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Autor Thema: Verbraucherzentralle warnt vor E.ON- Falle  (Gelesen 3720 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline ESG-Rebell

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Verbraucherzentralle warnt vor E.ON- Falle
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2007, 18:18:22 »
Um genau so etwas zu vermeiden, habe ich bereits sehr früh in meinem Schriftwechsel mit meinem Lieblingsversorger folgendes geschrieben:

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass sämtliche zukünftigen Absprachen oder
Vertragsänderungen ohne Ausnahme der Schriftform bedürfen. In keinem Fall werde
ich diesen stillschweigend oder mündlich (etwa telefonisch) zustimmen.


War dieser Hinweis sinnvoll und ggf. ausreichend?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline eislud

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Verbraucherzentralle warnt vor E.ON- Falle
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2007, 18:46:27 »
Bei Sonderverträgen kann doch eine Vertragsänderung bzw. ein neuer Anfangspreis nicht einseitig vereinbart werden. Daran ändert sich doch auch nichts, wenn mir der Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Stillschweigen gilt doch bei Privatpersonen nicht als Zustimmung.

Warum die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hier eine Warnung ausspricht, verstehe ich nicht.

Gruss eislud

Offline blackshewolf

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Verbraucherzentralle warnt vor E.ON- Falle
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2007, 12:31:57 »
Hallo zusammen,
ich habe im November 2005 u.a. folgendes an EON Hanse geschrieben:

\"Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.

Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, leiste ich künftige Zahlungen nur auf offene Forderungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von zwei Prozent. Eine darüber hinausgehende Preiserhöhung bezahle ich nicht.

Künfige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der bisherigen Preise zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozent geleistet, eine anderweitige Verrechnugn nach § 367 BGB ist demnach ausgeschlossen.
Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich künftige Zahlungen nur unter dem Vorbehalt zahle, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen, um eventuelle Überzahlungen zurückzufordern.\"

Hätte ich jetzt trotzdem auf das Schreiben vom 9. November mit dem Passus \"Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? - Gemäß unseren Vertragsbedingungungen können Sie selbstverständlich kündigen. Sollten Sie dies innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende ab Erhalt dieses Schreibens nicht tun, gilt der neue Preis als vereinbart\".

Verstehe ich das richtig, dass ich hier noch bis Ende Dezember reagieren kann?

Viele Grüße,
blackshewolf

 

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