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Autor Thema: Kürzung wg. Minderverbrauch  (Gelesen 5787 mal)

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Offline Rob

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Kürzung wg. Minderverbrauch
« am: 15. November 2007, 09:53:54 »
Guten Morgen,
muss ein Versorger (Gas) eine Kürzung der Abschläge von meiner Seite wegen zu erwartendem Minderverbrauchs hinnehmen?
Ich kürze bereits nach §315. Es sind nun knapp €400.- aufgelaufen und sie sagen, sie können \"...vor diesem Hintergrund...[eine]eigenmächtige Kürzung...nicht akzeptieren...\"
Können-sollen-müssen... .
Ich habe meinen Zählerstand mitgeteilt und sie sind in einer Hochrechnung selber auf 14% weniger gekommen.
Müssen sie meine Kürzung hinnehmen? Ich möchte keinen Fehler im Vorfeld machen, denn der Ton wird unfreundlicher und ein Sturm könnte
aufziehen ;)


Danke, schönen Tag noch,
Rob

Offline Zottel

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Kürzung wg. Minderverbrauch
« Antwort #1 am: 15. November 2007, 11:05:45 »
Hallo Rob,

du schreibst doch, dass du bereits gekürzte Beträge bezahlst.
Also berechnest du deine künftigen Abschlagszahlungen ( für 2008 ) auf Basis deines Verbrauchs in 2007.

Klare sache dass das deinem EVU nicht passt, aber das sehen wir doch locker.  ;)

Offline elmex

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Kürzung wg. Minderverbrauch
« Antwort #2 am: 15. November 2007, 11:12:47 »
Vorausgesetzt, Sie sind Kunde in der Grundversorgung und haben Einrede nach § 315 BGB erhoben, sollten Sie bei Minderverbrauch auf jeden Fall (zusätzlich) entsprechend die Abschlagszahlungen kürzen. Mitunter muss auf Null gekürzt werden, wenn sich sonst zwangsläufig eine Überzahlung ergeben würde. Andernfalls kommt es nach Abrechnung mit Ihren freiwilligen Vorbehaltszahlungen zu einer Überzahlung, die der Versorger nicht wieder herausgeben wird (da er nach seinen aktuellen Preisen abrechnet). So bliebe Ihnen nur der Weg einer Rückforderungsklage...

Auf jeden Fall dem Versorger schriftlich die Umstände mitteilen!

Offline Energierebell

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Kürzung wg. Minderverbrauch
« Antwort #3 am: 15. November 2007, 15:42:40 »
Auf jeden Fall kürzen, sonst ist das Geld weg!
Ich habe letztes Jahr wegen dem milden Winter auch eine Zwischenablesung durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass ich eine enorme Überzahlung leisten würde. Da das EVU wegen dem Widerspruch das Guthaben nicht auszahlen würde, habe ich eine Kürzung auf 0,-EUR angekündigt und problemlos durchgesetzt.
Man muss es halt mit Zahlen belegen und schriftlich ankündigen.

Gruß
Energierebell

Offline jroettges

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Kürzung wg. Minderverbrauch
« Antwort #4 am: 15. November 2007, 17:28:00 »
Es gibt nur einen sicheren Weg:

- selbst ausrechenen, was man zu gekürzten Preisen zu zahlen hat
- die monatlichen Raten unter Vorbehalt überweisen (pünktlich und regelmäßig)
- mit der letzten Zahlung vor der Jahresabrechnung eine Punktlandung hinlegen
- das EVU über alle Fakten informiert halten

Also keine Abbuchungen, denn was die EVU mal haben, das rücken sie nicht wieder raus!

 

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