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Autor Thema: Abschlagszahlung kürzen  (Gelesen 6807 mal)

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Offline neusser2005

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Abschlagszahlung kürzen
« am: 12. Januar 2007, 10:19:30 »
Hallo,
habe über die Suche jede Menge über Abschlagszahlungen gefunden+gelesen, aber eine richtig einheitliche Meinung scheint es mir da nicht zu geben.

Ich habe nach meinem Widerspruch gegen die Billigkeit (Sept. 05)die Abschläge, per Überweisung bezahlt(meine Abrechnungsperiode ist Feb 06. bis März 07), die  SWN wollte seit 02/05 an sich 60EUR mehr im Monat.
Da ich durch eine Verbrauchskontrolle ersehen konnte, dass ich  durch meine Abschläge meinen voraussichtlichen Jahresverbrauch schon  bezahlt habe (natürlich nach den Preisen von 2005) bzw. leider bereis überzahlt habe, möchte  ich den Abschlag für Februar komplett auf 0 Eur setzen. Dies werde ich dann auch mit einer Musterberechnung (auf Basis meines Verbrauches und der alten Preise)  dem Versorger per Einschreiben mitteilen.

Ist das jetzt ein rechtmaessiges Verhalten, oder werde ich mich hier ins Unrecht gesetzt und was wird aus dem zuviel gezahlten Betrag?

Da der Verbrauch auch auf Grund des milden Winters erheblich unter dem des Vorjahres liegt müssten auch die Abschlagszahlungen für Gas erheblich gesenkt werden, kann ich dies als Kunde verlangen oder kann die SWN dies einfach frei festlegen ?


Danke für Eure Antworten.

Offline hollmoor

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Abschlagszahlung kürzen
« Antwort #1 am: 12. Januar 2007, 10:47:23 »
@Neusser05

Abschlag Februar auf 0 setzen ist ok u.dem Versorger,so wie du geschrieben hast,mitteilen.
Genauso habe ich es auch schon zelebriert u.es kam bis heute keine Reaktion vom Versorger.
Die Überzahlung kannste erstmal abschreiben.Dein Versorger wird dir die Überzahlung nach deiner Berechnung nicht zurückzahlen,da sie ja ihre eigene Rechnung nach ihren Preisen aufstellen.
Und aufrechnen mit späteren zu zahlenden Abschlägen ist nicht gestattet.
Aber das hast du sicherlich auch schon im Forum irgendwo gelesen.Wurde schon umfangreich behandelt.
In Zukunft unbedingt Überzahlungen vermeiden,das heißt:Am besten monatlich den Zähler ablesen u.gelegentlich eine Überschlagsrechnung machen.

Du hast ja schon eine Überschlagsrechnung gemacht.Teile dies durch die zu zahlenden jährlichen Abschläge(11 o.12) u.überweise dann den Betrag,der rausgekommen ist.(Betr.:Nächsten Abrechnungszeitraum)Auch Dieses dem Versorger mitteilen m.Begründung,warum der Abschlag von dir reduziert wurde.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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