als Antwort eignet ?
Muss ich überhaupt antworten bzw gilt mein Musterschreiben unbegrenzt ?
eislud:
@Bernd M.
Bist Du Sondervertragskunde oder bist Du Kunde in der Grundversorgung?
Wenn Du Sondervertragskunde bist, dann muß Dich das alles nicht kümmern.
Gruss eislud
stefang.:
Hallo,
genau das gleiche Schreiben habe ich auf meinen Einspruch auch erhalten.
Ich habe per FAX mein Verständnis für die Einwände seitens e.on mitgeteilt, gleichzeitig aber meinen Einspruch nochmals bekräftigt.
Desweiteren bat ich um Erklärung, warum die Preise der \"Konkurrenten\" e.on und e wie einfach so unterschiedlich sind.
Bin mal gespannt ob überhaupt eine Antwort kommt.
Eine Frage beschäftigt mich aber trotzdem. Was passiert, wenn evtl. in ein paar Jahren die e.on recht bekommt? Können die Preiserhöhungen rückwirkend nacherhoben werden?
Grüße
Stefan
P.S. was ist der Unterschied zwischen Sondervertrag und Grundversorgung???
Zottel:
Wenn Dir der Versorger irgendwann mal einen \"Maxi Plus irgendwas-Vertrag\" angeboten hat, dann könnte es sich durchaus um einen Sondervertrag handeln. Dieser könnte eventuell durch den Versorger gekündigt werden, die Grundversorgung kann er Dir nicht kündigen.
Im Sondervertrag steht normalerweise ein Preis drin, dieser wurde dann per Unterschrift von Dir akzeptiert.
Schau doch bitte mal in deinen Unterlagen ob du dort irgendwas in der Art finden kannst.
Ansonsten mal in diesem Beitrag rein schauen.
Bernd M.:
sollte hier nachtragen, dass ich grundversorgt bin, d.h. einen Vertrag zum Strombezug habe ich nicht unterschrieben.
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