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Autor Thema: wechsel von KlassikGas zu VarioGas  (Gelesen 3427 mal)

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Offline Ulrich

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wechsel von KlassikGas zu VarioGas
« am: 07. November 2007, 12:17:56 »
hallo an alle ...

als \"Gaspreiserhöhungsverweigerer\" seit 2005 hatte ich bis august d.J. bei e.on Hanse den Tarif -KlassikGas Region3-.
Seit August d.J. bin ich wegen recht ansehnlichen Grund- und Arbeitspreisen in den Tarif -VarioGas Region3- gegangen. Hatte dadurch eine niedrigere Abschlagszahlung erwartet die auch meinen niedrigen Jahresverbrauch entspricht. Aber falsch gedacht ... es wird weiter ein hoher Abschlag verlangt. Aber auf dem Vertrag und auch nach Anfrage (eMail) ist die Höhe des Abschlages nicht gesagt worden, erst gestern nach telefonischer Nachfrage. Das will und kann ich nicht auf mich sitzen lassen!  

Meine Frage dazu: Kann ich trotz diesen unterschriebenen Vertrages entsprechend Widerspruch einlegen und die monatliche Abschlagszahlung, entsprechend meinem zu erwartenden Verbrauch, bezahlen??
Mein Fehler war auch, das ich eon Einzugsermächtigung erteilt habe. Das war aber -Grundbedingung- von denen.
Wenn gewünscht, stelle ich gern die Vertragskopie ins Forum?!

mit gruß an alle ulrich

Offline Thomas S.

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wechsel von KlassikGas zu VarioGas
« Antwort #1 am: 07. November 2007, 13:28:47 »
Wenn ein neuer Vertrag unterzeichnet wurde, ist daß das Ende des Protestes. Mehrmals hier im Forum beschrieben.

Wen man etwas will, unterschreibt man - fertig.

Wie, um Himmels Willen, willst Du den Protest weiter fortsetzen, wenn Du die neuen Preise per UNTERSCHRIFT anerkennst??

Offline eislud

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wechsel von KlassikGas zu VarioGas
« Antwort #2 am: 07. November 2007, 13:29:01 »
@Ulrich

Der Tarif \"Vario Gas Region 3\" ist laut Definition von e.on Hanse ein Sondervertrag.

Mit der Unterschrift unter einen Sondervertrag vereinbart man normalerweise einen Anfangspreis. Gegen diesen ist dann kein Widerspruch möglich. Ein Widerspruch ist nur gegen nachfolgende Preiserhöhungen möglich (Transparenzgebot der Preisanpassungsklausel). Eine Preisanpassungsklausel kann ich im Vertrag aber schon nicht finden.

Allerdings beruft sich e.on Hanse in Ziffer 5. Preisanpassung auf § 5 Abs. 2 GasGVV, die im eigentlichen Sinne nur für Tarifkunden in der Grundversorgung gilt. Man könnte daraus und aus der Tatsache, dass es sich um eine Bestpreisabrechnung handelt, vielleicht schliessen, dass es sich juristisch doch um einen Tarifvertrag handelt. Das kann ich aber nicht wirklich beurteilen.

Aber auch hier hast Du mit Unterschrift den Anfangspreis akzeptiert, der eben vermutlich nur öffentlich bekantgegeben werden muss. Laut aktueller BGH Rechtsprechung kann man hier die Billigkeit des Anfangspreises nicht mehr in Frage stellen, obwohl zu diesem Thema vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Nach aktuellem Stand ist ein Widerspruch also auch hier nur gegen nachfolgende Preiserhöhungen möglich (Billigkeit).

Eine Einzugsermächtigung kann man auf einen Höchstbetrag beschränken. Dies teilt man dem Versorger formlos mit. Im Forum wird die Meinung vertreten, dass eine Beschränkung der Einzugsermächtigung einer vertraglichen Vereinbarung zur Abgabe einer Einzugsermächtigung nicht entgegensteht. Sprich, mit einer beschränkten Einzugsermächtigung bist Du Deinen vertraglichen Verpflichtung zur Abgabe einer Einzugsermächtigung nachgekommen.  

Auf jedenfall kannst Du Deine Abschlagszahlungen an Deinen Verbrauch anpassen. Eine Abschlagsreduzierung dann dem Versorger mitteilen.

Inwieweit eine darüber hinausgehende Kürzung noch sinnvoll ist, wage ich nicht zu beurteilen.

Gruss eislud

Offline userD0009

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wechsel von KlassikGas zu VarioGas
« Antwort #3 am: 07. November 2007, 16:49:44 »
@Ulrich

Zitat
Original von Ulrich
Meine Frage dazu: Kann ich trotz diesen unterschriebenen Vertrages entsprechend Widerspruch einlegen und die monatliche Abschlagszahlung, entsprechend meinem zu erwartenden Verbrauch, bezahlen??

Gehe ich richtig in der Annahme, dass es Ihnen lediglich auf die Frage bezüglich der Höhe der Abschlagszahlungen ankommt und nicht um etwaige Preis\"kürzungen\"?

Gibt es zum Thema Abschlagszahlungen keinen Passus in Ihrem Vertrag?

Grüße
belkin

 

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