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Autor Thema: Auszahlung von Guthaben  (Gelesen 4400 mal)

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Offline virtualx.de

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Auszahlung von Guthaben
« am: 19. November 2007, 17:35:19 »
Wir haben am 17.10.2007 die Postkarte für die Jahresabrechnung and die RHENAG zurück gesendet und am 12.11.2007 dann endlich unsere Jahresabrechnung erhalten.

Aus der Rechnung ergibt sich ein Guthaben für uns, welches die RHENAG jedoch auch noch erst am 03.12.2007 erstatten will.

Telefonisch erhält man hier nur fadenscheinige Aussagen, wie das es so im Gesetz stehen würde. (Seit wann schreibt die RHENAG eigentlich Gesetze?)

Kann mir mal jemand hier erklären wie man sich am effektivsten gegen so etwas wehren kann?

Herzliche Grüße
virtuaLX.de

Offline bjo

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Auszahlung von Guthaben
« Antwort #1 am: 19. November 2007, 17:43:14 »
Hallo,
üblich ist oftmals eine Verrechnung mit dem nächsten Abschlag!

Offline virtualx.de

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Auszahlung von Guthaben
« Antwort #2 am: 19. November 2007, 17:58:27 »
Haben die bereits gemacht, aber da bleibt dennoch ein Guthaben von ca. 200 EURO übrig...!!!

Offline Cremer

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Auszahlung von Guthaben
« Antwort #3 am: 19. November 2007, 22:07:27 »
@virtualx.de,

na, denn mit dem nächsten Abschlag verrechnen, sofern eine Rückzahlung nicht erfolgt.

Man kann ja auch die Einzugsermächtigung für einen Abschlag stoppen und neu erteilen.
MFG
Gerd Cremer
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