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Autor Thema: Jahresrechnung/Abschläge kürzen  (Gelesen 5079 mal)

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Offline dreastephanie

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« am: 14. November 2007, 10:25:08 »
Hallo,
habe bisher immer meine Abschläge und Jahresrechnung bezahlt. Wir beziehen Tagstom und Nachtstrom für die die Nachspeicherheizung. Der Rechnungsbetrag liegt demzufolge über 250€ monatlich. Letzte woche erhielten wir nun die Ankündigung einer erneuten Erhöhung für 2008. Auch während dieses Jahres wurden die Preise erhöht ohne, daß man uns davon in Kenntnis setzte. Im Vergleich zu 2004( 5,99€)  steigt der Nachstrom nun auf 9,84€ um 64% und Tagstrom von 13,10€ auf 16,97€ ca 30%. Bei einer Inflationrate von 4% dürfte die Preiserhöhung nur bei etwa 12,5 liegen.
Ich bin nicht bereit diesen Strompreis zu zahlen, da ich in diser Preiserhöhung einen Verstoß gegen die guten Sitten sehe.
Demnächst erhalte ich die Jahresrechnung, ich kann also das Musterschreiben für die Abschlagzahlung nicht verwenden.
Auf der Internetpage ist beschrieben, daß man mit der Preisreduzierung bis 2004 zurückgehen kann.
Ich beabsichtige für die Neuberechnung des Jahresverbrauchs den Jahresbeginn 2005 mit einem Aufschlag von 4% jährlich anzusetzen.
Ich frage mich jedoch ob dies rechtens ist, da ich bisher die Preiserhöhungen durch mein Nichtstun akzeptiert habe.
Von meinem Verständnis her kann ich die Jahresrechnung 2007 nur auf den Preis zu Beginn der Abrechnungsperiode reduzieren, da ich über die Preiserhöhungen in 2007 nicht informiert wurde.

Oder?????

Offline svenbianca

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #1 am: 14. November 2007, 10:26:42 »
Sind das Preise inkl. Mwst.?

Offline dreastephanie

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #2 am: 14. November 2007, 10:28:31 »
ohne

Offline Christian Guhl

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #3 am: 14. November 2007, 14:08:24 »
@dreastephanie
Nachtstrom ist immer Sondervertrag. Also mal Vertrag raussuchen und nachsehen, welchen Preis man vereinbart hat. Da die Preisänderungsklausel höchstwahrscheinlich ungültig ist, zahlt man nur den Preis, der im Vertrag steht.
Bei Tagstrom bitte prüfen, ob Sondervertrag oder Tarifkunde.Danach richtet sich das weitere Vorgehen. Bei Sondervertrag siehe Nachtstrom. Als Tarifkunde legen Sie gegen die letzte Abrechnung Widerspruch ein (sollte zeitnah erfolgen) und nehmen dann den letzten Preis, dem nicht widersprochen wurde. Ich kenne allerdings Viele, die, trotz des BGH-Urteils, auf die Preise Sept.2004 kürzen.
Ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft und Nervenstärke. Legen Sie das gekürzte Geld beiseite, dann kann eigentlich nichts passieren.

Offline DieAdmin

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #4 am: 14. November 2007, 14:13:56 »
@dreastephanie,

wenn Sie Ihren Versorger nennen würden, könnte ich dieser Thread in den entsprechenden Bereich verschoben werden.

http://forum.bdev.de/board.php?boardid=35

Soweit er noch nicht vorhanden ist, werde ich diesen anlegen.

Offline dreastephanie

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #5 am: 14. November 2007, 15:32:12 »
Ich habe einen Vertrag mit Eon Avacon:
Tagstrom- Strom Alpha
Nachtstrom -Stom Amado.

Die eigentliche Frage zielt darauf ab, daß ich bisher alle Abschläge und Jahresrechnungen akzeptiert habe. Kann ich also für meine Neuberechnung den Preis von 2005 oder 2004 zugrunde legen?
D. h. meine Abschläge würden niedriger als im letzten Jahr liegen. und bei der Jahresrechnung müßte ich demzufolge eine Rückzahlung erhalten.
Auf welchen Paragrafen kann ich mich berufen: Habe gelesen, daß hier auf Paragraf 307BGB zu verweisen ist?

Was ist mit dem Abbuchungsauftrag?

Offline Christian Guhl

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #6 am: 14. November 2007, 17:51:52 »
@dreastephanie
Liegt dir ein Vertrag vor ? Wenn nicht, fordere bei Avacon eine Kopie an.
Wundere dich nicht, wenn das etwas länger dauert. Bei Avacon weiß man schon, was die Stunde geschlagen hat, wenn ein Kunde eine Vertragskopie anfordert.
Notfalls muss man mehrere Male erinnern.
Nur das, was im Vertrag steht, muss gezahlt werden !Die Preise von 2004 oder 2005 interessieren überhaupt nicht. Lege mit dem Musterschreiben Widerspruch ein. Damit hast du alles abgedeckt. Ob § 315 oder § 307. Wenn du den Vertrag hast und weißt, welchen Preis du zahlen musst, rechne einfach die letzte Rechnung mit diesen Preisen.Teile das Ergebnis durch 11 und schon hast du deinen neuen Abschlag. Durch das Musterschreiben hast du deine Einzugsermächtigung begrenzt. Das wird Avacon nicht interessieren : Entweder alles oder nichts !
Wenn höhere Beträge als von dir errechnet abgebucht werden, lass einfach die Lastschrift stornieren.Wenn das einmal passiert ist, bucht Avacon nicht mehr ab.
Du musst dann deine Abschläge selbst zahlen (z.B.per Dauerauftrag).

Offline redfox

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #7 am: 14. November 2007, 20:23:04 »
... wo findet man dieses Musterschreiben ?

Offline Christian Guhl

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Offline Zottel

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Jahresrechnung/Abschläge kürzen
« Antwort #9 am: 15. November 2007, 11:12:31 »
Ich habe auch auf die Preise aus dem Jahr 2004 gekürzt.

Mittlerweile hat sich jedoch heraus gestellt, dass das alles Sonderverträge sind, zum einen aus dem Jahr 2000, der für die Nachtspeicherheizung liegt mir gar nicht vor. Alles ganz alt.

Nun überlege ich schon, ob ich noch weiter zurück gehe.  :D

@dreastephanie

Die genannten Preise sind hoffentlich Angaben in Cent/kWh und nicht EUR.  ;)

 

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