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Autor Thema: Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?  (Gelesen 3833 mal)

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Offline gaspreise_runter_willich

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Unser Gasversorger hat kürzlich neue Sondertarife für Gas eingeführt, vorher gab es nur den allgemeinen Tarif. Die neuen Tarife sind etwas günstiger als der Allgemeine, jetzt frage ich mich kann dann der Allgemeine überhaupt noch der Billigkeit entsprechen? Offenbar ist der Versorger ja in der Lage günstigere Preise zu machen, dann kann der Allgemeine doch nicht mehr billig sein oder?

Offline eislud

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@gaspreise_runter_willich
Beipiele warum ein Sondervertrag zu Recht günstiger angeboten werden könnte als ein Vertrag im Allgemeinen Tarif:
- Bei Sonderverträgen ist die höchstzulässige Konzessionsabgabe geringer als im Allgemeinen Tarif.
- Gibt es beim Sondervertrag eine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung, ist der Aufwand des Versorgers zur Verbuchung und Zuordnung der Zahlungen wohl geringer.
- Ist im Sondervertrag eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, dann hat der Versorger eine bessere Planungssicherheit, die sich in günstigeren Preisen niederschlagen kann.  
- Ist in einem Sondervertrag eine relativ lange Kündigungsfrist vereinbart, stellt auch das eine bessere Planungssicherheit für den Versorger dar.
- Ist in einem Sondervertrag eine Vorauszahlung vereinbart, stellt wohl auch das einen Vorteil für den Versorger dar, den er vergüten kann.

So einfach ist deshalb wohl die Unbilligkeit eines Allgemeinen Tarifes nicht zu belegen.

Gruss eislud

Offline nomos

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@eislud, die Frage von gaspreis_runter_willich ist berechtigt und ich beantworte sie grundsätzlich mit Nein.

Vertragslaufzeiten oder Festpreisbindungen sind dabei selbstverständlich als Preisbestandteile zu bewerten. Es gibt auch bei der Bank Unterschiede zwischen einem Festzinskredit oder einem Kredit mit variabler Verzinsung. Bei vorzeitiger Ablösung wird dem Kunden der  Wert deutlich, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

Die Bewertung ist offen zu legen, dann kann der Kunde vergleichen. Unter Berücksichtigung der Bewertung der Vertragsbestandteile kann die Grundversorgung nicht teuerer sein, sonst würde schon damit ein Verstoß gegen das EnWG dokumentiert. Die Zahlung mit Einzugsermächtigung ist kein Argument. Das ist heute die überwiegend übliche Zahlungsweise, auch grundversorgte Kunden zahlen so.

Absurd sind die Unterschiede bei der Konzessionsabgabe. Wie will man diesen unterschiedlichen Privat-Zoll eigentlich begründen. Wird da Sondergas in extra Versorgungsleitungen an den Endverbraucher geliefert? Die gesamte manipulierbare Konzessionsabgabe ist mehr als fragwürdig und gehört ersatzlos abgeschafft. Der Verbraucher zahlt nur, ist aber nicht Vertragspartner und kann sich nicht direkt wehren. Mich wundert nur, dass diese \"Abgabe\" nicht mehr Verbraucher und die Verbraucherorganisationen auf die Barrikaden bringt. Dieses Konstrukt ist nach meiner Meinung schon alleine wegen der Ungleichbehandlung rechtlich angreifbar.

Offline Energierebell

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Ich würde die Frage auch grundsätzlich mit Nein beantworten.

Wenn man Argumente wie Mehraufwand für Verbuchung überhaupt gelten lassen möchte, dann dürfte sich dies maximal auf die Grundgebühr auswirken. Denn der Mehraufwand kann hier ja wohl nicht von der Abnahmemenge und somit dem Arbeitspreis abhängig sein!

Gruß
Energierebell

Offline eislud

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@nomos
@Energierebell
Ihr begründet es doch schon selbst, dass es nicht \"grundsätzlich Nein\" heißen kann,
- weil eben Vertragslaufzeiten oder Festpreisbindungen dabei selbstverständlich als Preisbestandteile zu bewerten sind,
- weil die Bewertung der Vertragsbestandteile berücksichtigt werden müssen,
- weil es absurde Unterschiede in der Konzessionsabgabe gibt, ob gerechtfertigt oder nicht, es gibt sie,
- weil eine Einzugsermächtigung bei grundversorgten Kunden eben nur üblich und nicht Pflicht ist,
- weil ein Mehraufwand für Verbuchung sich maximal auf die Grundgebühr auswirken kann.

Es ist, wie Ihr schon schreibt, eben nicht so, dass ein Allgemeiner Tarif schon deshalb nicht mehr der Billigkeit entspricht, weil es einen etwas günstigeren Tarif für Sondervertragskunden gibt.

Demnach wäre eine korrekte Antwort wohl eher:
Man kann nicht grundsätzlich dazu eine Aussage treffen. Es ist am jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Unter Umständen könnte sich aus der Einzelfallprüfung ergeben, dass der Allgemeine Tarif unbillig ist. Aus einem etwas günstigeren Tarif bei Sondervertragskunden ergibt sich aber nicht grundsätzlich eine Unbilligkeit des Allgemeinen Tarifes.
 
Gruss eislud

Offline nomos

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Original von eislud
@nomos
@Energierebell
Ihr begründet es doch schon selbst, dass es nicht \"grundsätzlich Nein\" heißen kann,
- weil eben Vertragslaufzeiten oder Festpreisbindungen dabei selbstverständlich als Preisbestandteile zu bewerten sind,
- weil die Bewertung der Vertragsbestandteile berücksichtigt werden müssen,
- weil es absurde Unterschiede in der Konzessionsabgabe gibt, ob gerechtfertigt oder nicht, es gibt sie,
- weil eine Einzugsermächtigung bei grundversorgten Kunden eben nur üblich und nicht Pflicht ist,
- weil ein Mehraufwand für Verbuchung sich maximal auf die Grundgebühr auswirken kann.

Es ist, wie Ihr schon schreibt, eben nicht so, dass ein Allgemeiner Tarif schon deshalb nicht mehr der Billigkeit entspricht, weil es einen etwas günstigeren Tarif für Sondervertragskunden gibt.

Demnach wäre eine korrekte Antwort wohl eher:
Man kann nicht grundsätzlich dazu eine Aussage treffen. Es ist am jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Unter Umständen könnte sich aus der Einzelfallprüfung ergeben, dass der Allgemeine Tarif unbillig ist. Aus einem etwas günstigeren Tarif bei Sondervertragskunden ergibt sich aber nicht grundsätzlich eine Unbilligkeit des Allgemeinen Tarifes.
 
Gruss eislud
    @eislud, es lohnt sich nicht darüber zu streiten.

    Wenn der Arbeitspreis bei einem Sondervertrag niedriger ist als in der Grundversorgung bedeutet das nicht, dass dieser günstiger ist. Es sind zwei verschiedene Angebote. Um die zu vergleichen müssen zuerst alle Bestandteile in Euro und Cent bewertet werden.

    Erst nach der Bewertung kann man vergleichen und dann ist die getroffene  grundsätzliche Aussage richtig. Wenn man das EnWG als Maßstab sieht, kann die Grundversorgung danach nicht das schlechtere Angebot sein. Es wäre nicht mehr
\"möglichst preisgünstig\". Die Konzessionsabgabe würde ich dabei separat betrachten und behandeln, sie ist kein Vertragsbestandteil.[/list]

Offline eislud

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@nomos
Ich wußte nicht, dass wir streiten. Ich war bisher eigentlich der Meinung, dass wir diskutieren - aber gut, Meinungen sind halt unterschiedlich, das geht auch.

Die Frage von @gaspreise_runter_willich war doch recht einfach:
\"Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?\"

Es liegt auf der Hand, dass die Antwort nicht lautet: Grundsätzlich Nein.

Warum also dieser Schnickschnack mit wenn und aber und herumlavieren. Das ist gequirltes Politikergequatsche.
Mir fällt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich mich entgegen meiner anfänglichen Aussage auf etwas anderes besinne oder meine Wortwahl überdenke und dies dann auch klarstelle. Das ist ja schon das Normalste der Welt. Offensichtlich gibt es aber auch dazu unterschiedliche Meinungen.

Aber jedem das Seine, oder mit anderen Worten:
Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät.

Gruss eislud

Offline nomos

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Original von eislud
@nomos
Ich wußte nicht, dass wir streiten. Ich war bisher eigentlich der Meinung, dass wir diskutieren - aber gut, Meinungen sind halt unterschiedlich, das geht auch.

Die Frage von @gaspreise_runter_willich war doch recht einfach:
\"Kann ein Gastarif überhaupt billig sein, wenn der gleiche Versorger einen billigeren anbietet?\"

Es liegt auf der Hand, dass die Antwort nicht lautet: Grundsätzlich Nein.

Warum also dieser Schnickschnack mit wenn und aber und herumlavieren. Das ist gequirltes Politikergequatsche.
Mir fällt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich mich entgegen meiner anfänglichen Aussage auf etwas anderes besinne oder meine Wortwahl überdenke und dies dann auch klarstelle. Das ist ja schon das Normalste der Welt. Offensichtlich gibt es aber auch dazu unterschiedliche Meinungen.

Aber jedem das Seine, oder mit anderen Worten:
Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät.

Gruss eislud
    Sorry eislud, aber es lohnt wirklich nicht zu streiten. Ich will nur einem Irrtum vorbeugen, hier geht es nicht um Schnickschnack,  Politikergequatsche und herumlavieren. Es geht um harte Zahlen, um Preise, Bewertungen, Kosten und Kalkulation. Festpreise, Preisdeckelungen oder Vertragsbindungen haben einen Wert, der bei Preisvergleichen berücksichtigt werden muss.
    Auch wenn das nicht einfach ist, es führt kein Weg daran vorbei.

    Man kann z.B. einen Unterschied zwischen einem Preis, der bei einer langen Laufzeit und/oder Festpreisbindung verlangt wird und einem variablen Preis mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit nicht einfach als günstiger oder ungünstiger beurteilen. Wenn ein Preis unter Vertragspartnern für die Zukunft fixiert werden soll, muss dafür ein Prämie berücksichtigt werden. Der Wert eben, dem dieses Recht auf einen festen Preis zukommt. Das kann eine positive oder negative Prämie sein.

    Die Aussage war klar, nach meiner Meinung git das EnWG gerade für die Grundversorgung und die kann nach der Gesamtbewertung nicht schlechter gestellt sein als irgendein sogenanntes Supersonderangebot. Die Energieversorger sind da ja sehr kreativ mit ihren werbewirksamen Bezeichnungen. Ob \"Clever-Gas\" o.ä. wirklich clever ist, ergibt sich eben leider nicht aus der Bezeichnung, da muss gerechnet werden.

 

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