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Autor Thema: Stromkostenabrechnung nach Neubezug  (Gelesen 3629 mal)

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Offline Tamor

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Stromkostenabrechnung nach Neubezug
« am: 12. November 2007, 12:48:34 »
Hallo liebe Forumleser, hier mein Problem.

Die Stadtwerke Hannover haben mir meine Jahresabrechnung geschickt.
Ich wohne seit ca. 6 Monaten in der neuen Wohnung.
Zuvor war ich ebenfalls schon Energiebezieher von den Stadtwerken.
Ich habe nie einen Vertrag oder ähnliches unterschrieben
meine alte Abschlagszahlung betrug 20 € , meine neue soll nun 50 € betragen.
Ich Wohne in einer 40 m²  1 Zimmer Wohnung.
Soweit zu den Formalia, die mir wichtig erscheinen.

Meine Frage nun lautet:

Kann ich mit dem für mich angepassten Musterformular der nicht Billigung des
Preises des neuen Abschlags etwas bewirken ?
Es soll sich ausschließlich auf Strom beziehen.
Haben die Stadtwerke Hannover derweil eine Offenlegung ihrer Bezugsmodalitäten gemacht ?
Ich Frage deswegen, weil ich ja erst in die Wohnung eingezogen bin und dann ja von richtwerten ausgegangen wird. Wenn ich nun sage ich Billige das nicht, erkenne aber einen Verbraucht von 30 € an, kann das erfolg haben ?
Dürfen die Stadtwerke mir daraufhin den Strom abstellen oder eine Belieferung verweigern ?

 

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