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Autor Thema: Sonderkündigungsrecht  (Gelesen 6268 mal)

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Offline AndreasTrimborn

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Sonderkündigungsrecht
« am: 22. November 2007, 20:02:44 »
Hallo, ich hoffe hier kann mir einer weiterhelfen.

Ich bin seit dem 01.06.2004 Gaskunde der BEW in Wipperfürth. Damals wurde mir ohne mir alternativen zu zeigen ein Sondervertrag angeboten, weil den schon mein Vormieter hatte. Dieser Sondervertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und ist danach immer nur zum 30.9 mit drei Monaten Kündigungszeit kündbar. Bereits drei Monate nach Vertragsabschluss erhöhte die BEW ihre Gaspreise zum ersten mal (es folgten noch einige Erhöhungen bis heute). Da ich diese einseitige Preiserhöhung nicht eingesehen habe, zahle ich seit dem weiterhin die Preise die in meinem Vertagstehen mit einer Jährlichen Erhöhung von 2%.  Da die Drohungen der BEW in den letzten zwei Monaten enorm zugenommen haben, habe ich mich dazu entschlossen den Gasanbieter zu wechseln. Mir wurde aber von dem neuen Versorger mitgeteilt, dass ich noch einen laufenden Vertrag bei der BEW habe und somit nicht wechseln kann. Darauf hin habe ich selber mit der BEW gesprochen, um aus besagtem Vertrag raus zukommen. Leider gab es auf der anderen Seite keinerlei Einsicht. So das die BEW auf der Vertragserfüllung bis 31.9.2008 besteht. Keine Woche nach diesem Gespräche habe ich ein Schreiben im Briefkasten, in dem eine Erhöhung der Gaspreise zum 1.1.2008 angekündigt wird.

Meine Frage ist jetzt, habe ich durch diese Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht,
oder muss ich den Vertrag bis zum 31.9.2008 erfüllen. Im Vertrag selber gibt es
leider keine Formulierung zu diesem Thema. Den Vertrag habe ich unten angehängt.

Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte, so schnell wie
möglich aus diesem Vertrag raus zu kommen.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Trimborn

Gas- Versorgungs-Sondervertrag

§ 1 Lieferumfang

Die BEW versorgt den Kunden mit Erdgas in 51688 Wipperfürth, .........................

§ 2 Gaspreis

1.   Der Gaspreis setzt sich zusammen aus Grund- und Arbeilspreis.
Mit Preisstand vom 01.01.2003 gelten für Sie folgende Preise:
Arbeilspreis   Netto        3,22 Ct./kWh
Mwst.       0.52 Ct./kWh
Brutto       3,74 Ct./kWh
Der Grundpreis richtet sich nach der Nennwärmebelastung Ihrer Heizung und betrag! bis 15 KW Anschlußwert 12,73 Eur/Monat Je weitere KW Anschlußwert 0,66 Eur/Monat (jeweils zzgl. 16% Mwst.).
2   Änderungen der Preise und Vertragsbedingungen werden von der BEW öffentlich bekannt gegeben. Einer besonderen Benachrichtigung des Kunden bedarf es nicht,

§ 3 Abrechnung und Bezahlung

1.   Die Abrechnung des Gasbezuges erfolgt einmal jährlich. Es werden monatliche Abschlagsbeträge erhoben, deren Höhe jeweils in der Abrechnung mitgeteilt wird. Bis zur ersten Jahresabrechnung wird für diesen Vertrag ein monatlicher Abschlag m Höhe von 49,00 € (einschließlich 16 % MwSt = 6,76 € ) ab dem 30 06.2004 in Rechnung gestellt.
2   Der Kunde beauftragt die BEW widerruflich, die monatlichen Ab Schlags betrage und den Rest- bzw. Guthaben betrag der Jahresabrechnung von dem Konto bei der …………………………….. Konto-Nr. ………..………., BLZ ……………………………….., Konto-Inhaber ………………....... abzubuchen bzw. diesem gutzuschreiben.

§ 4 Haftung

Die Haftung des Versorgers und dessen Gaslieferanten sowie Dritter an der Gaslieferung beteiligter Gasversorgungsunternehmen ist dem Grunde und der Höhe nach in gleicher Weise wie gegenüber Tarifkunden nach § 6 der AVBGasV in ihrer jeweils gültigen Fassung beschränkt. Aus den Haftungshöchstbeträgen sind die Schadenersatzansprüche von Tarif- und Sondervertrags künde n zu decken

§ 5 Vertragadauar

Anstatt des § 32, Abs. 1 bis 3 der AVBGasV gilt folgendes:
1.   Der Sondervertrag tritt am 01.06.2004 m Kraft und kann erstmals nach Ablauf von 24 Mona¬ten und danach jeweils zum 30. September eines Jahres von einer der beiden Seiten schrift¬lich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate.
2.   Bei Wohnungswechsel oder sonstigen Rechtsnachfolgen ist abweichend von Abs. 1 eine Kün¬digung des Vertrages jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen auf das Ende eines Kalender¬monats möglich

§ 6 Bestand tafle des Vertrages

1.   Soweit in diesem Sondervertrag nicht anderes vereinbart wird, gelten die jeweils gültigen \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVSGasV)\" und die hierzu veröffentlichten Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.
2   Änderungen von Leistungen oder Preisen werden im Preisblatt sowie in den Örtlichen Tages- bzw. Wochenzeitungen öffentlich bekannt gegeben.
3   Zusätzliche Abmachungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform

Offline RR-E-ft

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Sonderkündigungsrecht
« Antwort #1 am: 22. November 2007, 20:12:56 »
@AndreasTrimborn

Sie brauchen wirklich dringend Hilfe.  :rolleyes:

An Ihrer Stelle würde ich schnell einen Anwalt aufsuchen, der die Sache prüft. Zu welchem Ergebnis ich dabei anhand der BGH- Rechtsprechung kommen würde, weiß ich auch schon.


Sollte es etwa so sein, dass der Vertrag gar keine wirksame Preisänderungsklausel in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen enthält und deshalb alle einseitig vorgenommenen Gaspreiserhöhungen nach Vertragsabschluss unwirksam sind, wäre es wohl ziemlich dusselig, diesen Vertrag mit mittlerweile vergelichsweise günstigen Gaspreisen zu kündigen. Man sollte in einem solchen Fall eher auf Vertragserfüllung des Lieferanten, nämlich Gaslieferungen zum ursprünglich bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis, dringen.

Bisher fahren Sie mit dem Vertrag doch recht gut.
Warum sich also davon trennen?

Ich würde Ihnen bestimmt nicht dabei helfen, schnell aus diesem Vertrag herauszukommen. Hinterher würden Sie noch kommen und - vollkommen zu recht - Schadensersatz wegen Falschberatung verlangen.

Offline mafi

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Sonderkündigungsrecht
« Antwort #2 am: 18. Januar 2008, 14:15:59 »
Hallo Herr Trimborn,

ich bin in der selben Situation. Gleicher Sondervertrag abgeschlossen 01.05.2005.
Habe auch immer gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt.

In meinem Fall wurde im Rahmen eines Gas Anbieterwechsels der Sondervertrag über den neuen Anbieter gekündigt.
Allerdings von der BEW wurde die Kündigung wegen der Kündigungsfristen abgelehnt.

Eine tel. Nachfrage ergab das man ein angebliches gesetzliches Sonderkündigungrecht hätte und zwar 14 Tage lang nach Bekanntgabe der Preiserhöhung.
Auf Nachfrage wo das denn stehen konnte man mir keine Auskunft geben (man wäre doch kein Jurist!!).

Daraufhin habe ich mir die Verträge mal genau angesehen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut AVBGasV §32 Absatz 2:
(2) Ändern sich die allgemeinen Tarife oder ändert das Gasversorgungsunternehmen im Rahmen dieser Verordnung seinen allgemeinen Bedingungen, so kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des der öffentlichen Bekanntgabe folgenden Kalendermonats kündigen.

Dieses wird aber im BEW Vertrag wieder ausser Kraft gesetzt.

Meines Erachtens ist der ganze Vertrag eine Frechheit.
Man kann doch nicht ein Sonderkündigungsrecht außer Kraft setzen und nach Gutdünken es durch etwas ersetzen, was dem Kunden nicht mitgeteilt wird und was nirgendwo nachlesbar ist.

Haben Sie schon irgendwelche Maßnahmen ergriffen? Anwalt?
Wäre an weiteren Informationen sehr interessiert.

Martin Fischenich

 

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