Energiepreis-Protest > badenova

schreiben der badenova mit frist zum 22.11.2007

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steffanne:
liebe leute, ich weiß nicht genau, wie ich auf das schreiben der badenova antworten soll, in der sie sich auf das urteil des BGH vom 13.06.2007 beruft und außerdem mit dem wirtschaftsprüfdienst argumentiert. weiterhin führen sie zwei urteile des LG freiburg an, in der angeblich eine billigkeit attestiert wird.
kann mir jemand sagen, mit welchen argumenten ich widersprechen kann und soll, und hat das urteil von letzter woche in norddeutschland eine relevanz für unsere sache hier.
ich hoffe auf eine baldige antwort, wie gesagt frist ist der 22.11.

vielen dank steff

gasometer:
Ich würde mich der Sammelklage gegen Badenova anschließen. Ist noch bis zum 23.11.2007 möglich.

eislud:
@steffanne

Hier noch Meinungen zu den Badenova Urteilen vor dem Landgericht Freiburg.

Weiter unten im Thread gibt es dann auch noch Informationen zur Sammelklage von @ESG-Rebell und weiteren.
Hier gibt es auch noch Informationen zur Sammelklage.
 
Gruss eislud

Cremer:
@steffanne,

sofern Sie Widerspruch eingelegt hatten, bleiben Sie bei Ihrer Meinung.

Wie werden Sie versorgt? Als Sondervertragskunde oder nach allg. Tarif?

steffanne:
danke für die antworten, bin normaltarifkunde. gruss steff

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