Energiepreis-Protest > LichtBlick
Preiserhöhung ab 01.01.2008
gastrom:
Heute bekam ich es schriftlich unter der Überschrift:
\"Faire Preise trotz steigender Kosten\"
\"- Auch Ökostrom ist den Marktgesetzen unterworfen
- Strom ist im Einkauf teurer geworden
- steigende Kosten durch EEG (sind aber vergleichsweise gering)
- Stromnetzentgelte fallen nicht im erwarteten Umfang\"
und deshalb:
Arbeitspreis (brutto) von 18,98 auf 20,25 ct/kWh (+ 6,6 %)
Grundpreis (brutto) von 7,08 auf 7,95 €/Monat (+ 12,3 %)
Und nun ... ? Ich könnte ja wechseln. Damit löse ich das Problem eventuell für ein Jahr. Und dann geht der Schlamassel von vorne los.
Einen Trost hatten die GF dann doch noch:
\"LichtBlick-Strom bleibt fair. Und sauber.\"
Grüße an alle Betroffenen
gastrom
userD0009:
Ägerlich.
Was steht denn in den AGB zur Preisanpassung und zum Kündigungsrecht?
Einfacher, aber womöglich mit den von Ihnen bereits festgestellten Folgen, ist natürlich ein Wechsel.
superhaase:
Ich bin auch bei Lichtblick - noch.
Unverschämtheit übrigens, dass sie auf der Homepage noch mit dem alten Preis werben! Das wirft ein gaaaanz schlechtes Licht auf den Laden und ist gewiss kein Lichtblick. Damit haben die mir das Kraut ausgeschüttet! X(
Mit dieser Preiserhöhung bin ich nicht mehr einverstanden.
Lichtblick war in letzter Zeit sehr erfolgreich und hat inzwischen viele Kunden gewonnen.
Jetzt scheint man zu meinen, die Cash-Cow-Phase sei gekommen.
Ich werde jetzt Lichtblick auf jeden Fall wieder verlassen und mir einen billigeren Anbieter suchen.
Ökostrom ist ja schön und gut, aber 20,25 ct und vor allem eine erneute Grundpreissteigerung sind keineswegs mehr nachvollziehbar.
Lichtblick sollte nicht versuchen, auf der Preiswelle mitzuschwimmen um abzukassieren. Die Begründungen sind äußerst fadenscheinig.
Auch Lichtblick sollte den Bodenkontakt nicht verlieren......
Meine Alternativen sind hier wohl die Lechwerke oder vielleicht sogar Teldafax (u.a. auch Ökostrom).
Zu den SW München (immerhin inzwischen so gut wie 100% KWK-Strom) will ich derzeit nicht zurück, weil ich ja die Gaspreise kürze und das gibt nur unnötiges Kuddelmuddel.
Lichtblick ist für mich damit jedenfalls gestorben..... die sollen auch durch Kundenverlust merken, wo die Grenzen sind......
ciao,
sh
gastrom:
@superhaase
Habe eben mal geguckt und siehe da: jetzt stehen die neuen Preise auf der Seite von LichtBlick. Es ist anzunehmen, dass die Leute hier mitlesen.
@belkin
AGB Pkt. 4.1
\"... b)
verändern sich die Gestehungskosten der Stromversorgung, insbesondere die Kosten für die Stromerzeugung, den Erwerb von Strom und für die Netznutzung, ist LichtBlick berechtigt, den Strompreis entsprechend, höchstens jedoch an die von Neukunden geforderten Tarife, anzupassen.\"
AGB Pkt. 7.1
\"Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag ist beidseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, erstmals drei Monate nach Beginn der Stromlieferung, ohne Angabe von Gründen kündbar. ...\"
(interessant für Wechselwillige)
Pkt. 7.3
\"Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. LichtBlick kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung Abschlagszahlungen oder Abrechnungsbeträge nicht leistet.\"
Hinweis: AGB wurden vor Vertragsabschluss bereitgestellt und sind Bestandteil des Vertrages.
@superhaase
Los komm, vielleicht sollten wir doch nicht wechseln (wäre zwar das Einfachste), sondern den Kampf aufnehmen. §315 ? ;) ;)
Grüße v. gastrom
RR-E-ft:
@gastrom
Man kann die Frage stellen, ob die Preisänderungsklsuel dem Transparenzgebot des § 307 BGB entspricht.
Gegen die Wirksamkeit spricht der Verweis auf die Entwicklung der Gestehungskosten und damit interne Kalkulationsgrößen, die der Kunde gar nicht kennen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06).
Ist die Klausel unwirksam, fehlt es an einem Rechtsgrund für eine Preiserhöhung. Auf die Billigkeit kommt es dann nicht erst an.
Somit kann das Unternehmen zwar die angebotenen Preise für Neukunden erhöhen.
Preiserhöhungen gegenüber Bestandskunden gestalten sich hingegen- wie so oft - schwierig.
Beruft man sich auf die Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel, wird das Unternehmen wohl mit einer ordentlichen Kündigung des Vertrages reagieren.
Schließlich trifft Lichtblick keine gesetzliche Versorgungspflicht.
Noch ist Lichtblick wohl nirgends Grundversorger. Aber das könnte sich ja einmal ändern....
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