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Autor Thema: OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06: swb-Preiserhöhung unwirksam  (Gelesen 7145 mal)

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Offline RR-E-ft

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Das OLG Bremen hat mit Urteil vom 16.11.2007, Az. 5 U 42/06 die Berufung des Gasversorgers gegen das Gaspreis- Urteil des LG Bremen vom 24.05.2006 (8 O 1065/05) zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen.

Das Urteil ist hier veröffentlicht.

Das Urteil betrifft Sondervertragskunden von Gasversorgungsunternehmen und ist richtungsweisend.

Preisänderungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen demnach für ihre Wirksamkeit dem Transparenzgebot entsprechen, so dass der Kunde bei Vertragsabschluss anhand der Klausel selbst voraussehen kann, welche weiteren Kosten auf ihn zukommen, und die Berechtigung der Änderungen anhand der Klausel selbst kontrollieren kann. Der weite Spielraum der Billigkeit genügt diesen Anforderungen nicht.

Offline RR-E-ft

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Offline tangocharly

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Sondervertragskunden

OLG weist Berufung der swb im „Gaspreisverfahren“ zurück

Zitat
Zur Begründung hat das OLG ausgeführt, dass die Preisanpassungsklauseln, auf die die swb die Gas-preiserhöhungen stützt, wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen un-wirksam seien. Die Klauseln benachteiligten die Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB). Nach den gesetzlichen Vorschriften müssten die Kläger den Umfang der auf sie zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsschluss aus den Formulierungen der Preisände-rungsklauseln erkennen können. Nur dann könnten sie die Berechtigung einer vorgenommenen Erhöhung an Hand der Klauseln auch beurteilen. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Den von der swb verwendeten Klauseln fehle es an einer hinreichend klaren und nachvollziehbaren Beschreibung der für eine Preiserhöhung maßgeblichen Bezugsfaktoren und deren Gewichtung für die Kalkulation des Gas-preises. Eine Preisänderung im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung durch die swb gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 315 BGB komme ebenfalls nicht in Betracht. Das folge daraus, dass eine (wenn auch unwirksame) Vereinbarung über die Preisanpassung ein einseitiges Leistungsbestimmungs-recht ausschließe. Auch für eine ergänzende Vertragsauslegung bestehe bei der hier zu Grunde liegen-den Fallgestaltung kein Raum.
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Offline RR-E-ft

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@tangocharly

Zu dem Urteil des OLG Bremen gibt es bereits einen Beitrag in diesem Forum

Der Versorger swb ist gegen die Entscheidung in Revision gegangen.
Diese ist am BGH anhängig.

Offline tangocharly

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Zitat
Original von RR-E-ft
Zu dem Urteil des OLG Bremen gibt es bereits einen Beitrag in diesem Forum

........... Ja,  habe ich (zu spät) dann auch gemerkt (Anm.: wie löscht man denn so einen Thread, wenn die Erkenntnis später doch noch kömmt ?)

Apropos: Kann man in den Thread \"Gerichtsentscheidungen\" keine Chronologie etablieren. Diesen zu durchsuchen ist ja so nicht ganz einfach. Und über die Suchmaske kam auch kein Eintrag \"OLG Bremen\". Nun, so isses halt gelaufen - mea culpa.

Zitat
Original von RR-E-ft
Der Versorger swb ist gegen die Entscheidung in Revision gegangen.
Diese ist am BGH anhängig.

.............. Ja, auch wieder so eine Sache: Die Pressemitteilungen des BGH ergaben keinen Hinweis. Ist Ihnen das BGH-AZ bekannt ?
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Offline DieAdmin

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@all,

muss ich ja nun doch in diesem Bereich schreiben, wenn konkrete Fragen das Handling betreffend hier gestellt werden, und nicht im \"Diskussion über das Forum\".
Also bitte keine Schelte  

1. Ich habe beide Threads zusammengeführt.
2. Beiträge/Threads löschen können User nicht, da bitte Nachricht (PN/EMail) mit Linkangabe an mich.
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