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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 194957 mal)

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Re: Konzessionsabgabe
« Antwort #360 am: 29. Juni 2013, 17:00:53 »
Politiker!  Er sollte fragen, mit nwelchen Verlusten die Stadt rechnet.

Nein, so auch nicht, der Begriff "Verlust" ist schon falsch. Die Stadt hat doch offensichtlich zuviel der sogenannten Konzessionsabgabe von den Stadtwerken kassiert.

Wenn mir mein Kunde aufgrund falscher Rechnungsstellung zuviel überweist und das dann festgestellt wird, wird er den zuviel bezahlten Betrag mit Recht zurückfordern. Ist mir dadurch ein Verlust entstanden?

Im BGB § 812 steht dazu:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Aber ja, das ist ja bürgerliches Recht und hier befinden wir uns auf öffentlich-rechtlichem Sektor. Da ist, wie wir aus Erfahrung wissen, manches unmögliche möglich.
Ist die Stadt zu 100% an den Stadtwerken beteiligt, erhält sie die 2 Mio. nach Abzug von Steuern.
Die Stadt erhält die Konzessionsabgabe in aller Regel steuerfrei. Das dürfte bei Karlsruhe zweifelsfrei so sein. Vielleicht hilft dieser schon älter Artikel der Zeit zur Information, er trifft immer noch im Kern zu: "Erhalten die Gemeinden aus dem Gewinn vorweg ihre Konzessionsabgabe, dann ist diese bei ihnen keine steuerpflichtige Einnahme."

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Re: Konzessionsabgabe
« Antwort #361 am: 29. Juni 2013, 17:15:04 »

Ist die Stadt zu 100% an den Stadtwerken beteiligt, erhält sie die 2 Mio. nach Abzug von Steuern.
Die Stadt erhält die Konzessionsabgabe in aller Regel steuerfrei. Das dürfte bei Karlsruhe zweifelsfrei so sein. Vielleicht hilft dieser schon älter Artikel der Zeit zur Information, er trifft immer noch im Kern zu:

Nur zum Verständnis, erhält die Stadt 2 Mio. nicht als KA, sondern als Gewinnausschüttung durch die Stadtwerke, so ist dieses Geld zu versteuern. Die KA war steuerfrei.

Gruß

NN

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Re: Konzessionsabgabe
« Antwort #362 am: 29. Juni 2013, 19:20:42 »
Nur zum Verständnis, erhält die Stadt 2 Mio. nicht als KA, sondern als Gewinnausschüttung durch die Stadtwerke, so ist dieses Geld zu versteuern. Die KA war steuerfrei.

Ja klar, was da als Gewinn ausgewiesen und ausgeschüttet wird ist steuerpflichtig. Was als KA abgeführt wird ist steuerfrei.  Ganz so wie die Stadt  Abgaben und Gebühren kassiert.
 
@NN, auch zum Verständnis, sollen wir jetzt davon ausgehen, dass im Zusammenhang mit der  Einnahme und Abführung der Konzessionsabgabe  auch noch ein Gewinn entstanden ist. Das wäre Übel!

Aber ja, wer will das ausschließen. Fakt ist, dass es keine Kontrolle gibt. Wir haben solche Beispiele ja schon gehabt. Man ist nicht verpflichtet und macht nur eine Gesamtkalkulation. Ob die aufgeht bleibt Geschäftsgeheimnis.

Beim Durchlaufposten Mehrwertsteuer schaut vielleicht das Finanzamt noch nach. Wer kontrolliert bei der sogenannten Konzessionsabgabe und stellt sicher, dass die Summe der in Rechnung gestellten "Abgabe" auch tatsächlich fällig war  und auch abgeführt wurde?  Wer das weiß, soll es hier nennen.  "Ich weiß, dass ich nicht weiß" ;)

PS
Die Trickserei nach Wegfall des Monopols (Energierechtsreform 1998):

Einzige Begründung für den Beibehalt der Konzessionsabgabe "Wir brauchen das Geld". Man war zu einer vollständigen Reform nicht in der Lage!

Energierechtsreform und Kommunalfinanzen 1998

Es ist einfach ein Trauerspiel, wenn die Finanzierung von Kommunen auf eine solche krankhaft irreguläre Art und Weise sichergestellt werden soll. Die diverse Erhebung ist willkürlich und sachlich nicht gerechtfertigt, einfach ein Unding.  Auch bei der Kommunalfinanzierung ist insgesamt längst eine Reform überfällig. Man wehrt sich mit Händen und Füssen dagegen.  Ein Armutszeugnis der Politik. 

... und noch der Ordnung halber, insgesamt geht es bei der Konzessionsabgabe im Karlsruher Haushalt um gut das Zehnfache

Aus dem Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe:
Zitat
Die Sonstigen ordentlichen Erträge umfassen als wesentliche Positionen die Konzessionsabgabe, die mit 22,4 Mio. EUR (2013) und 23,1 Mio. EUR (2014) angesetzt sind.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, 20:29:06 von PLUS »

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Deutschen Kämmerertag: Reformvorschlag für das Konzessionsabgabenrecht
« Antwort #363 am: 07. November 2013, 13:51:37 »
Während die Verbraucher weiter schlafen, sind die Lobbyisten schon wieder für ihr Klientel auftragsgemäss aktiv. Es geht dabei auch um den kommenden Eigenverbrauch der PV-Anlagenbesitzer, die ja dafür keinerlei Abgaben und Steuern mehr leisten. Das betrifft nicht nur die Konzessionsabgabe. Das Berliner Politiklabor Agora Energiewende hat einen Reformvorschlag für das Konzessionsabgabenrecht vorgelegt. Damit soll verhindert werden, dass Städte und Gemeinden durch das Energiesparen "bestraft" werden. Der Vorschlag wurde auf dem Deutschen Kämmerertag in Berlin vorgestellt. Das Muster wird Schule machen.

Sorry, das ist keine Bestrafung durch Energiesparer, das ist die Politik die man gewollt und gemacht hat. Jetzt stellt man die Auswirkungen fest und will sie für sich nicht akzeptieren. Was die nicht priviliegierten einfachen Verbraucher angeht, die mit ständig steigenden Energiepreisen konfrontiert werden, für die hat man keinen Reformvorschlag.

Wo bleiben die Verbrauchervertreter insbesondere die der Energieverbraucher? Reformvorschlag= Abschaffen. Man hat das Relikt aus der monopolistischen Vergangenheit für sich als Einnahmequelle herübergerettet. Die diversen Novellen haben zu dieser völlig verkorkste sogenannte Konzessionsabgabe geführt, die durch nichts gerechtfertigt ist. Die Versorgung mit Energie ist eine Grundvoraussetzung und gehört zu den unabdingbaren Pflichten der Kommunen. Für die Straßennutzung eine sogenannte Abgabe zu verlangen steht dazu im krassen Widerspruch.

Man will die Pfründe zu Lasten der Energieverbraucher weiter sichern.
Das Problem ist klar, betrifft aber alle steuerlichen und abgaberechtlichen Einnahmequellen. Diese deutsche "EEG-Wende" wirkt eben auch hier. So ist das Konstrukt angelegt, das ist systembedingt! Aufgeklärte Verbraucher haben diese Entwicklung schon immer so vorausgesehen. ;) Bei jeder negativen Auswirkung will man sich wieder bei den Verbrauchern schadlos halten. Nochmal, wo werden die Interessenvertreter der Verbraucher bei der Politik vorstellig. Jetzt ist die Zeit, die Koalitionäre stecken eben die Claims ab.

Zitat
„Die kommunalen Haushalte sollten nicht darunter leiden, wenn die Bürger weniger Strom und Gas verbrauchen und effizienter wirtschaften“, warnt Rainer Baake, Direktor von Agora Energiewende, einer von der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation getragenen Initiative. „Es bietet sich daher an, die Konzessionsabgabe künftig an die Leistung der Strom- und Gasanschlüsse zu koppeln, also nicht mehr nach verbrauchten Kilowattstunden abzurechnen, sondern nach der Kilowatt-Zahl des Anschlusses. Denn die Konzessionsabgabe ist der Preis dafür, dass der Netzbetreiber seine Leitungen auf öffentlichen Grundstücken verlegen darf. Ob durch die Leitungen viel oder wenig Strom und Gas fließen, spielt dabei technisch keine Rolle. Es ist daher sinnvoll, die Konzessionsabgabe pauschal abzurechnen und dadurch die Kosten der Strom- und Gasversorgungssysteme fairer als bisher zu verteilen.“
Focus

Von Fairness ist bei der Konzessionsabgabe kein Jota erkennbar.
Mit was sind denn die bisherigen Unterschiede gerechtfertigt. Erhält der grundversorgte Verbraucher denn Edelgas in gesonderten besonders großen  Leitungen? Es ist interssant zu sehen , was den Lobbyisten jetzt plötzlich für Argumente einfallen.

Sparen und Vorsorgen lohnt sich nicht mehr, es macht keinen Sinn mehr. Dafür liefert die große Politik das Muster: Schulden machen, Verschwenden, Linien überschreiten und dann Schnitt. Der Sparsame, der für sich selbst vorsorgt ist der Dumme. Schulden machen ist angesagt! Jetzt sorgt die Kommunalpolitik dann auch noch dafür, dass Energiesparen sich nicht mehr lohnt. Gute Nacht!
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 14:08:46 von PLUS »

Offline berndh

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Re: Konzessionsabgabe
« Antwort #364 am: 07. November 2013, 14:37:47 »
Recht machen kann man es Ihnen scheinbar nicht.

Aber wer eine große Anschlussleistung hat und wenn die Änderung kommt, weniger bezahlen will, lässt sich einfach die Anschlussleistung reduzieren.
Fertig it die Laube.
Sparsame können weiterhin sparen, Vielverbraucher müssen weiterhin mehr bezahlen.
Die Konzessionskosten werden dann ja nur anders aufgeteilt, eben auf 24 Std. Nutzungsdauer aufgeteilt.

Treffen wird es die reinen PV Betreiber die weiterhin Ihre Anschlussleistung brauchen, da sie ja nicht 24 Std. PV anliegen haben.
Also werden doch endlich auch Ihre Hauptfeinde belastet.

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Deutscher Kämmerertag: Reformvorschlag für das Konzessionsabgabenrecht
« Antwort #365 am: 07. November 2013, 15:07:16 »
Recht machen kann man es Ihnen scheinbar nicht.
Aber wer eine große Anschlussleistung hat und wenn die Änderung kommt, weniger bezahlen will, lässt sich einfach die Anschlussleistung reduzieren.
Fertig it die Laube.
Sparsame können weiterhin sparen, Vielverbraucher müssen weiterhin mehr bezahlen.
Die Konzessionskosten werden dann ja nur anders aufgeteilt, eben auf 24 Std. Nutzungsdauer aufgeteilt.
Treffen wird es die reinen PV Betreiber die weiterhin Ihre Anschlussleistung brauchen, da sie ja nicht 24 Std. PV anliegen haben. Also werden doch endlich auch Ihre Hauptfeinde belastet.
Doch man kann mir das sogar sehr Recht machen. Habe ich doch deutlich  geschrieben, in diesem Fall die Konzessionsabgabe einfach abschaffen. Es gibt schwergewichtige Gründe dafür und das mehr als genug. Einfach oben  nachlesen.

Bei der Masse der nicht privilegierten Haushaltsenergieverbraucher lässt sich nichts reduzieren. Da wird keine "Laube fertig"!

@berndh, differenzieren sollte noch drin sein. Es handelt sich bei der Konzessionsabgabe nicht um Kosten oder einen Betrag zur Energieversorgung.  Das ist eine völlig zweckfreie kommunale Sondersteuer die nur Energieverbraucher trifft und die man noch Konzessionsabgabe nennt.

Anders sieht es bei der Netznutzung aus. Da geht es um Kostendeckung und da wäre der Lobbyreformvorschlag eher ein Lösungsansatz. Aber man hat beim Kämmertag natürlich nur die eigenen Pfründe im Blickfeld und nicht die Bürger, für die man Sorge tragen müsste und die ja alle auch Energieverbraucher sind.   

Ich bin Verbraucher und vertrete originäre Verbraucherinteressen. Außerdem, können Sie sich aufschreiben, dass PV-Betreiber nicht meine Feinde sind! Ich bin gegen diese EEG-Wenden-Förderpolitik ohne die es diesen milliardenschweren schädlichen PV-Auswuchs nicht geben würde. Wer diese Politik vertritt ist erkennbar mein Gegner, aber nicht mein Feind.

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Konzessionsabgaben - in Bayern -
« Antwort #366 am: 13. Januar 2014, 17:30:50 »
Das gehört auch hier zum Thema:

Stadtwerke Karlsruhe zahlen 1,9 Mio. Euro Erdgas-Konzessionsabgabe zurück

Nicht in Karlsruhe, nur in Bayern?? Es gibt sie, die Abweichungen von den maximal zulässigen Konzessionsabgaben.

Zitat
Nach aktuellem Datenstand befinden sich diese derzeit allesamt in Bayern, dort vornehmlich im Osten und Südosten.

Hier finden sich zahlreiche Postorte, in denen die Kommunen auf die Erhebung der maximal möglichen Konzessionsabgaben verzichten. Die Höhe der Reduzierung schwankt dabei von 0,02 ct/kWh in Tann über 0,04 ct/kWh in Bayerbach, Floß, Schwarzenbach, Frauenau und Linden (Netzbetreiber überwiegend Bayernwerk AG) bis hin zur vollständigen Befreiung in den Gemeinden Rohrdorf, Essenbach, Postau, Aschau, Manching, Gaimersheim, Unterföhring, Aresing, Karlshuld, Weichering, Teisnach, Prebitz und Hallstadt ....


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Zufallsfund - Geschäftsmodell Konzessionsabgaben-Rückforderung
« Antwort #367 am: 06. Februar 2015, 16:16:52 »
Auch die Rückforderungen sind ein Geschäft: Konzessionsabgabe

§ 2 KAV ermöglicht eine vollständige Befreiung wenn ein festgelegter Durchschnittspreis für Strom nicht überschritten wird (Absatz 4):
Zitat
Bei Strom dürfen Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder
gezahlt werden, deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Durchschnittserlös
je Kilowattstunde aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden liegt.


und noch das hier

 

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