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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 243372 mal)

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Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #180 am: 22. Juni 2009, 20:54:34 »
Zitat
RR-E-ft: Zudem kann man bei Lektüre der entsprchenden Bestimmungen des EnWG 2005 feststellen, dass der entsprechenden berechtigten Kritik von Dr. Spreer am EnWG 1998 insoweit abgeholfen wurde.
    Man muß da noch viel abhelfen und wenn nicht, wird man bei dieser \"Abgabe\" noch lange weiter streiten, da bin ich mir sicher.

PWC[/list]
    Es ist unzutreffend, dass die Konzessionsabgabe
\"unbestritten\" sei. Die Frage \"privatrechtliches Entgelt\" oder nicht ist dabei nur ein Teilaspekt.  Über die Konzessionsabgabe wird schon sehr lange gestritten. Eine ordentliche Regelung fehlt bis heute. Was heute trotz diverser Novellierungen vorliegt ist ein unakzeptabler Murks.

Die gegenseitig verfolgten Interessen sind mindestens so alt wie die Republik. Die kommunale öffentliche Hand aggiert gegen die von Land Bund und im Ergebnis gegen die Verbraucher. Das Ergebnis ist jedenfalls großer Murks. Der Verbraucher zahlt die Zeche immer ;) - frei nach Götz Werner.

\"Konzessionsabgabe\" oder Gewinn, im kommunalen Konzern \"nur\" eine Frage der Steuer. Egal, der Verbraucher zahlt so oder so, trotz märchenhafter Gesetze (EnWG).

Auch wenn das keine juristische Fachzeitschrift ist, erlaube ich mir zur allgemeinen Information aus der nachstehenden Quelle (Die ZEIT, Ausgabe 43, 26.10.1950) zu zitieren:

Zitat
Quelle für den Kämmerer

»eher wird mancher erstaunt sein; zu hören, daß die Gemeinden sich — auch von ihren eigenen Versorgungsbetrieben — Konzessionsgebühren zahlen lassen, mit der historisch-rechtlichen Begründung, dies sei ein Entgelt dafür, daß sie den kommunalen Grund und Boden für die Verlegung der Leitungen (Gas-, Wasser-, Kabel für elektrischen Strom) hergeben. Was gegenüber privatwirtschaftlichen Versorgungsunternehmen noch verständlich wäre, wird schwer faßbar, wenn es sich um Versorgungsbetriebe handelt, die von den Kommunen als selbständige Rechtspersönlichkeit privatrechtlicher Gestalt (Eigengesellschaft) oder gar als reiner Eigenhetrieb ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb) geführt werden. Tatsächlich wird von Jeher seitens der Gemeinden eine Konzessionsabgabe auch von derartigen Betrieben gefordert. Sie ist sogar eine nicht unbedeutende Quelle der gemeindlichen Haushaltsmittel. Es wird geschätzt, daß zur Zeit jährlich zwischen 250 und 300 Mill. DM in Form von Konzessionsabgäben von den Versorgungsunternehmen zu den Gemeinden hinbewegt werden. Nun könnte es den Gemeinden schließlich gleichgültig sein, ob sie die Abgabe als solche oder in Gestalt der ihnen ohnehin zukommenden Gewinne dieser Unternehmen erhalten. Der Begriff \"Gewinn\" gibt aber den Schlüssel zum Verständnis. Die Versorgungsbetriebe sind nämlich körperschaftsteuerpflichtig, selbst wenn sie als nicht besonders ausgegliederte Betriebe der Gemeinden geführt werden. Erhalten die Gemeinden aus dem Gewinn vorweg ihre Konzessionsabgabe, dann ist diese bei ihnen keine steuerpflichtige Einnahme. Bei den Versorgungsunternehmen aber sind die Konzessionsabgaben grundsätzlich Betriebsausgaben, die den steuerpflichtigen Gewinn schmälern:  

Hohe Konzessionsabgabe = niedrigere Körperschaftsteuer bei den Versorgungsbetrieben, steuerfreie Einnahmen bei den Gemeinden. Es ist eben ein Unterschied ob man von einem Gewinn von 1 Million rund 500 000 DM Körperschaftsteuer zahlt oder von diesem Gewinn erst einmal 500 000 DM Konzessionsabgabe an die Gemeinde abführt und von den restlichen 500 000 DM nur 250 000 DM Körperschaftsteuer bezahlt. Die Gemeinde erhält im ersten Falle insgesamt nur 500 000 DM, im zweiten aber 750 000 DM aus ihrem Versorgungsbetrieb.

Das ist natürlich schematisch ausgedrückt und gibt nur das Grundsätzliche wieder. In der Praxis wären und sind die Dinge durchaus nicht immer so einfach. Das Interesse an der Konzessionsabgabe war eine ganze Zeit lang sogar ausgesprochen gering, solange nämlich, als die von den Versorgungsbetrieben zu zahlende Körperschaftsteuer an die Gemeinden zurücküberwiesen wurde. Das wurde anders ab 1938, als die Rücküberweisung fortfiel und die Gemeinden damit nicht mehr in den vollen Genuß der erzielten Gewinne kamen. (Heute hat nur Hessen die Körperschaftsteuer-Rücküberweisung wiedereingeführt.)

Es ist wichtig, festzuhalten, daß die Konzessionsabgabe zwischen Gemeinde und Versorgungsbetrieb vereinbart wurde.

Mit Beginn des Krieges trat der Komplex Konzessionsabgabe in ein neues kritisches Stadium.
Man entdeckte nämlich das preisrechtliche Gesicht an ihr, das sich in der naheliegenden Überlegung auftut, daß hohe Konzessionsabgaben letzten Endes vom Verbraucher, im Preis der Versorgungsleistung, mitbezahlt werden müssen. Der Reichskommissar für die Preisbildung stoppte daher 1941 die Konzessionsabgabe mit der ausdrücklichen Begründung, die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser anzubahnen. Die hierzu erlassene Konzessionsabgabenanordnung (KAE) begrenzte den Höchstbetrag der zu zahlenden Konzessionsabgaben unabhängig von getroffenen Vereinbarungen auf bestimmte Sätze mit dem Ziel, sie allmählich völlig abzubauen.

Diese Regelung gilt noch heute. Sie ist den Gemeinden sehr unangenehm, den Finanzämtern jedoch einigermaßen willkommen, weil die in der KAE und ihren Durchführungsbestimmungen gegebenen Normungen ihnen die Frage weitgehend abnehmen, was als angemessene Konzessionsabgabe anzusehen ist.

Nach dem Gesagten ist es nicht verwunderlich, wenn die KAE heute im Mittelpunkt des Interesses bei der Beratung des Preisgesetzes steht. Der Vorstoß kommt von den Gemeinden über die kommunalen Spitzenverbände. Sie möchten ab sofort die KAE aufgehoben sehen und an ihre Stelle die völlige Vertragsfreiheit zwischen Gemeinde und Versorgungsbetrieb treten lassen. — Das Bundeswirtschaftsministerium möchte anders. Es will die Frage vertagen und erst in das für 1951 angekündigte neue Energie-Wirtschaftsgesetz einbauen.

Das Bundesfinanzministerium steht abwartend, aber sehr interessiert zwischen beiden. Denn es ist klar, fällt die für die Finanzämter so angenehme Begrenzung der Konzessionsabgabe durch Aufhebung der KAE, dann sind zeitraubende Ermittlungen und wahrscheinlich sogar umfangreiche Steuerprozesse wegen der Angemessenheit der Konzessionsabgabe unausbleiblich. Ja, die Finanzverwaltungen kämen sogar in die Lage, die bisher überhaupt noch nicht gründlich geprüfte Frage zu klären, ob die Konzessionsabgabe ihrem Wesen nach überhaupt eine Betriebsausgabe sein kann.

Und natürlich ist die Sache auch preisrechtlich nicht ohne Bedeutung. Nimmt man an, daß die Konzessionsabgaben sich nach Aufhebung verdoppeln, also auf 5—600 Mill. DM jährlich kommen würden, dann kann das preismäßig recht fühlbar werden. Bezahlen würde die Konzessionsabgabe jedenfalls der Verbraucher: formell im Strom-, Wasser-, und Gaspreis - sachlich als (verdeckte) öffentliche Abgabe. Es ist also ein Steuersurrogat, das der Verbraucher aufbringen muß.
...........
 
[/list]

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #181 am: 23. Juni 2009, 09:59:10 »
@nomos

Interessant, dass Sie PWC zur Quelle Ihrer erkenntnisse machen. Ich dachte die fertigen sonst immer nur \"bezahlte Parteigutachten\" zur Preisbilligkeit.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #182 am: 23. Juni 2009, 10:39:39 »
Zitat
Original von Black
@nomos

Interessant, dass Sie PWC zur Quelle Ihrer erkenntnisse machen. Ich dachte die fertigen sonst immer nur \"bezahlte Parteigutachten\" zur Preisbilligkeit.
    Ich dachte das noch nie!

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #183 am: 23. Juni 2009, 19:06:29 »
@nomos
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt. Wie weit sind Sie mit der Sammlung von Unterschriften, damit die Konzessionsabgabe in Ihrer Gemeinde baldmöglichst per Bürgerbegehren fallen kann. Haben Sie ausreichend Zustimmung erkennen können?

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #184 am: 24. Juni 2009, 14:10:57 »
Zitat
Original von reblaus
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt. Wie weit sind Sie mit der Sammlung von Unterschriften, damit die Konzessionsabgabe in Ihrer Gemeinde baldmöglichst per Bürgerbegehren fallen kann. Haben Sie ausreichend Zustimmung erkennen können?
    Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.

    Vielleicht sollte sich PWC um den Kern kümmern und sich weniger um die \"richtige Höhe\" der KA bemühen, sondern grundsätzlich klären, ob dieses Abgabensurrogat überhaupt der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit stand hält. PricewaterhouseCoopers denkt ja angeblich nicht nur nach, sondern auch vor. Alleine
dieser Streit ist schon ein Indiz. Propagandisten wie Sie könnten nur hoffen, dass die Einnahmequelle erhalten bleibt, sicher ist das bei diesem Chaos nicht! Im Falle des Falles ginge es um mehr als nur um Millionen. [/list]

Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #185 am: 24. Juni 2009, 18:26:55 »
Auf diese Behauptung
Zitat
Original von reblaus
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt.
Kommt diese Antwort:
Zitat
Original von nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.
War ja doch nicht alles so schlecht in der Nazizeit, oder? Die Nazis als Verbraucherschützer, mal was neues. Wer ist hier wohl der Propagandist? Wenn Sie diese Peinlichkeit nicht zurücknehmen und sich dafür entschuldigen, sollten Sie hier nicht mehr schreiben dürfen!

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #186 am: 24. Juni 2009, 19:36:12 »
Zitat
Original von AKW NEE
Auf diese Behauptung
Zitat
Original von reblaus
Das besagt doch jetzt wieder mal nichts anderes, als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war und bis heute umstritten bleibt.
Kommt diese Antwort:
Zitat
Original von nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.
War ja doch nicht alles so schlecht in der Nazizeit, oder? Die Nazis als Verbraucherschützer, mal was neues. Wer ist hier wohl der Propagandist? Wenn Sie diese Peinlichkeit nicht zurücknehmen und sich dafür entschuldigen, sollten Sie hier nicht mehr schreiben dürfen!
    @AKW NEE, peinlich ist Ihr
Nazivorwurf und da ist eine  klare und vorbehaltlose Entschuldigung angebracht. Es ist ein beliebtes aber untaugliches Mittel, Andersdenkende oder politische Gegner öffentlich zu beschädigen, indem man sie in die Nazisecke schiebt.  Es ist ein fieses und unfaires Spiel, Nazis in allem und jedem zu finden, der anderer Meinung ist oder nur auf historische Entwicklungen einer Sache verweist. Bei dieser Gelegenheit ist auch der Hinweis angebracht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.  

Wonach wollen Sie Nazis eigentlich beurteilen? Nach der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände\" (KAE) vom 4. März 1941 nach der auch heute noch die Konzessionsabgabe für Wasser bemessen wird?  

Ich sehe keinen Grund irgendetwas zurückzunehmen oder etwas zu entschuldigen. Wenn die Forengemeinde Ihrer Meinung sein sollte; ich muß hier nicht schreiben.[/list]

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #187 am: 24. Juni 2009, 19:41:57 »
Zitat
Original von nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.

Leider hat wohl der Russe Berlin eingenommen bevor die Nazis die KA abschaffen konnten....
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #188 am: 24. Juni 2009, 19:58:41 »
@Black

Dabei wird oft vergessen, dass man zuvor schon erheblich weiter war und u.a. vor den Toren Moskaus stand, bevor einmal mehr \"General Winter\" in das Geschehen eingriff. Bevor man die Gültigkeit der KA abschaffte, schaffte man zunächst die Gültigkeit der bis dahin bestehenden europäischen Grenzen ab, wie auch das Recht auf Leben ganzer Bevölkerungskreise....

@nomos

Nochmal zum Kern:

Warum sollten Gemeinden (gesetzlich) verpflichtet werden können, auf Gewinnerzielungs- und -maximierungsabsicht gegründeten Privatunternehmen wie E.ON & Co.  entsprechende Leitungswegerechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Dazu wären sie wegen des bestehenden Diskriminierungsverbots verpflichtet, wenn sie auch nur einem einzigen Netzbetreiber , und möge es sich dabei auch um einen Eigenbetrieb handeln, die Leitungswegerechte unentgeltlich einräumen. Jeder private Netzbetreiber könnte wegen des Diskriminierungsverbots die Einräumung der gleichen Rechtsposition und somit unentgeltliche Leitungswegerechte von der Gemeinde verlangen.

Mit dieser zentralen Frage haben Sie sich m.E. nicht auseinadergesetzt. Es könnte doch gerade gegen Haushaltsrecht verstoßen, wenn man auf Entgelte solcher Privatunternehmen wie E.ON & Co. für Sondernutzungen verzichtet. Ebenso fehlt es wohl an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Verzicht auf die Erhebung der Konzessionsabgaben tatsächlich mit sinkenden Energiepreisen vor Ort verbunden sein wird, insbesondere überregionale Anbieter exakt für die eigene Gemeinde gegenüber allen anderen Gebieten günstigere Preise anbieten werden. Dies steht wohl zu bezweifeln.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #189 am: 24. Juni 2009, 21:05:12 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Nochmal zum Kern:

Warum sollten Gemeinden (gesetzlich) verpflichtet werden können, auf Gewinnerzielungs- und -maximierungsabsicht gegründeten Privatunternehmen wie E.ON & Co.  entsprechende Leitungswegerechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Dazu wären sie wegen des bestehenden Diskriminierungsverbots verpflichtet, wenn sie auch nur einem einzigen Netzbetreiber , und möge es sich dabei auch um einen Eigenbetrieb handeln, die Leitungswegerechte unentgeltlich einräumen. Jeder private Netzbetreiber könnte wegen des Diskriminierungsverbots die Einräumung der gleichen Rechtsposition und somit unentgeltliche Leitungswegerechte von der Gemeinde verlangen.

Mit dieser zentralen Frage haben Sie sich m.E. nicht auseinadergesetzt. Es könnte doch gerade gegen Haushalstrecht verstoßen, wenn man auf Entgelte solcher Privatunternehmen wie E.ON & Co. für Sondernutzungen verzichtet. Ebenso fehlt es wohl an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Verzicht auf die Erhebung der Konzessionsabgaben tatsächlich mit sinkenden Energiepreisen vor Ort verbunden sein wird, insbesondere überregionale Anbieter exakt für die eigene Gemeinde gegenüber allen anderen Gebieten günstigere Preise anbieten werden. Dies steht wohl zu bezweifeln.
    @ RR-E-ft,   das Diskriminierungsverbot verbietet die Willkür, es verpflichtet nicht zu einer Berechnung eines Entgelts.

    Es ist lediglich eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung verboten.

    Die Gemeinde wird bei mehreren Bewerbern nach den Kriterien der eigenen Verantwortung und Verpflichtungen den geeignetsten Netzbetreiber wählen müssen.  Wenn sich kein geeigneter Netzbetreiber findet wird die Gemeinde, was vielfach der Realität entspricht,  das Netz selbst betreiben. Das Netz dient der Versorgung der Bürger der Gemeinde. Einen Zwang zur Berechnung einer \"Miete\" sehe ich nicht.

    Ich sehe auch keinen Verstoß gegen Haushaltsrecht, ansonsten würde jede Gemeinde, die nicht die höchstmöglichen Gewerbsteuerhebesätze berechnet dagegen verstossen. Es gibt auch wenige Kommunen die auf Kindergartengebühren verzichten. Da sehe ich auch keine Pflicht zur Berechnung und ebenfalls kein Verstoß gegen Haushaltsrecht. Es gibt ja auch bei der KA jahrelange Verzichtsbeispiele ohne dass das Haushaltsrecht verletzt worden wäre.  Das nachstehende Beispiel gibt Ihrem Hinweis aber leider Recht, obwohl ja
§ 4 (2) der KAV vorschreibt, dass ein Verzicht in den Tarifen berücksichtigt werden muss.

Aus meiner Sicht ist es aus Verbrauchersicht eine traurige Entwicklung, wenn die wenigen guten Beispiele unter den heute angeblich vorgegebenen Bedingungen auch noch verschwinden. Richtig finde ich das nicht!

Zitat
Die Gemeinde verzichtete seit Einführung der Konzessionsabgabe für Strom im Jahr 1992 auf die Erhebung. Jährlich waren das knapp 50.000,-- € die den Stromabnehmern auch nicht berechnet wurden. Mittlerweile bieten die Stromlieferanten aber überwiegend Pauschaltarife an. Darin eingerechnet ist der volle Konzessionsabgabesatz auch wenn die Gemeinde diese nicht beansprucht. Die Konzessionsabgabe verbleibt somit beim Energieversorger. Der Gemeinderat hat deshalb die Erhebung ab 2009 beschlossen.
Quelle siehe hier[/list]

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #190 am: 24. Juni 2009, 21:15:03 »
@nomos

Das von Ihnen zitierte Beispiel zeigt doch wohl gerade überdeutlich, dass die Kostensenkung für den Netzbetreiber überhaupt nicht zwingend auch beim Energiekunden ankommt. Die Gemeinde kann m.E. nicht einem Eigenbetrieb das Leitungswegerecht unentgeltlich zur Verfügung stellen, von einem privaten Netzbetreiber hingegen Konzessionsabgaben verlangen. Dies verbietet das Diskriminierungsverbot. Energiehändler würden die Energie dann nämlich durch das Leitungsnetz des Eigenbetriebs leiten und der private Netzbetreiber hätte das Nachsehen, wenn er selbst KA zu zahlen hätte und deshalb seine Netzentgelte höher kalkulieren müsste als der Eigenbetrieb. Die Gemeinde würde folglich ihrem Eigenbetrieb im Falle von (grundsätzlich möglichem) Leitungswettbewerb einen (unzulässigen) Wettbewerbsvorteil verschaffen. Bitte daran denken, dass die Gemeinde wohl (parallel) mit mehreren Petenten diskriminirungsfrei Konzessionsverträge abschließen muss. Die Gemeinde kann also den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit einem (privaten) Petenten, der ein Energieverteilungsnetz errichten möchte,  nicht deshalb verweigern, weil bereits ein Konzessionsvertrag (mit einem Eigenbetrieb) besteht.

Der Verzeicht auf die KA könnte auch einfach nur zur Folge haben, dass sich die Marge des Netzbetreibers und/ oder der im Netzbereich tätigen Energiehändler erhöht, wobei die Energiehändler, die nicht Grundversorger sind, in ihrer Preisbildung frei sind. Dass diese Möglichkeit nicht nur theoretischer Natur ist, haben Sie selbst belegt.

Sicher ein Anlass, die eigene Argumentation noch einmal kritisch zu hinterfragen. Ich selbst bin ja bekanntlich auch nicht unbedingt ein  Freund der Konzessionsabgaben. Aber besser das Geld landet bei der Kommune anstatt als zusätzliche  Marge bei E.ON & Co.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #191 am: 24. Juni 2009, 21:39:09 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das von Ihnen zitierte Beispiel zeigt doch wohl gerade überdeutlich, dass die Kostensenkung für den Netzbetreiber überhaupt nicht beim Energiekunden ankommt.
    Ja, aber ist das in Ordnung? Was sagt denn die KAV dazu?   ... und was sagen die Vertreter der Verbraucher erst dazu? Nichts!?
Zitat
Original von RR-E-ft
 Die Gemeinde kann m.E. nicht einem Eigenbetrieb das Leitungswegerecht unentgeltlich zur Verfügung stellen, von einem privaten Netzbetreiber hingegen Konzessionsabgaben verlangen. Dies verbietet das Diskriminierungsverbot.
    Das geht natürlich nicht, aber das habe ich auch nicht verlangt oder geschrieben. Wo steht den geschrieben, dass eine Konzessionsabgabe Grundvoraussetzung für die Netzvergabe ist oder nur bei Berechnung das Diskriminierungsverbot eingehalten ist.
Zitat
Original von RR-E-ft
Bitte daran denken, dass die Gemeinde wohl (parallel) mit mehreren Petenten diskriminirungsfrei Konzessionsverträge abschließen muss. Die Gemeinde kann also den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit einem (privaten) Petenten, der ein Energieverteilungsnetz errichten möchte,  nicht deshalb verweigern, weil bereits ein Konzessionsvertrag (mit einem Eigenbetrieb) besteht.
    Dem kann ich nicht folgen. Wenn die Gemeinde bei Berechnung von Konzessionsabgabe nur einen Vertrag abschliessen muss, soll sie verpflichtet sein, mit mehreren Petenten abzuschließen, nur weil keine Konzessionsabgabe im Vertrag steht? Diskriminierung ist mit oder ohne KA möglich; diskriminierungsfrei auch.
Zitat
Original von RR-E-ft
 Aber besser das Geld landet bei der Kommune anstatt als zusätzliche Marge bei E.ON & Co.
    Das sehe ich auch so. Noch besser ist es, wenn es in den Taschen der Verbraucher bleibt ;)
PS:
Murks & CO. Manche Fragen bleiben bei diesen Gesetzen und Verordnungen auch für absolute Experten offen:

Der Wechsel des Konzessionärs bei Wegenutzungsverträgen nach Par. 46 Abs. 2 EnWG – wem gehört fortan die Infrastruktur?

Kühling, Jürgen und Hermeier, Guido (2008 ) Der Wechsel des Konzessionärs bei Wegenutzungsverträgen nach Par. 46 Abs. 2 EnWG – wem gehört fortan die Infrastruktur? Gewerbearchiv 54 (3), S. 102-109.

Zitat
Zusammenfassung

Der Betrieb eines lokalen Energieverteilnetzes setzt voraus, dass der Betreiber die öffentlichen Wege und Plätze für den Betrieb und den Ausbau einer der allgemeinen Energieversorgung dienenden Versorgungsinfrastruktur nutzen darf. Dieses Recht räumt ihm die Gemeinde im Rahmen eines Konzessionsvertrags ein. Das EnWG beschränkt die Laufzeit solcher Konzessionsverträge jedoch auf maximal 20 Jahre. Laufen diese Konzessionsverträge aus, steht die Gemeinde somit vor der Entscheidung, ob sie den Vertrag mit dem bisherigen Konzessionär verlängert oder aber den Konzessionär wechselt. Wechselt der Konzessionär, stellt sich die Folgefrage, was mit dem bestehenden Netz passiert. Par. 46 Abs. 2 S. 2 EnWG verpflichtet den bisherigen Konzessionsnehmer, „seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu überlassen“. Welche rechtliche Verpflichtung sich konkret hinter dem Begriff „überlassen“ verbirgt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Hier stellt sich die Frage: Geht das diesbezügliche Eigentum gegen entsprechende Vergütung auf den Neukonzessionär über oder verfügt der Neukonzessionär insoweit lediglich über einen Anspruch, die vorhandene Infrastruktur benutzen zu dürfen? Der nachfolgende Beitrag argumentiert, dass Par. 46 Abs. 2 S. 2 EnWG sinnvoller Weise nur als Eigentumsüberlassungsanspruch verstanden werden kann.

Offline superhaase

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Konzessionsabgabe
« Antwort #192 am: 25. Juni 2009, 08:06:37 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Warum sollten Gemeinden (gesetzlich) verpflichtet werden können, auf Gewinnerzielungs- und -maximierungsabsicht gegründeten Privatunternehmen wie E.ON & Co.  entsprechende Leitungswegerechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Dazu wären sie wegen des bestehenden Diskriminierungsverbots verpflichtet, wenn sie auch nur einem einzigen Netzbetreiber , und möge es sich dabei auch um einen Eigenbetrieb handeln, die Leitungswegerechte unentgeltlich einräumen. Jeder private Netzbetreiber könnte wegen des Diskriminierungsverbots die Einräumung der gleichen Rechtsposition und somit unentgeltliche Leitungswegerechte von der Gemeinde verlangen.
Ist das wirklich so?
Daran habe ich erhebliche Zweifel.
Es ist doch auch nicht so, dass jedem auf jedem beliebigen Grundstück eine Baugenehmigung für z.B. Eingenheimträume oder auch einen Gewerbebetrieb auf dessen Wunsch erteilt werden muss, weil irgendwo in der Gemeinde einem anderen eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Die Gefahr, dass also unsere Straßen wegen der mehrfachen parallelen Verlegung von Gas- und Stromnetzen durchlöchert werden, besteht doch aus baugenehmigungsrechtlichen Gründen schon nicht. Abgesehen davon würde kein Unternehmen so dumm sein, parallel zu einem vorhandenen Netz noch ein zweites zu errichten.
Wenn allerdings ein Unternehmen verlangt, auch kostenfrei und diskriminierungsfrei in einem noch unversorgten Gemeindeteil ein Leitungsnetz zu verlegen, dann steht dem ja unter Beachtung der baurechtlichen Auflagen nichts entgegen.

Das Argument ist wohl keine Stütze für die Erhebung einer Konzessionsabgabe.

@AKWNEE: Mit Ihrem Nazivorwurf sind Sie wohl etwas zu weit gegangen bzw. haben die Aussagen von nomos falsch verstanden. Man kann nomos wirklich nicht vorwerfen, hier die Nazis zu verherrlichen oder deren Verbrechen zu verharmlosen.

@nomos: Allerdings sollten auch Sie mit Ihren Ausdrücken etwas zurückhaltender sein. Man muss auf einen sachlichen Einwand eines Forumsteilnehmers nicht mit dem Vorwurf der Propaganda reagieren. Das ist erstens äußerst unsachlich, und zweitens schon eine gewisse Art von Beleidigung. Vielleicht provoziert das dann solche Anwürfe wie von AKWNEE auch.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline AKW NEE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #193 am: 25. Juni 2009, 15:08:19 »
@ nomos @ superhaase

Mensch sollte genau lesen, bevor er jemandem, in diesem Fall mir, eine Tatsachenbehauptung in den Mund legt. Weder habe ich @ nomos als Nazi oder vergleichbarem bezeichnet, noch, dass er versucht die
Zitat
Nazis zu verherrlichen oder deren Verbrechen zu verharmlosen
.

Wenn jemand allerdings schreibt:
Zitat
Original nomos
Nein, das besagt, dass man zu dieser Zeit schon einmal erheblich weiter war und dass die Abschaffung im Interesse der Verbraucher vorgesehen war.

und damit diese Zeit meint:
Zitat
... als dass die Konzessionsabgabe politisch schon zu Nazizeiten umstritten war
.
halte die Bezeichnung Peinlichkeit für solche Formulierung noch für sehr freundlich!

Wer wirklich glaubt, das es bei der Diskussion um die KA in der Nazizeit um Verbraucherrechte ging, hat das damalige System bis heute nicht verstanden.

Weder bin ich zu weit gegangen noch gibt es bei der Aussage etwas falsch verstehen. Die Nazis waren nicht \"erheblich weiter\" und hatten auch nicht die \"Interesse der Verbraucher\" bei Ihrer Politik im Sinn! Solche Peinlichkeiten wie von @ nomos geschrieben, sind Wasser auf die Mühlen der ewig Gestrigen.

Offline superhaase

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Konzessionsabgabe
« Antwort #194 am: 25. Juni 2009, 15:15:11 »
Zitat
Original von AKW NEE
Weder bin ich zu weit gegangen noch gibt es bei der Aussage etwas falsch verstehen. Die Nazis waren nicht \"erheblich weiter\" und hatten auch nicht die \"Interesse der Verbraucher\" bei Ihrer Politik im Sinn! Solche Peinlichkeiten wie von @ nomos geschrieben, sind Wasser auf die Mühlen der ewig Gestrigen.
Tut mir Leid, AKWNEE, ich kann Ihnen da nicht ganz folgen.
Sie sagen also nicht, nomos habe versucht die Nazis zu verherrlichen oder deren Verbrechen zu verharmlosen. Gut.
Aber welche ewig gestrigen meinen Sie, wenn nicht Alt- oder Neonazis?
Inwiefern sind nomos\' Äußerungen dann in Bezug auf die KA und die Nazis \"peinlich\"?
Was bezweckten die Nazis denn mit der geplanten Abschaffung der KA?
Bitte um Aufklärung!
8) solar power rules

 

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