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Autor Thema: Wie geht eon bei Wechsel mit der Restforderung um?  (Gelesen 3057 mal)

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Offline NinaHH

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Wie geht eon bei Wechsel mit der Restforderung um?
« am: 26. November 2007, 20:37:42 »
Hallo,

ich habe die Frage schonmal an das Thema von Uli gehängt, aber da hat es wohl niemand gefunden:

Ich würde gern wissen, wie denn die Schlussabrechnung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter aussieht, wenn man zuvor die Zahlungen auf einen Preis x eingefroren hat.

Eon hanse wird ja den gesamten Betrag haben wollen und ich würde sagen, solange Billigkeit nicht nachgewiesen wurde, will ich den nicht bezahlen. Dann schwebt ja noch eine Forderung x von eon gegen den Wechsler in der Luft.

Wird der dann dort auch \"hängengelassen\" bis es ein Gerichtsurteil zur Zahlung gibt? Oder versucht eon im Wechselfall die Forderung gerichtlich einzutreiben?

Ich bin am überlegen, ob ich einen Wechsel vornehme - zwar zahle ich zur Zeit mit dem August 2004 Preis auch einen wesentlich niedrigeren Preis als den, den die neuen Mitbewerber anbieter, aber es schwebt ja auch jährlich eine immer größere potentielle Nachzahlung im Raum. (Wie macht ihr das? Rechnet ihr mit dem günstigen eingefrorenen Preis und wechselt nicht, oder vergleicht ihr den geforderten Preis und wechselt??.)

Vielen Dank schon einmal für die Antwort(en),

viele Grüße von Nina

Offline NinaHH

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Wie geht eon bei Wechsel mit der Restforderung um?
« Antwort #1 am: 26. November 2007, 22:59:11 »
Und ich frage gleich weiter:

Ich habe jetzt nochmal meine soeben erhaltene Rechnung mit dem \"alten\" Preis nachgerechnet. Dadurch, dass sich unser Verbrauch (durch einen Kaminofen) extrem gesenkt hat (statt 15.000 nur noch 11.000 kWh), habe ich nun - trotzdem ich meine Abschläge an dem alten Preis orientiert hatte - ein ordentliches Guthaben bei eon.

Da es wohl schwierig sein wird, das von eon erstattet zu bekommen, überlege ich, doch nicht jetzt zu kündigen sondern erst dann, wenn dieses Guthaben nach den von mir errechneten Abschlägen (die sich an dem neuen niedrigen Verbrauch und den alten Preisen orientieren) aufgebraucht ist. Das würde bedeuten, dass ich jetzt mehrere Monate gar keine Zahlungen an eon leisten würde und am Ende dieser Zeit den Anbieter wechseln würde.

Hat jemand damit Erfahrungen?

Ich wäre für jeden Ratschlag dankbar.

Viele Grüße nochmals von

Nina

Offline bjo

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Wie geht eon bei Wechsel mit der Restforderung um?
« Antwort #2 am: 26. November 2007, 23:15:27 »
Hallo,
ich stand auch mal kurz davor von RWE nach EwieEinfach zu wechseln.
Dieses Forum hat mich eines besseren belehrt!

Was als nächstes tun! (ich habs so gemacht)
- mit Jahresmusterbrief Geld zurückfordern (es wird nix kommen)
- Abschläge kürzen so das zur nächsten Jahresrechnung Guthaben = 0
- Zähler im Auge behalten und wenn nötig Abschläge weiter kürzen
(schriftlich mitteilen)
- eigene Jahresrechnung

das nicht gezahlte Geld in der Zwischenzeit auf ein Tagesgeldkonto packen!
= > 3,8 % Zinsen!

abwarten!

Offline MadKock

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Wie geht eon bei Wechsel mit der Restforderung um?
« Antwort #3 am: 26. Dezember 2007, 15:45:31 »
Tja, eine wirklich interessante Frage die der rechtlichen Prüfung bedarf !!! denn was ist z.B. auch mit Kunden die durch Umzug o.ä. den Vertrag kündigen müssen.

M.E. keine schlechte Idee das Guthaben erst einmal über nicht gezahlte Abschlagszahlungen zurück zu bekommen und dann erst zu wechseln. Risikoärmer wäre es m.E. wenn man zumindest jeden Monat den symbolischen EURO zahlt damit der Versorger zumindest einen sehr sehr geringen Abschlag überhaupt im System vermerkt und nicht gleich irgendwie schriftlich reagiert.

Zum großen Schwur kommt es ja erst bei der Endabrechung i.V. mit der Frage ob trotz aller Widerspruchsschreiben und der ausstehenden gerichtlichen Billigkeitsprüfung beim Landgericht Hamburg die dann aus Sicht der eonhanse bestehenden Forderung fällig wird. Absolut belastent wäre es dann nämlich wenn sich der betroffene Ex-Verbraucher dann allein mit einer Zahlungsklage konfrontiert sieht.

Es sollte daher bereits jetzt juristisch geprüft werden, ob die Forderung ggf. erst bei Niederlage bzw. Bestätigung der gerichtlichen Billigkeit der eonPreise gezahlt werden muss. Ich glaube nicht das sich eon hanse darauf einläßt, denn die gerichtliche Auseinandersetzung kann ja noch lange bzw. Jahre dauern und Zahlungsforderungen könnten dabei ggf. schnell verjähren..

Da man leider noch kaum etwas spart wenn man wechselt würde ich es wie bjo machen und erstmal kein Risiko eingehen 3.X Zinsen sind ja auch schon mal was..

mfg
mk
Gruß an alle Gas-Protestler!

MadK

Offline MadKock

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Wie geht eon bei Wechsel mit der Restforderung um?
« Antwort #4 am: 26. Dezember 2007, 16:48:22 »
auch unter der Rubrik Grundsatzfragen konnte ich noch nicht passendes finden,
es gibt dort aber einen Beitrag. Mal sehen ob die Frage dort weiter behandelt bzw. beantwortet werden kann

siehe

Widerspruch und danach Anbieterwechsel - womit muß ich rechnen?


mk
Gruß an alle Gas-Protestler!

MadK

 

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