Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasdruckminderer  (Gelesen 7792 mal)

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Offline riccarda

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Gasdruckminderer
« am: 27. Juni 2006, 20:11:57 »
Hallo zusammen,

habe vor kurzem ein Haus gemietet, das mit Flüssiggas beheizt wird. Der Tank ist im Garten. Über verschiedene Ecken habe ich erfahren, dass dort ein Gasdruckminderer den Druck im Tank von 5 bar auf 50 mbar für den Brenner senken soll. Angeblich müsste der Gasdruckminderer alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Stimmt das?  
Falls das Gerät nicht in Ordnung wäre, bestünde akute Gefahr. Ist das richtig?
Falls ja - welche Prüfmöglichkeiten gibt es und vielleicht weiß auch jemand, was das so in etwa kostet.

Bin als Newbie im Bereich Flüssiggas wegen der Sache leicht nervös und hoffe, dass jemand Bescheid weiß.

riccarda

Offline Watzl

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Gasdruckminderer
« Antwort #1 am: 28. Juni 2006, 15:17:37 »
Klären sie erst einmal mit ihrem Vermieter die Zuständigkeiten. Besteht evtl. ein Miet- und Liefervertrag mit einer Firma? Wenn ja, dann lassen sie diese antreten.

Zur Info: der Druckminderer, den sie richtig berschrieben haben, muss nach 10 Jahren nicht ausgetauscht werden. Es ist das Sicherheitsventil, das gewechselt werden muss. Wie alt ihr Ventil ist können sie am Ventil direkt ablesen. Es ist dort eine Jahreszahl eingestanzt. Das Ventil sitzt oben auf dem Tank, ist zylinderförmig mit einem Durchmesser von etwa 5 cm. Es ähnelt einer Verschraubung.

Melden sie sich wieder nach der Abklärung. Dann kann ihnen weitergeholfen werden.

H. Watzl

Offline riccarda

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Gasdruckminderer
« Antwort #2 am: 29. Juni 2006, 11:08:03 »
Vielen Dank für die schnelle Anwort. Werde die Hinweise aufgreifen und die Sache klären. Lasse dann wieder von mir hören - nochmals danke, ich denke damit komme ich schon mal weiter.

riccarda

Offline riccarda

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Gasdruckminderer
« Antwort #3 am: 03. Juli 2006, 10:33:14 »
Ich hab versucht, die Sache abzuklären. Mit dem Vermieter war es leider nicht ergiebig - er verhielt sich total unkooperativ. Ob nun ein Wartungsvertrag besteht, der diese Sache einschließt, konnte ich nicht erfahren. Ich habe nur herausbekommen, dass der Gastank dem Vermieter gehört und irgendein Wartungsvertrag oder so etwas bestünde, der zum November diesen Jahres gekündigt sei.

Das Ventil ist Baujahr 1992. Ich hoffe, dass ich das richtige Teil meine. Es sitzt neben einem orangefarbigen Teil auf dem Druckregler steht. Das was ich für das Ventil halte ist messingfarben und ist auf einem Rohr aufgeschraubt, das direkt aus dem Gastank kommt. Der Durchmesser kommt in etwa hin.

Wenn das Ventil nun tatsächlich Baujahr 1992 ist und ausgetauscht werden muss, was kann ich dem Vermieter als Grund nennen. Ich befürchte nämlich, der Vermieter wird sich weigern solange er kann. Kann ich den Vermieter irgendwie dazu zwingen? Kann ich mich ggf. auf irgendwelche Vorschriften stützen?

riccarda

Offline Watzl

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Gasdruckminderer
« Antwort #4 am: 04. Juli 2006, 17:11:51 »
Ist dieser Tank Eigentum des Vermieters oder hat er nur Nutzungsrechte. Anders ausgedrückt: besteht irgend ein Vertrag mit einem Gaslieferanten?

Zur Info: Gastanks müssen alle 2 Jahre einer sog. äußeren Prüfung unterzogen werden (Sichtprüfung). Alle 10 Jahre steht die große PRüfung an. Dabei müssen unterirdische Tanks abgesaugt und geöffnet werden. Bei den oberirdischen Tanks kann die Prüfung ohne Absaugung erfolgen. Das Sicherheitsventil (dort ist das Baujahr eingestanzt) muß dabei gewechselt werden.

Ich bin kein Expert für Mietangelegenheiten. Für diese Arbeiten ist wohl der Vermieter zuständig. Fragen sie bei einem örtlichen Mieterverein nach.

An den Vorschriften kann der Vermieter nicht so einfach vorbei.

H. Watzl

Offline riccarda

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Gasdruckminderer
« Antwort #5 am: 05. Juli 2006, 23:09:27 »
Danke für die Infos - werde mich noch mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen

riccarda

Offline marna207

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Gasdruckminderer
« Antwort #6 am: 15. August 2006, 20:32:59 »
Zuerst mal, in der Regel ist der Druckminderer sache eines Heizungsbauers( ausnahme ist eine Zähleranlage).
2. das Sicherheitsventil muss nicht zwangsläufig getauscht werden( wird bei der 10 Jahresprüfung vom TÜV festgelegt).
Wichtig ist, das der Fahrer den Tank auf Dichtheit prüft( mit Lecksuchmittel, hat eigentlich jeder Fahrer dabei)
Mal nett fragen und schon sollte es gehen,die meissten Fahrer sind ausgebildete Sachkundige für Druckbehälter und können in der Regel alle Fragen zum Tank beantworten.
Ich hab den Job 10 Jahre gemacht und meine Kunden waren immer zufrieden.

Offline Portofrei

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Gasdruckminderer
« Antwort #7 am: 27. November 2007, 10:59:56 »
Hallo erstmal,

bin völliger Neuling.
Habe eine Frage : Habe ein Haus mit Progasflüssigtank unterirdisch erworben.
Der Tank ist  noch zu 50 % befüllt.
Auf der 2. Anzeige (Druck=Bar ?) ist eine Anzeige bis 25 bar, wobei die Bar-Anzeige auf 5 steht.
Ist das zu wenig oder wie verhält sich das ?
Vielen Dank.

Offline Onkel-Olli

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Gasdruckminderer
« Antwort #8 am: 28. November 2007, 09:24:57 »
Hi Portofrei,

5 bar ist völlig ok, entspricht dem 5 fachen atmosphärischen Druck.
Das im Tank gelagerte Propan/ Butan Gasgemisch hat bei ca. 20°C ca. 5 bar Druck.
Wenn der Zeiger mal in Richtung 25 gehen sollte, wird es kritisch, weil dann der Tank evtl. nicht mehr halten würde (also Überdruckventil bläst ab) und sich so auf ca. 90°C erwärmt haben müsste. Dies wird aber bei einem unterirdischen Tank nicht zu erwarten sein, es sei denn Ihr habt irgendwelche Thermalquellen oder Lavaströme bei Euch zu Hause. Aber dann sollte man nicht mit Gas heizen sondern eher diese Quellen anzapfen.

Grüße
Onkel-Olli
der Vertragshai

 

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