Energiepreis-Protest > Gasversorgung Sachsenheim
Gesenkter Gaspreis was nun?
dauitsch:
Hallo,
unser neuer Versorger die GvS hat ihre Preise gesenkt und zwar fast auf den Betrag pro KWh welchen ich seit meinem Einspruch an den vorherigen Versorger entrichte. In den Endabrechnung macht die Erhöhung 7 - 8 Euro pro Jahr aus, was ich mehr zahlen müßte. Kann ich da nicht einfach die jetzigen Preise zahlen und bei einer erneuten Gaspreiserhöhung einfach wieder Einspruch einlegen??? Wie lange hat mein vorheriger Versorger die EnBW noch Rechtsanspruch auf das noch nicht entrichtete Geld. Wer bezahlt im einem Streitfall die Gerichtskosten??? Lohnt sich der Einspruch wegen 8 Euro pro Jahr??
userD0009:
Hallo dauitsch,
zuerst stellt sich die Frage, ob Sie Sondervertragskunde oder Tarifkunde sind.
Sondervertragskunden sollten unbedingt die heutige Entscheidung des OLG Bremen und die näheren Umstände genauer betrachten.
Eine rationale Antwort zum Thema \"lohnt sich der Einspruch und Aufwand für 8 Euro pro Jahr\". Als Einzelkämpfer; Nein.
Es geht bei den Energiepreisen aber darum, dass es die große Masse macht. X Mio Kunden, die jährlich nur 8 Euro mehr zahlen, dann ist das für die EVU doch schon eine nettes Sümmchen an leichtverdienten Zusatzeinnahmen.
Und daher lohnt sich der Widerstand gegen überteuerte Energiepreise!
Falls Sie Tarifkunde sind, dann sollten Sie unbedingt auch dem gesenkten Gaspreis widersprechen. Also Ihren Widerspruch erneuern. Denn Sie rügen die Höhe des Gesamtpreises, und auch der könnte in der von Ihnen unter Vorbehalt weitergezahlten Höhe noch überteuert sein.
Also Musterschreiben erneut senden und \"Preiserhöhung\" durch \"Preisänderung\" ersetzen.
In welchem Verhältnis stehen denn die EnBW und die GvS in Ihrem Fall?
Sind sie umgezogen oder gab es eine Übernahme/Neugründung?
Die Prozesskosten(Anwalt- und Gerichtskosten) zahlt die unterlegene Partei.
Grüße
belkin
dauitsch:
Hallo,
erst mal danke für die schnelle Antwort. Die GvS hat die EnBW übernommen. Das heißt aus der EnBW wurde jetzt ein Komunaler Gasversorger, als Aufsichstsratvorsitzendem \"unser neuer Bürgermeister\". Der Geschäftsführer ist der gleiche wie bei EnBW und auch der Sitz und die Anschrift sind die gleichen geblieben. Als ich einmal dort anrief um mich zu erkundigen (ich wäääählte die Nummer von meinem Schreiben, welches ich von der GvS bekam) meldete sich die EnBW. Auskünfte über andere Tarife fehlanzeige. Der Mitarbeiter wollte meine Anfrage an die GvS weiterleiten, das war jetzt vor 1/2 Jahr. Bisher hat sich von denen noch keiner gemeldet.
Also zu meiner Frage zurück. Ich würde dann, da ich ja jetzt einen neuen Anbieter habe und von diesem die erste Rechnung bekomme, erneut Wiederspruch einlegen. Aber welche Gaspreise nehme ich. Wie gesagt, wenn ich bei meinen jetztigen (alten EnBW Preisen) bleibe spare ich grad mal 8 Euro. Wie ermittle ich meinen Gasbezugspreis??? Kann ich einfach grob einen Betrag annehmen oder wird dieser an irgendetwas fest gemacht?
Ach ja ich bin ein Tarifkunde.
userD0009:
Hallo,
eine sehr wichtige Frage ist, ob die GvS Rechtsnachfolgerin der EnBW ist und damit das Vertragsverhältnis übergegangen ist und somit weiterhin besteht.
Oder ob andererseits ein völlig neues Vertragsverhältnis durch die Gasentnahme entstand, § 2 GasGVV.
Dazu müsste man wissen, ob zw. EnBW und GvS u.U. eine Einzelrechtsnachfolge oder eine Gesamtrechtsnachfolge vereinbart wurde.
Theoretisch wäre es denkbar, dass Kunden der Grundversorgung neue Verträge mit der GvS gem. § 2 GasGVV abgeschlossen haben.
Praktisch wird es wohl eine Gesamtrechtsnachfolge geben, aber das müssten Sie mitteilen.
Sollte es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge handeln, können Sie die Änderung des Vertragspartners im Geiste auch ausblenden. Ihre bisherigen Einwendungen bleiben auch gegenüber der GsV erhalten.
Im Umkehrschluss ist daher, nach der Rspr. des BGH vom Juni 07, auch kein \"neuer\" gekürzter Gaspreis möglich. Es bleibt damit beim bisherigen Gaspreis, den Sie auch an die EnBW geleistet haben.
Cremer:
@belkin,
wenn Sie schreiben Rechtsnachfolgerin, dann ist da alles geregelt.
GvS übernimmmt alle Pflichten und Rechte.
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