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Autor Thema: Kündigung Erdgas-Sondervertrag  (Gelesen 12710 mal)

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Offline egbert_l

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« am: 24. November 2007, 21:56:08 »
Hallo,
wir haben seit 2006 Einspruch gegen die Gaspreise wegen Unbilligkeit erhoben. Jetzt haben wir von den Stadtwerken ein Schreiben mit folgendem Wortlaut erhalten:
\"... wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der gestiegenen Gasbezugskosten den bestehenden Sondervertrag ordentlich zum 31.12.2007 auf Grundlage Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen kündigen. ...
... Mit unserer Kündigung müssen Sie nunmehr die Entscheidung treffen, ob Sie sich einen anderen Gasversorger suchen wollen oder mit uns das Vertragsverhältnis auf Grundlage nachfolgender Preise verlängern.\".

Die Preise werden um etwa 9,3 % erhöht und das Schreiben trägt keine Unterschrift.
Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen regelt lediglich die Kündigung des Kunden bei Wohnungswechsel (§ 20 GasGVV). § 20 GasGVV lässt eine Kündigung des Versorgers nur dann zu, wenn eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.

Wir wollen gegen dieses Schreiben Widerspruch beim EVU einlegen und keinen neuen Vertrag abschließen. Wie sollen wir uns verhalten?
Sollten wir in unserem Widerspruch neben den formalen Fehlern (falscher Verweis auf Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen, fehlende Unterschrift) auch wegen der Erhöhung der Preise auf § 226 BGB (Schikaneverbot) und § 242 BGB (Treu und Glauben) verweisen?

Im übrigen haben wir bei einer Umfrage in der Nachbarschaft erfahren, dass wir offensichtlich die einzigen sind, denen gekündigt wurde. Scheinbar sind wir für die \"gestiegenen Gasbezugskosten\" verantwortlich, da wir uns allein gegen die zu hohen Gaspreise wehren :)

Kann uns jemand helfen?

Gruß
egbert_l

Offline Zottel

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #1 am: 24. November 2007, 22:47:32 »
Hallo egbert I

zuerst wäre einmal zu klären ob in dem Sondervertrag ein Recht zur Kündigung wirksam eingeschlossen wurde.

Des weiteren gibt es nach Aussage von Kampfzwerg eine Stellungnahme des Bundeskartellamts mit Verweis darauf, dass die Kündigung von Sonderverträgen und die Einstufung in den Allgemeinen Tarif nach Einwand von § 315 BGB unzulässig ist.

Wie bereits von Herrn Fricke dargelegt, gab es dazu ein Urteil in Wermelskirchen.

Offline kamaraba

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #2 am: 24. November 2007, 23:06:31 »
@zottel
Zitat
\"... wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der gestiegenen Gasbezugskosten den bestehenden Sondervertrag ordentlich zum 31.12.2007
also Sondervertrag.....
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline egbert_l

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #3 am: 24. November 2007, 23:24:26 »
Hallo Zottel,

lt. unserem Vertrag galt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).

Im Mai 2007 erhielten wir folgendes Schreiben:
\"... Die \"Ergänzenden Bedingungen\" haben wir angepasst, weil die in unserem Sondervertrag vereinbarte Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) im November 2006 außer Kraft gesetzt worden ist. Diese Verordnung wurde durch die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 07. November 2006, veröffentlich im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50, Seite 2396, ersetzt. ...\".

In den \"Ergänzenden Bedingungen\", die von den Stadtwerken zu den Erdgas-Sonderverträgen herausgegeben wurden, gibt es keine Festlegung zum Kündigungsrecht durch den Versorger. Damit müsste für die Kündigung durch den Versorger § 20 GasGVV gelten - also Kündigung nur, wenn keine Pflicht zur Grundversorgung besteht.

Erstaunlich ist dabei, dass wir nicht in den allgemeinen Tarif zurückgestuft werden, sondern erneut einen Sondervertrag angeboten bekommen.

Offline Zottel

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #4 am: 25. November 2007, 10:15:10 »
@Egbert

Wie sich dein Vertragswerk aus juritischer Sicht darstellt entzieht sich meiner Kenntnis, mir fehlt da einfach der Background.

Vielleicht kann sich einer der juristisch bewanderten Mitglieder hier äußern.

Aber:
In Sonderverträgen steht ein Preis, dieser würde dann von Dir per Unterschrift anerkannt und besitzt somit Gültigkeit!!

Offline eislud

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #5 am: 25. November 2007, 15:53:49 »
@egbert_l
Ich habe keine nennenswerte juristische Ausbildung - das nur Vorweg.


Hat man einen Vertrag SVPH 1 bis 4 abgeschlossen, ist man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Sondervertragskunde.

Völlig richtig ist meines Erachtens, dass sich eine ordentliche Kündigung schon nicht aus der heutigen Ziffer 8. der Ergänzenden Bedingungen ergeben kann. Das zumindest laut den SVPH-Vertragsformularen Ziffer 8. (beispielsweise hier).
Du hast aber sicherlich andere Ergänzende Bedingungen, weil zu Zeiten Deines Vertragsabschlußes die GasGVV noch unbekannt war und man sich nicht schon damals darauf beziehen konnte.

Aus der AVBGasV § 32 bzw. entsprechender Ergänzender Bedingungen mit Bezug auf die AVBGasV könnte sich ein Recht auf eine ordentliche Kündigung ergeben. Dazu wäre aber dann auch eine eigenhändige Unterschrift eines Unterschriftsberechtigten notwendig.  Dazu auch vielleicht noch mal hier nachlesen.

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung könnte sich noch aus den AGB ergeben, sofern sie Vertragsbestandteil geworden sind. Die AGB liegen mir aber nicht vor. Also gegebenenfalls noch mal dort nachschauen.

Liegt ein Sondervertrag vor, können nicht einseitig irgendwelche Bedingungen geändert werden (Schreiben vom Mai 2007). Die Einbeziehung der GasGVV in die Ergänzenden Bedingungen Deines Sondervertrag ist somit schon nicht erfolgt. Siehe dazu auch beispielsweise hier.

Die Preisanpassungsklauseln zumindest aus den heutigen SVPH-Vertragsformularen Ziffer 3. (beispielsweise hier) dürfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam sein. Ein Recht zur Preiserhöhung würde hier also schon nicht bestehen.


Ich würde nach den vorliegenden Informationen davon ausgehen, dass ein Recht zur ordentlichen Kündigung nicht besteht bzw. zumindest die Form nicht gewahrt ist und die Begründung völlig falsch ist. Außerdem dürfte ein Recht zur einseitigen Preiserhöhung nicht bestehen.

Ich würde also der Kündigung mangels eines Rechtes zur ordentlichen Kündigung und wegen Formfehler widersprechen. Vorsorglich würde ich zusätzlich auch die Billigkeit der Grundversorgungspreise rügen. Ich würde nicht im Detail aufführen, warum kein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht und auch nicht erklären wo der Formfehler liegt. Da soll man sich selbst mal den Kopf zerbrechen.
Wie ein solches Schreiben aussehen könnte, siehe beispielsweise hier und folgender Beitrag.

Gruss eislud

Offline Kampfzwerg

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #6 am: 25. November 2007, 19:57:06 »
=) das war der Lacher des Abends:
den Beitrag von Herrn Fricke mit dem Bezug auf eine individuelle Handhabung von 50 Lagen zugeschickten Papiers war mir irgendwie entgangen. :D


@Egbert_I

der Versorger hat offensichtlich Humor. Die Begründung für die Kündigung ist entweder sehr humoristisch oder aber völlig verzweifelt   ;)

Er teilt Dir ja selbst mit Sondervertragskunde zu sein!

Das ist sehr schön, denn:

1. weder alt AVBGasV,  noch  neu GasGVV gelten für Sondervertragskunden, also kann sich aus diesen auch kein Kündigungsrecht für SV-Kunden ergeben! Aus den SB ergibt sich dieses ebenfalls nicht.
Wenn die AGB nicht wirksam (Kenntnis und Zustimmung vor Vertragsschluss) vereinbart wurden, dann gilt:
Es gibt kein Kündigungsrecht! Weder ein ordentliches noch ein außerordentliches, da eben schlicht keines wirksam vereinbart wurde.

2. ich stimme @Eislud zu, wenn er sagt
Ich würde nach den vorliegenden Informationen davon ausgehen, dass ein Recht zur ordentlichen Kündigung nicht besteht bzw. zumindest die Form nicht gewahrt ist und die Begründung völlig falsch ist. Außerdem dürfte ein Recht zur einseitigen Preiserhöhung nicht bestehen.

3. hier lesen:
Sondervertragskunden Argumentationshilfen

Zitat
Erstaunlich ist dabei, dass wir nicht in den allgemeinen Tarif zurückgestuft werden, sondern erneut einen Sondervertrag angeboten bekommen.
Das wäre auch ebenfalls unzulässig!
Sollte dem Versorger die Stellungnahme des Bundeskartellamtes tatsächlich bekannt sein? ;)

Offline eislud

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Kündigung Erdgas-Sondervertrag
« Antwort #7 am: 25. November 2007, 23:19:11 »
@Kampfzwerg
Gratulation zur gerade erfolgten Beförderung zum Routinier.  :]
Ich hab mich auch kaputgelacht, als ich es heute gefunden hatte, obwohl ich es schon kannte. Bei guten Sprüchen lacht man sich halt jedesmal kaput.

Zu Deinem Punkt 1. noch eine kleine Anmerkung:
Das ist soweit richtig.
Allerdings wurden einzelne §§ der GasGVV und zuvor auch vermutlich einzelne §§ der AVBGasV in die Ergänzenden Bedingungen übernommen, also quasi abgeschrieben. Aus den älteren Ergänzenden Bedingungen von @egbert_l könnte sich also ein Kündigungsrecht ergeben, wenn der § 32 der AVBGasV dort übernommen wurde. Zur wirksamen Kündigung wäre aber wohl auch dann eine eigenhändige Unterschrift eines Unterschriftsberechtigten notwendig.

@egbert_l, erleuchte uns.  

Gruss eislud

 

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